Aufenthaltbestimmungsrecht für Kind?

Hey, vor ca 5 Wochen ist meine ex ( nicht verheiratet) von mir und meinem Kind (2jahre) abgehauen so Zusagen hat sie uns im Stich gelassen davor hatten wir Streit und ihr Grund war sie ist abgehauen weil sie sich bedroht fühlte ich war währenddessen mit dem kleinen auf eine Feier wo Sie nicht mit wollte wir zuhause lebten in einem Haus mit meinen Eltern Oma und Opa von mein Kind als ich wieder nachhause bin war sie weg und nach 2 Stunden ist sie mit der Polizei gekommen und wollte das Kind haben da wir beide die gleichen Rechte haben und die Polizei gesehen hat das es dem Kind gut geht ebenfalls hat der Polizist mit dem Jugendamt telefoniert und auch noch mal bestätigt das bei mir und dem Kind alles in Ordnung ist und somit das Kind bei mir dem Vater bleibt danach hat meine ex Antrag auf Kindeswohlgefährdung gestellt danach ist das Jugendamt zu mir und haben ebenfalls bestätigt das keine kindeswohlgefährdung vorliegt danach ist eine verfahrensbeistand zu mir und hat auch gesehen das es dem kleinen gut geht in diesen 5 Wochen hat die ex sich höchstens 3 mal bei mir gemeldet um den klein zu sehen per FaceTime so jetzt war ich beim Gericht und das Gericht hat entschieden das die hauptbezugsperson die Mutter ist und ich nur ein Umgang mit ihm habe meine ex sagt sie lebt bei einer Freundin in Stuttgart und dan soll er jetzt hin das entspricht doch nicht dem kindeswohl ich mein das Kind hat bei mir alles gehabt ein sicheres Zuhause und alle haben es gesehen wir haben jetzt immernoch beide unsere gleichen Rechte wie aufenthalt und Sorgerecht jetzt hab ich ein Gutachter ins Spiel geholt deswegen ist es eine vorläufige Entscheidung heute hab ich mein Kind leider der Mutter geben müssen wo jetzt irgendwo ist wo ich nicht weis keine Adresse garnix und auf die Frage an dem verfahrenbeisstand der eben dabei war ob es jetzt überprüft wird wie der kleine sich bei ihr verhält hat sie gemeint nein das mach ich erst wenn sie ne eigene Wohnung hat, Bitte was ? Ich hab mein Kind abgeben und weis nicht mal wo es hingeht ein Schlafplatz Spielsachen hat was kann ich tun mein Kind wieder zurück zu holen sein Zuhause ist bei habe kein Problem das er seine Mutter sehen darf das Kind brauch beide Eltern teile aber seine Wurzeln sind einfach hier bei mir wo er schon seit Geburt ist ich bin auch in elternteilzeit und habe seine Großeltern als Unterstützung ich habe ein Anwalt könnte ich zum klagen gegen sie weil sie kein festen Wohnsitz hat oder das Jugendamt Bescheid sagen das die gucken sollen wie der kleine sich bei ihr verhält

danke für eurer Zeit

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Die Entscheidung des Gerichts ist für mich schwer nachzuvollziehbar, vor allem, was das Kindeswohl betrifft...

Dein Anwalt (Familienrecht!) müsste dir eigentlich helfen können. Da du z. Z. ein Umgangsrecht hast, muss gewährleistet sein, dass du dieses auch umsetzen kannst.

Nocheinmal mit dem Jugendamt zu sprechen kann nicht schaden.

Hier kannst du dich auch beraten lassen: https://vaeter-helfen-vaetern.de/

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Du hinterziehst dabei keine Steuern. Für dich ist der Preis gleich, ob du nun im Restaurant isst oder dein Essen mitnimmst.

