Fristwahrung, vorab per scan?
Zur Fristwahrung reicht es ja, ein Schriftsück vorab per Fax zu übermitteln und anschliessend dasselbe Schriftstück per Post zu schicken. Es gilt dann das Eingangsdatum des Fax zur Fristwahrung.
Wie ist es nun, wenn mein Fax nicht durchgeht und ich daher den Brief einscanne und als Anhang einer Mail versende? Meine Unterschrift ist ja trotzdem ersichtlich, da müsste doch dasselbe gelten?
Und nein, es geht nicht um einen Widerspruch per Email, es wurde ja schon das Dokument mit meiner Unterschrift übermittelt.
3 Antworten
Manche Dinge entscheiden sich einfach danach, was anerkannt ist.
Ein Fax mit Originalunterschrift auf dem Absenderdokument ist als Original anerkannt. Eine eingescannte Unterschrift nicht:
Natürlich steht jedem Bürger der Gerichtsweg frei. Es ist aber nun einmal so, dass man obergerichtliche Grundsatzentscheidungen erst nach 8 bis 10 Jahren (und etlichen Investitionen in Gerichts- und Anwaltskosten) vorliegen hat, den Ärger hat man heute schon.
Dass man alle Behörden noch per Fax erreichen kann, dürfte nicht mehr lange anhalten. Mein Finanzamt hat mir neulich einen korrigierten Steuerbescheid für meine verstorbene Mutter übersandt. Meine Kontonummer wollte man schriftlich haben und ich stellte überrascht fest, dass das FA kein Fax mehr hat. Habe es über meinen ELSTER-Account übersandt und hoffe, das klappt so.
Ob das nun als ständige Rechtsprechung des BGH durchgehen kann und, ob es auch in anderen Rechtsbereichen so gilt ist ja damit noch nicht gesagt. Das müßte man durch eine ausgiebige Recherche ermitteln.
Ich hab mir gerade das Urteil angesehen. Gleich die erste Seite beantwortet meine Frage unter b, wo ausdrücklich der Vergleich mit Fax zur Fristwahrung gezogen wird. Das Senden ist nicht fristwahrend, nur wenn der Empfänger es sich ausdruckt.
Das muss Juristenhumor sein: Die Faulheit des Empfängers wird belohnt. So stellt man sich die Vorteile des papierfreien Büros immer vor.
Aber Finanzamt ohne Fax? Ich finde schon eine 0800-Faxnummer.
Tja, wenn keine Fax-Nummer auf dem Bescheid steht kann man nicht unbedingt davon ausgehen, dass dem widersprechende Angaben im Internet zutreffend sind. Wenn ich fristgebundene (!) Schreiben an mein FA schicken müßte, würde ich mich nicht ans Fax trauen.
das ist so nicht richtig
wichtiger ist, wann der adressat seine Post ...bei einschreiben...wann der Briefträger in der Regel kommt...wann das Büro besetzt ist, indem sich das Faxgerät befindet...
sie werden vermutlich den Kopf schütteln... aber ich musste vor Gericht mal offenlegen... wann der Briefträger in der Regel kommt... und ob er jeden tag kommt, was neuerdings in einigen städten nicht mehr täglich sein soll...
ich würde ihnen empfehlen so hatte ich es damals gemacht.... krankmeldung per Fax aus nem Kopieshop nebst übergabeprotokollbeleg und original per einschreibenübergabe...
klingt verrückt aber war damals absolut notwendig...
Fax: Rechtssicher
E-Mail: Nicht rechtssicher
E-Mail macht nur Sinn, wenn der Brief per Post noch fristgerecht ankommt! Am besten dann natürlich nachweisbar (Einwurfeinschreiben/Einschreiben)
Und eine eingescannte Unterschrift erfüllt nicht die Formvorschrift, wenn diese erforderlich sein sollte!
Mein Gefühl sagt das zwar auch, aber warum meinst Du das?
Die Übereinstimmung des gescannten Dokuments mit dem Original kann man doch genauso überprüfen wie bei einem Fax.
Im Übrigen hatten sich die anderen Beteiligten bei der Frist verrechnet und mein Brief wird noch rechtzeitig eintreffen, hab gerade einen kleinen Abendspaziergang gemacht.
Was meinst Du, warum heute viele Firmen noch immer Faxnummern haben und das veraltete Fax verwenden?!
"Fax bleibt rechtssicher. Denn der Versand und Empfang eines Faxes ist nachweisbar und damit vor Gericht zulässig. E-Mails tun sich dagegen schwer: Je nach Fall können E-Mails verwendet werden, wenn der Versender den Versand nachweisen kann. Oft aber sind Gerichtsverfahren gescheitert, weil keine Empfangsbestätigung vorlag."
https://www.infin.de/faxcloud/faxpermail-rechtssicher/#:~:text=Fax bleibt rechtssicher.,Versender den Versand nachweisen kann.
Ich habe in diesem Fall keine Bedenken, dass das Amt den Eingang meiner Dokumente verleugnen könnte.
Und ich benutze mein Faxgerät, da ich so weiterhin "wie immer" mein Arbeitsprogramm nutzen kann. Mit zusätzlichen Kosten, Erweiterungen, Einweisung etc. wäre natürlich Vieles möglich. Hab ich keine Lust zu, noch geht es ja überwiegend.
In dem Artikel wird erwähnt, dass der BGH 2019 genau meinen Fall im Prozessrecht zugelassen hat. Ich hab ja nicht die Unterschrift eingescannt, sondern den ganzen unterschriebenen Brief, den die Dame dann morgen auch noch im Original erhalten wird.
Mein Gefühl sagt aber auch, dass es kritisch werden könnte.
Ich hab aber noch zwei Joker. Der Bescheid wurde nicht an mich geschickt, sondern an den Klienten. Die anderen Beteiligten haben halt alleine agiert und dabei einige Fehler gemacht. Insofern begann meine Frist also erst gestern, als der Landkreis mir den Bescheid gemailt hat. Und mit 3 Tagen Zustellung würde die ursprüngliche Frist erst Donnerstag ablaufen.
Ich setze mich jetzt jedenfalls nicht ins Auto und fahre zum Landkreis.