Unlängst las ich, daß In der Ansparphase der Betriebsrente das angesammelte Kapital nicht "Hartz4-sicher" sei. D.h. sollte man mit 46 Jahren den Arbeitgeber verlieren und keinen Job mehr finden, landet man binnen weniger Monate im ALG2-Bezug. Hier müsste man den Sparvertrag verflüssigen. Auf jeden Fall aber dann, wenn bei gesundheitlichen Beeinträchtigungen "Sozialgeld" gezahlt wird. Was ist denn nun richtig?