McDonalds hinterzieht auch keine Steuern, denn wenn du "zum Mitnehmen" bestellst, bekommst du das Essen in einer Tüte und McDonalds muss davon ausgehen, dass du nicht im Restaurant isst. Das wird schon an der Kasse so vom Restaurantmitarbeiter eingegeben.

https://www.focus.de/panorama/welt/mcdonalds-darum-freut-sich-der-konzern-wenn-du-zum-mitnehmen-bestellst_id_9506347.html

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Strafgesetzbuch (StGB) § 123 Hausfriedensbruch

(1) Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__123.html

(Bei schwerem Hausfriedensbruch nach § 124 StGB kann die Freiheitsstrafe sogar bis zu 2 Jahre betragen.)

Aber da ihr erst 15 seid, würdet ihr wahrscheinlich nur Sozialstunden bekommen.

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Da das Haus nach der Scheidung dem Vater zugesprochen wurde, gehört ihm das Haus. (Daran ändert auch eine nochmalige Heirat erst mal nichts.)

Wenn er sein Haus verkauft, dann gehört selbstverständlich der Verkaufserlös auch ihm.

Erst wenn der Vater stirbt, können seine Kinder etwas von ihm erben.

(Falls die Kinder noch minderjährig und/oder in Ausbildung sind, haben sie i. d. R. ein Anrecht auf Unterhaltszahlungen vom Vater. Das ist aber eine andere Sache, die unabhängig von deiner Frage nach dem Elternhaus, zu betrachten ist.)

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Mit 14 Jahren darfst du eine Anzeige bei der Polizei erstatten, denn jeder darf eine Strafanzeige machen. Das ist unabhängig vom Alter.

Da es sich hier wahrscheinlich um ein Offizialdelikt (Jugendpornografie) handelt, brauchst du nicht mal deine Eltern um den Strafantrag zu stellen. Das macht dann automatisch der Staatsanwalt nach deiner Anzeige.

Besser wäre es aber, wennn du mit deinen Eltern darüber sprechen würdest. Sie kennen sich besser aus oder könnten einen Rechtsanwalt fragen, was es außerdem noch für Möglichkkeiten gibt, um zu erreichen, dass das Video von dir möglichst schnell verschwindet.

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(2) Das Kind hat ein Recht auf Pflege und Erziehung unter Ausschluss von Gewalt, körperlichen Bestrafungen, seelischen Verletzungen und anderen entwürdigenden Maßnahmen.

So steht es im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) unter § 1631

Niemand darf dich schlagen. Melde das dem Jugendamt!

https://www.unterstuetzung-die-ankommt.de/de/das-sind-wir/jugendamt-vor-ort-finden/

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Du hast, wie jedes Kind, das Recht auf eine gewaltfreie Erziehung. Übermäßiges kritisieren und verletzende Kommentare sind psychische Gewalt. Deine Mutter ist für dich verantwortlich und muss dich vor dem verletzenden Verhalten deines Stiefvaters beschützen.

Außerdem hast du natürlich ein Recht auf Privatspäre. Deine Mutter darf nicht zulassen, dass deine Zimmertüre ausgehängt wird. Sie muss dafür sorgen, dass du dich vor den Blicken anderer schützen kannst. (Immerhin bist du ein Mädchen in der Pubertät und der Partner deiner Mutter ist nicht dein Vater. Da sollte das sowieso selbstverständlich sein.)

