Betriebliche AV Auszahlung verschieben?

1 Antwort

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Nach einem Aspekt hatte ich noch gesucht. Es läge nämlich eine "schädliche Verwendung" als bAV vor, wenn der Antrag auf Kapitalauszahlung früher als 12 Monate vor dem Ausscheiden gestellt würde mit der Folge nachträglicher Aberkennung der Steuerfreiheit während der Beitragszahlung.

vgl. BMF-Schreiben, Nr. 177 unterer Abschnitt.

http://www.bav-recht.de/index.php?option=com_content&view=article&id=11&Itemid=8

... Erfolgt die Ausübung des Wahlrechtes innerhalb des letzten Jahres vor dem altersbedingten Ausscheiden aus dem Erwerbsleben, so ist es aus Vereinfachungsgründen nicht zu beanstanden, wenn die Beitragsleistungen weiterhin nach § 3 Nr. 63 EStG steuerfrei belassen werden....

Eine etwas spätere Auszahlung hingegen ist unkritisch, es muss aber mindestens das 60. Lebensjahr vollendet sein.


Mikkey 
Beitragsersteller
 14.01.2014, 12:36

Ok, das wäre kein Problem, da das Kapitalwahlrecht ohnehin (wie üblich) erst im letzten Jahr vor Auszahlung/Rentenbeginn ausgeübt werden kann.

Vielen Dank für Deinen Einsatz

GAFIB  14.01.2014, 13:35
@Mikkey

(:-) Gern doch - am liebsten sind mir immer die kniffligen Fragen...