Mein Ex-Arbeitgeber verweigert die Auszahlung der Betriebsrente aufgrund eines laufenden Versorgungsausgleichsverfahrens, kann und darf er das?
Ich bin seit 01.10.2015 in Rente und beziehe Rente von 4 Versicherungsträger. Der fünfte, mein ex-Arbeitgeber, verweigert die Auszahlung der Betriebsrente mit der Begründung, dass die Rechtskraft des Versorgungsausgleichsverfahrens im Rahmen meiner - bereits rechtskräftigen - Scheidung noch nicht vorliegt. Aus "Kulanz" wurde mir ca. 25 % überwiesen. Hat er das Recht auf seiner Seite?
2 Antworten
Bei dem jetzigen Verfahrensstand ist offenbar unklar, in welcher Höhe Dir die Betriebsrente überhaupt zusteht. Der Versicherungsträger ist dann nicht verpflichtet die volle Rente auszuzahlen. Über den Prozentsatz des jetzigen Auszahlbetrags kann man sicher anderer Meinung sein, denn 75% der Anwartschaften wirst Du ja wohl kaum abgeben müssen.
Erst mal vielen Dank, Privatier59. Aber vielleicht bin ich hier auch falsch. Mir geht es eigentlich mehr darum, ob mein ex-Arbeitgeber richtig oder falsch liegt mit der Behauptung, dass er rechtlich nicht dazu verpflichtet ist, die Rente auszuzahlen, solange die Rechtskraft nicht vorliegt.
Das hängt davon ab, was im Betriebsrentenvertrag (den du mit deinem Arbeitgeber geschlossen hast) bzw. dem Tarifvertrag, auf dem deine Betriebsrente basiert, vereinbart ist.
Steht da drinnen,, daß er in einem solchen Falle zurückbehalten darf, hast du schlechte Karten. Im anderen Falle würde ich dem Arbeitgeber schreiben, daß ich in diesem Schadenersatzansprüche geltend machen und mir weitere Schritte vorbehalten werde.
Nur nebenbei bemerkt, man schließt heute keine Betriebsrentenverträge mehr ab, es sei denn der Arbeitgeber zahlt diese mehr oder weniger alleine. Grund: Wenn die Politiker oder die Regierung Geld brauchen um die Haushaltskasse zu stopfen, erhöhen sie bei den Betriebsrentnern die Steuern oder die Sozialabgaben. Das haben sie schon einmal getan und haben es auch freimütig zugegeben, daß eben halt bei den gut betuchten Betriebsrentnern stets was zu holen ist.
Hallo Schmidtke, zu Deiner Nebenbei-Bemerkung:
ich hatte viele Rentner und künftige Rentner in der Beratung, die waren alle heilfroh, dass sie eine Betriebsrente hatten, denn so wurde die gesetzliche Rente etwas aufgefüllt. Auch wenn es natürlich etwas ärgerte, daß hier dann die KV- und PflegeV-Beiträge anfielen bzw. sich erhöhten, aber besser einige Prozent Abzug an die KV (man ist ja schließlich auch versichert) als zu wenig Rente.
Und der Arbeitgeber zahlt oft mit und gibt einen beträchtlichen Zuschuß, da wäre es doch sehr unvernünftig, diesen nicht zu nutzen.
Der Fragesteller hat sich nicht nach Deiner Meinung zur Betriebsrente erkundigt! Er hat eine und will das wohl kaum rückgängig machen!
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