Sterbegeldversicherung?
Ich bin begünstigte bei der sterbeversicherung von meiner Mutter die leider verstorben ist 😢
ich habe die Beerdigung davon bezahlt und nun ist noch was übrig und meine Schwester verlangt das ich das Rest Geld auf das Konto von meiner Mutter überweise um Schulden damit zu bezahlen die zur erbnasse gehören
muss ich das tun obwohl das Geld nicht zur erbmasse gehört ?
3 Antworten
Nein, musst du nicht. Das Geld aus der Versicherung gehört höchstens steuerlich zur Erbmasse.
Wenn das Erbe überschuldet ist, solltet ihr vielleicht gemeinsam überlegen, das Erbe auszuschlagen.
Die Frage, ob du den Überschuss, der ja eigentlich für die Beerdigung gedacht war, dafür nutzt, die Schulden reduzieren, musst du selber entscheiden. Ist da soviel über, dass sich hier ein Streit mit deiner Schwester lohnt? Was hätte deine Mutter gemacht?
Du hättest daraus, soweit Du als Bezugsberechtigte/r eingesetzt warst , nicht einmal die Bestattung finanzieren müssen.
Wenn aus dieser Versicherung nun noch zusätzlich etwas verbleibt, so muss dies garantiert nicht zur Tilgung eines überschuldeten Erbes eingesetzt werden. Eine solche Versicherung mit begünstigter Person gehört nicht zur Erbmasse,
Das Geld gehört nicht nur nicht zur Erbmasse, du hättest das Erbe auch ausschlagen können und das Geld stünde dir trotzdem zu. Du musst überhaupt nichts auf das Konto deiner Mutter überweisen.
Ist ja nicht überschuldet ist ganz wenig noch zu bezahlen