Steht mir als geschiedene Ehefrau ein Teil der RWE Betriebsrente zu?

1 Antwort

Im Rahmen des sogenannten Versorgungsausgleichs werden grundsätzlich nur diejenigen Ansprüche ausgeglichen ( geteilt), die während der Ehezeit erworben worden sind. Sie erwerben während der Laufzeit der genannten Rentenverträge sog. Anwartschaften, weshalb bei Durchführung des Realsplittings der Wert dieser Anwartschaften bei beiden Eheleuten berechnet und dann saldiert werden. Maßgeblicher Zeitpunkt ist hier die Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags.

Anwartschaften, die somit nach der Scheidung erworben wurden, fallen nur dem Inhaber des jeweiligen Vertrags zu.

Quelle: http://www.deutsche-anwaltshotline.de/rechtsberatung/100957-steht-der-exfrau-ein-anspruch-auf-unterhaltszahlungen-aus-einer-betriebsrente-des-mannes-zu