Was tun, wenn deine Privatsphäre verletzt wird?
Das Recht auf Privatsphäre ist leider nichts, was man einfach so einklagen kann. Es ist aber eine gute Grundlage, um mit Erwachsenen ganz allgemein über dieses Thema zu sprechen und mit ihnen gewisse Regeln auszuhandeln.
Wenn du z. B. das Gefühl hast, dass sich deine Eltern gar nicht daran halten und wirklich alles kontrollieren, ohne dass sie Grund zur Sorge haben, dann könntest du einmal mit ihnen über Vertrauen sprechen. Sag ihnen ganz ehrlich, wie du dich fühlst, wenn sie alles von dir kontrollieren und erkläre ihnen, dadurch das Gefühl zu haben, dass sie dir nicht vertrauen. Frage sie, warum das so ist.
Versuche Kompromisse mit ihnen einzugehen, z. B.:
dass sie anklopfen, bevor sie in dein Zimmer kommen
dass sie dich fragen, wen du angerufen hast, anstatt dein Handy zu kontrollieren.
dass du dein Zimmer selbst aufräumst, bevor beim Aufräumen auch deine persönlichen Dinge plötzlich gar nicht mehr privat sind.
Überlege für dich, was dir am aller wichtigsten ist, dann könntest du dich dafür mal zuerst einsetzen. Gibt es einen Moment, in dem die Privatsphäre nicht gewahrt wird, kann das ganz unterschiedliche Gefühle auslösen, es kann z. B. ärgern und/oder kränken. Dann kann beispielsweise helfen, damit nicht allein zu bleiben und sich an Vertrauenspersonen zu wenden. Einerseits, um sich zu erleichtern, andererseits können diese Personen vielleicht auch bei Gesprächen darüber unterstützen, dass die Privatsphäre in Zukunft geachtet wird.

Textquelle und weitere Tipps hier: https://www.rataufdraht.at/themenubersicht/tipps-info/du-hast-ein-recht-auf-privatsphare

https://www.youtube.com/watch?v=xqyBrRxGHxA

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Leider gilt der Mutterschutz (weitgehend) bislang nur für Frauen/Mütter, die in einem Angestelltenverhältnis stehen. Während stillenden, angestellten Müttern die Möglichkeit zum Stillen gegeben werden muss, haben Unternehmerinnen keinen Anspruch darauf. Da besteht dringender Änderungsbedarf, wie ich finde.

Das Mutterschutzgesetz, das Schutzfristen vor und nach der Entbindung und die Sicherung des Einkommens während des Beschäftigungsverbots vorsieht, gilt bislang nicht für schwangere und stillende Frauen, die ausschließlich selbstständig arbeiten. Die Ausfallzeiten selbstständiger Frauen wegen Schwangerschaft und Geburt führten zu Auftragseinbußen und Umsatzrückgängen, so Neubaur. Die Bundesratsinitiative aus NRW unterstütze auch das Ziel, den Frauenanteil bei Gründungen und in der Geschäftsführung von Start-Ups sowie bei kleinen und mittleren Unternehmen zu erhöhen.
Nordrhein-Westfalen will über eine Bundesratsinitiative einen gesetzlichen Mutterschutz für selbstständig arbeitende Frauen voranbringen. Das Land werde auf Beschluss des Kabinetts in der Länderkammer einen Entschließungsantrag einbringen, teilte die stellvertretende NRW-Ministerpräsidentin Mona Neubaur (Grüne) am Freitag mit. Ziel sei es, Nachteile während der Schwangerschaft und in der Zeit nach der Entbindung abzubauen,
„Alle, die ein Kind bekommen, müssen auch das Recht auf einen gesetzlichen Schutz haben“, sagte Neubaur, die auch NRW-Wirtschaftsministerin ist. Eine Schwangerschaft dürfe für Selbstständige nicht die Bedrohung ihrer unternehmerischen Existenz bedeuten. „Wenn wir die Nachteile für Selbstständige abbauen, tun wir etwas für die Gleichstellung und gegen den Fachkräftemangel.“

https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/landesregierung-mutterschutz-fuer-selbststaendige-bundesratsinitiative-kommt-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-240308-99-267193

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Jeder, der einen Anspruch auf Hinterbliebenenrente (Witwenrente) hat, hat auch gleichzeitig einen Anspruch auf die volle Rente des verstorbenen Ehepartners in den ersten 3 Monaten nach dessen Tod (Sterbevierteljahr).

Dabei spielt es keine Rolle, ob du selbst (als der überlebende Teil) Beamter warst oder nicht.

