Ich bin seit 01.10.2015 in Rente und beziehe Rente von 4 Versicherungsträger. Der fünfte, mein ex-Arbeitgeber, verweigert die Auszahlung der Betriebsrente mit der Begründung, dass die Rechtskraft des Versorgungsausgleichsverfahrens im Rahmen meiner - bereits rechtskräftigen - Scheidung noch nicht vorliegt. Aus "Kulanz" wurde mir ca. 25 % überwiesen. Hat er das Recht auf seiner Seite?