Bedeutung e.K.?
Ein hiesiger Gastronom hat Insolvenz für ein Restaurent angemeldet. Laut Northdata eingetragen als e.K.. Wie auch für zwei weitere Restaurents.
Daneben gibt es noch ein Cafe (hat als GmbH auch kürzlich Insolvenz angemeldet) und einen Imbiss als GmbH (war wochenlang zu, letzte Woche Geschäftsführerwechsel).
Als e.K. kann er doch die drei Restaurents nicht wirklich voneinander trennen, oder? Als e.K. ist er doch voll haftbarer Einzelunternehmer, dachte ich. Wieso können dann zwei weitere Restaurants bestehen bleiben?
Um mein Lieblingsrestaurent handelt es sich übrigens nicht. Ich würde das nur gerne verstehen. Die hiesige Qualitätspresse bietet dazu nichts.
3 Antworten
Entweder gibt es da Dinge die unbekannt sind oder aber, es ist noch zu früh um die Auswirkungen des Insolvenzantrags voll zu erkennen.
Unter die unbekannten Dinge könnte die Beteiligung Dritter an den beiden Restaurants fallen.
Unter Verfahrensstadium zu verstehen ist, dass es ja demnächst Aufgabe des Insolvenzverwalters sein wird über Betriebsschließungen zu entscheiden.
Der eingetragene Kaufmann jedenfalls haftet persönlich mit seinem ganzen Vermögen. Die Begrenzung einer Insolvenz auf einzelne Betriebe oder Betriebsteile des Vermögens ist unmöglich.
Möglich wäre allerdings, dass der Insolvenzverwalter das Vermögen neu ordnet sofern das zur optimalen Verwertung der Teilungsmasse angezeigt ist.
Eine Zeitung kann nicht besser sein als die Leute die sie schreiben und zu denen schweigt des Dichters Höflichkeit.
Es ist nicht so eindeutig.
Die Firma ist der Name, unter der der Kaufmann sein Geschäft betreibt.
Man kann mehrfach e.K. sein.
Deine Ansicht wäre klar erfüllt, wenn es die Mies van der Koch Restaurantbetriebe e.K. gäbe mit 3 Restaurants.
Aber wenn Mies van der Koch dreimal als e.K. ein getragen ist, z. B. "Essen wie bei Oma e.K. für das erste Restaurant, "zum schmierigen Löffel e.K." für das zweite Restaurant udn ""Zur fleissigen Mikrowelle e.K." für das dritte Restaurant, dann hat der Mann drei Betriebe, macht 3 Jahresabschlüsse und kann daher auch für jeden Betrieb einzeln eine Insolvenz anmelden.
Natürlich ist es so, dass ein Einzelunternehmer mit seinem ganzen Vermögen haftet, aber das ist dann der zweite Schritt, wenn der Insolvenzverwalter darauf zurück greifen will.
Es ist möglich, dass der Unternehmer eventuell nur aus Mietverträgen, oder Abnehmverpflichtungen für einen Betrieb raus will und die anderen Betriebe erhalten möchte.
"Wieso können dann zwei weitere Restaurants bestehen bleiben?"
Nichts ungewöhnliches, warum sollte man denn auch noch bestehende lukrative Betriebsteile schließen??
Es ist doch nichts neues, dass ein Insolvenzverwalter ganze oder auch nur Teile von Firmen neu ordnet, weiterführt und dann ggfls. verkauft.
Ich hab nochmal nachgesehen im Netz. Das vorläufige Insolvenzverfahren wurde über das Vermögen des Kaufmannes eröffnet. Und alle 3 Restaurants sind zu. So macht das für mich eher Sinn als die Schlagzeile der hiesigen Qualitätszeitung, wonach es um eines der Restaurants gehe.