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Für die Geschosse der Druckluftwaffen gelten keine Vorgaben des Waffenrechts. Das Schießen wiederum unterliegt dem Waffengesetz und darf nur auf zugelassenen Schießständen stattfinden. Auch auf umfriedeten Grundstücken ist dies erlaubt, wenn der Eigentümer dem zustimmt und die Geschosse das Grundstück nicht verlassen können.

https://www.bussgeldkatalog.net/waffengesetz/druckluftwaffen/

Durch schießen mit dem Luftgewehr lassen sich Spatzen außerdem nur ganz kurzfristig durch den Knall vertreiben. Du wirst sie nicht alle einzeln treffen können.

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1. Nachhilfe geben

Falls es in der Schule ein Fach gibt, in dem du richtig gut bist, lässt sich mit Nachhilfe auch schnell Geld verdienen. Das heißt, du hilfst anderen Schülern und erklärst die verschiedenen Themen bei deinem Schülerjob. Dabei arbeitest du 45 oder 60 Minuten und bekommst dafür oftmals bis zu 10 Euro pro Stunde. Allerdings solltest du dich gut darauf vorbereiten und dir zum Beispiel als Teenager überlegen, wie du die Themen bei dieser Art der Schülerjobs am besten erklärst, damit du als Jugendlicher Geld verdienen kannst.

2. Babysitting

Babysitting ist eine praktische Möglichkeit zum Geld verdienen als Schüler, denn du kannst auf Kinder aufpassen und musst dich gleichzeitig nicht lange vorbereiten. Oftmals geht es darum, bei diesen Schülerjobs Eltern zu helfen, die länger arbeiten müssen oder auch mal ohne ihre Kinder Zeit verbringen möchten. Du bekommst dann ungefähr 10 Euro pro Stunde, trägst allerdings auch die Verantwortung für die Kinder. Wenn du es dir also zutraust auf jemanden aufzupassen, könnte dieser Nebenjob als Schülerjob gut zu dir passen.

3. Hundesitting

Das Hundesitting läuft im Prinzip so ab wie das Babysitting, nur dass du bei diesen Schülerjobs Hunde betreust und dich deshalb auch generell mit Hunden auskennen solltest. Du passt also auf einen Hund auf, gehst mit ihm spazieren und fütterst ihn eventuell auch. Mit diesem Nebenjob kannst du gutes Geld verdienen als Schüler, denn oftmals sind sehr beschäftigte Besitzer dankbar, wenn sich jemand um ihren Hund kümmert. Auch beim Hundesitting als Schülerjob bekommst du dann ungefähr 10 Euro pro Stunde.

4. Zeitung austragen

Es klingt erstmal so einfach: Für mindestens 7 Euro pro Stunde ein bisschen durch die Nachbarschaft fahren oder laufen und mit Zeitung austragen als Schüler schnell Geld verdienen. Doch bei diesem Schülerjob trägst du eine große Verantwortung, denn die Zeitung muss in einer bestimmten Zeit verteilt sein. Und du kannst dich bei schlechtem Wetter nicht kurzfristig umentscheiden und sagen, dass du spontan doch keine Lust hast. Wenn dich das aber nicht abschreckt, könnte der Nebenjob zu dir passen, um als Jugendlicher dort Geld zu verdienen. Außerdem hast du dabei auch die Sicherheit, dass du regelmäßig Geld verdienst, da die Zeitungen bei diesen Schülerjobs meistens einmal pro Woche verteilt werden müssen.

5. Medikamente verteilen

Wer Medikamente braucht, kann manchmal durch bestimmte Krankheiten oder weitere Gründe nicht selbst zur Apotheke fahren und diese Medikamente kaufen. Deshalb bieten viele Apotheken einen Lieferdienst und damit gute Nebenjobs für Schüler an, den du für bis zu 8 Euro pro Stunde übernehmen kannst. Du bekommst dann bei diesen Schülerjobs also einen Korb voller Medikamente und bringst diese zu bestimmten Adressen. Dafür nutzt du dein Fahrrad oder gehst zu Fuß. Auch dabei ist es praktisch, dass sich mit diesem Job regelmäßig Geld verdienen lässt. Denn normalerweise bestellen die Kunden diese Medikamente in ganz bestimmten Abständen immer wieder und so wirst du auch immer wieder bei diesen Schülerjobs gebraucht.

