Ich bin Doppelstaatler (USA/Deutschland) mit festem Wohnsitz in Deutschland + besitze eine Immobilie in den USA. Wie erfolgt die Besteuerung in Deutschland?
Ich bin Doppelstaatler (USA/Deutschland), lebe in Deutschland und besitze eine Immobilie in den USA. Mein Welteinkommen inkl. Mieteinnahmen habe ich in den USA versteuert. Das Deutsche Finanzamt behauptet nun, dass die Einkünfte auf Grund meiner Staatsbürgerschaft nicht unter Progressionsvorbehalt fallen und in Deutschland voll zu versteuern sind.
Ist das korrekt?
Danke
4 Antworten
Das ist korrekt - weil du dem Finanzamt wohl nicht den BESITZ der deutschen Staatsangehörigkeit durch Abstammung nach gültigem [Ru]StaG 4.1 Fassung 1913 vorgelegt hast. Du hast offensichtlich nur die verwaltungsrechtliche Staatsangehörigkeit "DEUTSCH"... andererseits muss man als deutscher Selbstständiger in USA unbedingt dort den BESITZ (= Urkunde) der deutschen Staatsangehörigkeit nachweisen. Zur Verdeutlichung: Dein Kumpel Arnold, der Össi, hat zwar american citizenship but not nationality --- deshalb hat er`s nur zum Gouvernör gebracht - nix POTUS. Ähnlich ist auf Bundesgebiet: kein Schwabe, darf bayerischer Ministerpräsidente werden - und umgekehrt....
Um Deinen Fall endgültig zu beurteilen, müsste man noch einige Zusatzangeban haben.
Hast Du auch in den USA einen Wohnsitz, oder bist Du dort nur wegen der Staatsbürgerschaft steuerpflichtig?
In welchen Ländern, hast Du welche Art von Einkünften, ausser den Vermietungseinkünften in den USA. Einkünfte in Deutschland? Rente aus den USA? Einkünfte in anderen Ländern?
Lt. Artikel 6 des DBA (Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung) mit den USA, könnte die Einkünfte aus Vermietungen in den USA versteuert werden, auch wenn der Steuerpflichtige hier unbeschränkt steuerpflichtig ist.
Genau deshalb wollte ich wissen, welche Wohnsitze und Einkünfte es gibt.
Nach Artikel 23, Absatz 2 Punkt a) sind die Einkünfte aus der Vermietung aus dem deutschen zu versteuerndem Einkommen auszunehmen und in den USA zu versteuern.
Die Einbeziehung in den Progressionsvorbehalt bleibt erhalten.
Ich würde in Deiner Sache in den Einspruch gehen.
Mit der Staatsbügerschaft hat die Besteuerung in Deutschland nichts zu tun. Hier gilt für die unbeschränkte Steuerpflicht der Wohnsitz - siehe http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__1.html
Einkünfte aus Immobilienbesitz werden stets in dem Land versteuert, in dem die Immobilie liegt. Wie andere Einkünfte auch werden diese dann in Deutschland nach dem jeweiligen DBA berücksichtigt. Du kannst also nur mit dem DBA gegenüber dem FA argumentieren.
Einkünfte aus Immobilienbesitz werden stets in dem Land versteuert, in dem die Immobilie liegt.
Einigen wir uns lieber auf fast immer, irgendeine Ausnahme gibt es fast immer.
Wer z. B. Immobilienvermögen in den VAR hat, wird darauf in Deutschland Steuern zahlen, weil die VAR keine Einkommensteuer kennen.
Vielen Dank für die Info. Unter Artikel 23 des DBA gibt es einen Absatz, der sich mit der Staatsbürgerschaft behandelt. Diesen Artikel muss ich noch genauer studieren.
Es hängt wohl eher davon ab, dass Du in D lebst und deshalb hier unbeschränkt steuerpflichtig bist.
Ich habe nur einen Wohnsitz in Deutschland. Und Einkünfte in Deutschland. Nun habe ich Artikel 23 des DBA studiert - dort gibt es weitere Informationen zur amerikanischen Staatsbürgerschaft. Ist aber Juristendeutsch...