Berechnung Dienstrad geldwerter Vorteil?
Meinem Klienten wurde die Überlassung eines geleasten Dienstrades mit Gehaltsumwandlung in Höhe der leasingrate von 100,-€ angeboten. Er meint ja, das sei dann fast umsonst wegen der Steuervorteile, ich glaube das nicht unbedingt.
Ich bin mir bei der Berechnungsmethode unsicher.
Brutto ohne Rad = 1.800, netto 1.301,-€
Brutto mit 100,-€ Gehaltsumwandlung = 1.700,-€
Geldwerter Vorteil sei 60,-€
Also fiktives Brutto 1.760,-€, netto fiktiv 1.278,-€
Von diesem fiktiven Nettolohn wird aber der geldwerte Vorteil von 60,-€abgezogen, sodass real ausgezahlt werden 1.218,-€.
Also zahlt er 83,-€ tatsächlich selbst für das Fahrrad (ursprünglicher Nettolohn 1.301 minus 1.218,-€). Hab ich das im Prinzip richtig verstanden?
Inzwischen glaube ich, dass gar kein geldwerter Vorteil angesetzt wird, da die Entgeltumwandlung von 100,-€ den Betrag von 60,-€ (1% des Bruttolistenpreises plus 0,03 Euro mal Entfernungskilometer) übersteigt?
Also hätte er ganz normales Netto von brutto 1.700,-€ (= 1.244,-€), sodass das Dienstrad ihn nur 57,-€ kostet? Dann sieht die Rechnung ja schon anders aus.
1 Antwort
https://www.steuerschroeder.de/Steuerrechner/1-Prozent-Methode-Fahrrad.html
Dienstradrechner aus Sicht des Arbeitnehmers: https://www.dienstradrechner.de/