6. Rasen mähen

Viele Hausbesitzer haben keine Zeit, sich regelmäßig um ihren Garten zu kümmern und sind dankbar für jede Hilfe. Vielleicht wohnst du ja sogar in einer Gegend mit vielen Häusern und Gärten, dann ist es umso leichter mit Rasen mähen als Schüler Geld zu verdienen. Der Stundenlohn bei diesen Jobs für Jugendliche liegt bei mindestens 8 Euro und wenn du deine Sache gut machst, wirst du bestimmt weiterempfohlen. Das heißt, der Nachbar sieht vielleicht den schönen gepflegten Rasen und möchte dich dann auch zum Rasen mähen als Schülerjob einstellen. Somit kannst du als Jugendlicher in diesem Bereich Geld verdienen.

7. Umzugshelfer

Besonders in Großstädten ziehen regelmäßig Mieter aus ihrer Wohnung oder ihrem Haus aus und können nicht immer auf Freunde oder Verwandte zurückgreifen. Deshalb kannst du bei solchen Umzügen helfen und als Schülerjob dabei pro Stunde bis zu 10 Euro verdienen. Natürlich musst da als Teenager bei diesen Schülerjobs kein Sofa alleine tragen, es lässt sich alles vorher absprechen. Trotzdem solltest du auch auch dabei körperlich fit sein, damit es beim Geld verdienen nicht zu anstrengend für dich wird.

8. Regale einräumen

Beim Einkaufen im Supermarkt stehen die ganzen Artikel im Regal. Aber das klappt natürlich nicht automatisch, sie müssen also dort von einem Mitarbeiter aufgestellt werden. Dort kommst du ins Spiel, denn viele Supermärkte suchen für diese Arbeit einen Helfer. Somit wirst du dann für mindestens 8 Euro pro Stunde die Lebensmittel aus einem Karton ins Regal einräumen und damit als Schüler Geld verdienen. Da jede Woche neue Lebensmittel bestellt werden, hast du also einen regelmäßigen Nebenjob und kannst an einem bestimmten Tag immer wieder arbeiten. Allerdings ist diese Tätigkeit als Schülerjob auch sehr anstrengend, deshalb solltest du dafür unbedingt körperlich fit sein.

9. Auf Märkten verkaufen

Bestimmt hast du auf einem Wochenmarkt schon einmal Verkaufsstände gesehen, wo Gemüse, Kräuter, Käse und andere Waren verkauft werden. Wenn du als Schüler Geld verdienen möchtest, kannst du ebenfalls dort mithelfen und bis zu 9 Euro pro Stunde verdienen. Dadurch verbesserst du außerdem dein Verkaufstalent und kannst deine Kopfrechnen-Skills beim Geld verdienen als Schüler verbessern. Allerdings finden diese Märkte meistens am Wochenende statt, was du in deiner Planung beachten solltest.

Allerdings solltest du als Schüler mit 15 Jahren die folgenden Bedingungen bei Jobs für Teenager beachten:

  • deine Eltern müssen das erlauben und dafür eine Erlaubnis unterschreiben
  • es sind nur leichte Beschäftigungen bei Jugendlichen als Schülerjobs möglich
  • die Arbeitsdauer bei den Jobs für Teenager darf zwei Stunden pro Tag nicht überschreiten
  • die Arbeitszeit muss bei deinem Schülerjob zwischen 8 und 18 Uhr liegen

Textquelle: gruender de finanzen geld-verdienen-als-schueler

Um eine Arbeit zu finden, fragst du am besten bei den Leuten, Firmen, Läden nach, bei denen du arbeiten möchtest. Oder du hängst einen Zettel ans schwarze Brett in Lebensmittelläden/Schule usw.

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Eine anonyme Meldung bei der Polizei bringt wenig, denn damit bekommt die Polizei keinen Durchsuchungsbeschluss für die Wohnung.

