Betriebliche AV Auszahlung verschieben?
Ich hatte bei meinem vorigen Arbeitgeber eine betriebliche Altersversorgung abgeschlossen. Nasch AG-Wechsel ist sie beitragsfrei gestellt.
Rentenbeginn bzw. Auszahlung fallen mit dem Erreichen der Regelaltersrente zusammen. Das wird in ein paar Jahren am 1. Dezember sein. Ich werde auf jeden Fall die Kapitalauszahlung wählen.
Die Kapitalauszahlung ist m.W. steuerpflichtig und die anfallenden Steuern wären wegen des in dem Jahr noch erhaltenem Gehalts relativ hoch.
Ich habe bei der betroffenen Versicherung angefragt, ob die Auszahlung (bzw. Rentenbeginn) um zwei Monate in das Folgejahr verschoben werden kann. Dies wurde mir zugesagt, der entsprechende Änderungsantrag liegt noch nicht unterschrieben vor mir.
Nun meine Frage: Wäre dies in irgendeiner Weise schädlich? Kann ich mir irgendwelche Probleme anderer Art einhandeln?
Ich weiß, dass die gesetzlichen Regelungen in einigen Jahren andere sein können, deshalb einfach unter der Annahme antworten, dass sie dann noch dieselben seien.
1 Antwort
Nach einem Aspekt hatte ich noch gesucht. Es läge nämlich eine "schädliche Verwendung" als bAV vor, wenn der Antrag auf Kapitalauszahlung früher als 12 Monate vor dem Ausscheiden gestellt würde mit der Folge nachträglicher Aberkennung der Steuerfreiheit während der Beitragszahlung.
vgl. BMF-Schreiben, Nr. 177 unterer Abschnitt.
http://www.bav-recht.de/index.php?option=com_content&view=article&id=11&Itemid=8
... Erfolgt die Ausübung des Wahlrechtes innerhalb des letzten Jahres vor dem altersbedingten Ausscheiden aus dem Erwerbsleben, so ist es aus Vereinfachungsgründen nicht zu beanstanden, wenn die Beitragsleistungen weiterhin nach § 3 Nr. 63 EStG steuerfrei belassen werden....
Eine etwas spätere Auszahlung hingegen ist unkritisch, es muss aber mindestens das 60. Lebensjahr vollendet sein.
Ok, das wäre kein Problem, da das Kapitalwahlrecht ohnehin (wie üblich) erst im letzten Jahr vor Auszahlung/Rentenbeginn ausgeübt werden kann.
Vielen Dank für Deinen Einsatz