Rückgabe amazon?

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Eine Rücksendung wäre ggf. mit einem Retourenschein im Paket möglich (sofern vorhanden?). Dass der Warenempfänger (B) allerdings eine Ersatzbestellung (eigentlich: eine neue Bestellung) bei Amazon auf den Namen des ursprünglichen Bestellers (A) aufgeben kann, kann und darf nicht sein. Mir wäre auch nicht bekannt, dass Amazon solche Ersatzbestellungen über den Kundensupport annehmen würde. Hier muss m. E. ein Login in den Amazon-Account des ursprünglichen Bestellers (A) erfolgt sein. Zu den letzten Logins sollte theoretisch Amazon Auskunft erteilen können. Immerhin speichert Amazon jeden einzelnen Klick (!), der dem Account zugeordnet werden kann.

Ich frage mich, wie das möglich sein soll. Vertragpartner ist ja A als Käufer und nicht der Beschenkte non grata. Aus datenschutzrechtlichen Gründen darf Amazon ja auch die Kaufdetails keiner anderen Person Preis geben und erst recht nicht mit dieser rückabwickeln. Da müsste der Beschenke schon Zugang zum Account haben

Ergänzung:

Auf diese Weise könnte doch andernfalls auch jeder bei Amazon behaupten, er habe etwas von jemanden geschenkt bekommen, was er sich in Wahrheit aber angeeignet hat.


Andri123 
Beitragsersteller
 06.01.2023, 18:53

Denk ich auch. Es fängt ja schon an mit dem retourenschein, der per Email kommt. Kam aber nicht zu A, nur jetzt die Bestätigung des retoureneingangs. Alles sehr merkwürdig. Da steht wohl eine Passwortänderung an.

So etwas ist i.d.R. möglich, wenn sich im Paket Retourenschein befand. Dann bräuchte man es nur noch verpacken, Retourenschein auf Paket kleben und zurücksenden. Das hätte jeder machen können, wer das Paket mit dem Retourenschein hatte. Ihr Account ist dazu nicht nötig.

Dass jemand Zugangsdaten kennt, bezweifele ich. Denn dann müsste die Rücksendung erst eingeleitet werden. Das wäre in Ihrem Account in der Kaufliste bei dem Artikel auch vermerkt.

Der Empfänger muss Zugang zu A's Amazon-Konto haben, um das Geschenk zurückgeben und eine neue Bestellung aufgeben zu können. Amazon schickt in solchen Fällen normalerweise eine E-Mail-Benachrichtigung, so dass A in der Lage sein sollte, die Vorgänge zu verfolgen.