Viel wichtiger finde ich eine Meldung beim Jugendamt, denn in erster Linie gilt es das Kind zu schützen. Wenn dann die Familie beim Jugendamt bekannt ist, können Besuche des Jugendamtes erfolgen. Eine Wohnung, die unter Beobachtung des Jugendamtes steht, wird in Zukunft wahrscheinlich nicht mehr als Bunker für Drogendealer interessant sein. Somit wäre die Gefahr für das Kind (hoffentlich) gebannt.

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Ich reduziere die Zahl der Restaurantbesuche

Wir gehen nicht mehr genauso oft essen, sondern suchen die Restaurants jetzt (noch) sorgfältiger aus als früher. Wenn schon teuer, dann möchten wir auch wirklich gut essen.

Billig-Läden vermeiden wir, denn für mittelmäßiges bis schlechtes Essen tut mir die Geldausgabe weh. Da koche ich dann lieber selbst frisch und besser.

In der Coronazeit mussten so viele Restaurants schließen. Damit wenigstens die verbliebenen, guten bestehen können, brauchen sie Unterstützung, finde ich.

Und mit „guten Restaurants“ meine ich nicht eine überteuerte Gourmet-Küche, sondern Restaurants mit handwerklich gut gemachter, bodenständiger Küche mit frischen Zutaten.

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Ich bezahle gerne eine qualifizierte Person. Kosten sind egal.

Hallo Privatier59,

meiner Meinung nach ist man meistens auf der sicheren Seite, wenn man sich die Informationen, vor allem, wenn es sich um Einzelfälle handelt, bei den jeweiligen Fachleuten einholt. (Fehler könnten aber, wie überall, auch dort passieren.) Die Kosten sind mir zwar nicht egal, aber je nach Wichtigkeit meines Anliegens würde ich sie evtl. aufwenden.

Seriöse Fachliteratur könnte man auch empfehlen, falls diese nicht gerade veraltet ist. Dort wird aber häufig nicht auf Einzelfälle eingegangen.

Google ist nur eine Suchmaschine, die mögliche Internetseiten auflistet, die zur jeweiligen Suche passen könnten. Ob man mit einer Google-Suche passende Ergebnisse mit Wahrheitsgehalt bekommt, hängt zum einen davon ab, ob man für die Suche die richtigen Schlagwörter verwendet und zum anderen, ob es möglich ist, dann auch die seriösen von den unseriösen oder veralteten Quellen zu unterscheiden. In manchen Fällen ist die gewünschte Info über die Google-Suche sogar überhaupt nicht zu finden.

Auf Fach-Internetforen bekommt man neben richtigen, auch falsche Antworten. Als Laie ist es nicht immer leicht hier die richtige Wahl zu treffen. Dennoch gibt es auch hier meistens Fachleute, die weiterhelfen können.

Wenn man hier auf finanzfrage „Google kaputt?“ als Antwort erhält, heißt das nichts anderes als „Suche dir deine Antwort doch selbst, von mir bekommst du keine!“. Deshalb steht in den Richtlinien:

Nur hilfreiche Beiträge
Bei gutefrage soll jedem Nutzer bestmöglich geholfen werden. Antworten, die nicht hilfreich auf die jeweilige Fragestellung eingehen, bspw. aus nur einem Wort oder Aussagen wie “Google doch” bestehen, entfernen wir daher. Gleiches gilt für Antworten, die einzig aus einem Link zu Google oder Wikipedia bestehen.

https://www.finanzfrage.net/policy

VG Emelina

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Offenar wurdest du wegen einer Straftat angezeigt.

Das Gericht muss nun entscheiden,

  • ob es die Anklage zulässt oder nicht und
  • ob ein Hauptverfahren eröffnet wird oder nicht.

Deshalb möchte das Gericht jetzt schon (innerhalb von 2 Wochen) von dir wissen, ob du irgendwelche Einwände dagegen hast.

