Sterbegeldversicherung?

3 Antworten

Nein, musst du nicht. Das Geld aus der Versicherung gehört höchstens steuerlich zur Erbmasse.

Wenn das Erbe überschuldet ist, solltet ihr vielleicht gemeinsam überlegen, das Erbe auszuschlagen.

Die Frage, ob du den Überschuss, der ja eigentlich für die Beerdigung gedacht war, dafür nutzt, die Schulden reduzieren, musst du selber entscheiden. Ist da soviel über, dass sich hier ein Streit mit deiner Schwester lohnt? Was hätte deine Mutter gemacht?


Anki1967 
Beitragsersteller
 09.06.2020, 10:03

Ist ja nicht überschuldet ist ganz wenig noch zu bezahlen

Lobber  09.06.2020, 10:58
@Anki1967

Dann bleibt nur noch die Frage, ob deine Mutter das auch so gewollt hat. Aber das kann dir hier keiner beantworten.

Anki1967 
Beitragsersteller
 09.06.2020, 11:25
@Lobber

Davon sollte die Beisetzung bezahlt werden mit allem was dazu gehört und das habe ich gemacht dazu war die Versicherung gedacht aber es ist noch Rest Geld da und ich stehe als einzige als begünstigte drin

Du hättest daraus, soweit Du als Bezugsberechtigte/r eingesetzt warst , nicht einmal die Bestattung finanzieren müssen.

Wenn aus dieser Versicherung nun noch zusätzlich etwas verbleibt, so muss dies garantiert nicht zur Tilgung eines überschuldeten Erbes eingesetzt werden. Eine solche Versicherung mit begünstigter Person gehört nicht zur Erbmasse,

Das Geld gehört nicht nur nicht zur Erbmasse, du hättest das Erbe auch ausschlagen können und das Geld stünde dir trotzdem zu. Du musst überhaupt nichts auf das Konto deiner Mutter überweisen.