Ich hatte bei meinem vorigen Arbeitgeber eine betriebliche Altersversorgung abgeschlossen. Nasch AG-Wechsel ist sie beitragsfrei gestellt.
Rentenbeginn bzw. Auszahlung fallen mit dem Erreichen der Regelaltersrente zusammen. Das wird in ein paar Jahren am 1. Dezember sein. Ich werde auf jeden Fall die Kapitalauszahlung wählen.
Die Kapitalauszahlung ist m.W. steuerpflichtig und die anfallenden Steuern wären wegen des in dem Jahr noch erhaltenem Gehalts relativ hoch.
Ich habe bei der betroffenen Versicherung angefragt, ob die Auszahlung (bzw. Rentenbeginn) um zwei Monate in das Folgejahr verschoben werden kann. Dies wurde mir zugesagt, der entsprechende Änderungsantrag liegt noch nicht unterschrieben vor mir.
Nun meine Frage: Wäre dies in irgendeiner Weise schädlich? Kann ich mir irgendwelche Probleme anderer Art einhandeln?
Ich weiß, dass die gesetzlichen Regelungen in einigen Jahren andere sein können, deshalb einfach unter der Annahme antworten, dass sie dann noch dieselben seien.