Du könntest z. B. Gründe nennen, die beweisen, dass du diese Straftat nicht begangen hast. Oder du kannst Zeugen benennen, die aussagen können, dass du die Straftat nicht begangen hast.

Wenn du dem Gericht keine Einwände sendest, dann wird es wahrscheinlich die Anklage zulassen und das Gerichtsverfahren eröffnen.

Wenn das Gericht aber vorher schon genügend Beweise dafür hat, dass du die Straftat nicht begangen hast, dann kann es sein, dass du nicht vor Gericht musst.

Ich würde dir empfehlen, dir einen Anwalt für Strafrecht zu nehmen und dich von ihm beraten zu lassen.

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Grundsätzlich hat der Arzt eine Schweigepflicht auch bei Minderjährigen. Der Arzt muss selbst einschätzen, ob der Jugendliche einsichtsfähig ist. Falls nicht, darf er die Eltern benachrichtigen.

Bei einer routinemäßigen Blutabnahme wird aber kein Drogenscreening gemacht - außer der Arzt hat einen begründeten Verdacht, dass ein Jugendlicher Drogen konsumiert.

Solange ein jugendliches Gehirn noch in der Entwicklung ist, kann es durchs Kiffen massiv geschädigt werden. Wenn du auch später noch ein leistungsfähiges Gehirn haben möchtest, solltest du das Kiffen zumindest bis Anfang/Mitte 20 Jahren sein lassen.

https://www.spektrum.de/magazin/wenn-teenager-kiffen/2061939

LG Emelina

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Da du das Handy nicht im Unterricht benutzt hast, finde ich die Wegnahme schon etwas übertrieben. Aber, wenn in der Schulordnung steht, dass die Lehrer Handys konfiszieren dürfen, dann kannst du erstmal nichts dagegen machen.

Am Ende des Schultages solltest du es aber zurückbekommen. Sprich mit dem Lehrer. Wenn das nichts hilft, mit dem Rektor der Schule. Wenn auch das nichts hilft, müssen deine Eltern das Handy abholen.

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Gibt es zu dem Sachverhalt auch einen Gesetzestext beziehungsweise auf einen Paragraph, auf den man verweisen kann?

Ja, den gibt es. Das wird im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) § 15 geregelt

Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (Teilzeit- und Befristungsgesetz - TzBfG)
§ 15 Ende des befristeten Arbeitsvertrages:
(6) Wird das Arbeitsverhältnis nach Ablauf der Zeit, für die es eingegangen ist, oder nach Zweckerreichung mit Wissen des Arbeitgebers fortgesetzt, so gilt es als auf unbestimmte Zeit verlängert, wenn der Arbeitgeber nicht unverzüglich widerspricht oder dem Arbeitnehmer die Zweckerreichung nicht unverzüglich mitteilt.

Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/__15.html

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Du darfst deine Freundin (Lebensgefährtin) bei dir aufnehmen. Spätestens mit deinem Tod muss sie aber ausziehen.

...darf der Wohnrechtsinhaber seine Familie, Pflegepersonal und / oder Bedienstete bei sich aufnehmen, d. h. in jedem Fall die Ehefrau und etwaige Kinder etc.. Die Gerichte sind darüber einig, daß unter Familie auch nichteheliche Lebensgemeinschaften zu verstehen sind, also auch Lebensgefährten dürfen aufgenommen werden.
Wie lange andere Personen als der Wohnrechtsinhaber in dem Haus wohnen dürfen, richtet sich danach, wie lange das Wohnrecht gilt. Ein lebenslanges Wohnrecht erlischt spätestens mit dem Tod des Berechtigten, d. h. erst dann müssen die übrigen Familienangehörigen ausziehen.
Das Wohnrecht ist fest an die Person gebunden, die es bekommen hat. Verliert sie es, verlieren auch die Familienangehörigen ihr Recht, in dem Haus zu wohnen.

Textquelle und weitere Infos: https://www.dahag.de/c/ebs/immobilienrecht/gilt-ein-eingeraeumtes-wohnrecht-auch-fuer-die-lebensgefaehrten-5390

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