Sind die Stromkosten einer Wärmepumpe ähnlich hoch wie die Stromkosten einer Nachtspeicherheizung?
Das meint hier zumindest ein Sozialamt bzgl. des Heizkostendeckels. Im zugrundeliegenden Heizspiegel gibt es nämlich keine Daten über Nachtspeicherheizungen, deshalb könne man "hilfsweise" die Daten für Wärmepumpen heranziehen.
Vielleicht hat ja der eine oder andere eine Idee dazu, auch wenn das keine klassische Finanzfrage ist.
4 Antworten
Nein der Betriebsstrom für Wärmepumpen ist entscheidend geringer.
Bei der Elektrospeicherheizung wird der Strom in Wärme umgesetzt.
Bei dem Betriebsstromwird lediglich das Gerät betrieben, was die Wärme erzeugt.
Danke. Das dachte ich auch.
Das steht so tatsächlich im aktuellen "Handbuch Heizkosten" des hiesigen Landkreises.
Ich werde wohl klagen müssen (Widerspruch dauert auch Monate, Klage wurde mir von einem Anwalt nach zweiminütigem Telefonat geraten).
Da ich kein Prozesshansel bin, tue ich das nur äusserst selten.
Der Stromverbrauch der Wärmepumpe und der Nachtspeicherheizung sind nicht zu vergleichen! Das wurde hier schon korrekt begründet.
Und auch wenn einige Jobcenter und Sozialämter den Heizspiegel zur Prüfung der Angemessenheit der Heizkosten heranziehen, wendet sich der Herausgeber des Heizspiegels deutlich gegen diese Praxis. Der Herausgeber hat hier Argumente und Gerichtsurteile zusammengestellt, die deutlich machen, dass der Heizspiegel sich nicht zur Prüfung der Heizkosten von Wohnungen eignet: https://www.heizspiegel.de/heizkosten-verstehen/hartz-iv-buergergeld/
Natürlich nicht. Wärmepumpen sollten aus 1 kWh Strom eher 3kwh wäre holen. Nachtspeicheröfen max. 0,98 oder so.
Nein bei Wärmepumpen wird aus 1Kwh Strom 3,5 bis 4,5Kw Wärme erzeugt, je nach Außentemperatur. Selbst Heizen mit Klimaanlagen ergeben 1Kwh Strom 2,5-3 Kw Wärme.