Finanzamt erhebt Steuern, obwohl Grundfreibetrag nicht überschritten, was tun?
Hallo,
ich bin Student und habe das Finanzamt um die Durchführung eines Verlustrücktrages nach § 10d Abs. 1 EStG in das Jahr 2016 gebeten.
Dieser Verlustrücktrag wurde jetzt durchgeführt und der Steuerbescheid von 2016 entsprechend geändert. Ich bin jedoch sehr erstaunt darüber, dass das Finanzamt trotzdem 472 Euro Steuern festgesetzt hat, obwohl mein zu versteuerndes Einkommen
mit 8.631 Euro unter dem Grundfreibetrag von 2016 liegt (8.652 Euro).
Was ist hier schief gelaufen? Ich bin außerdem darüber erstaunt, dass ich diesmal nur knapp 900 Euro Erstattung erhalte, während ich 2016 fast 2.300 Euro Erstattung erhalten habe und das bei gleich hohen Werbungskosten.
2 Antworten
Die Antwort verrät die 2. Seite deines Steuerbescheides (und die entsprechende Passage in den Erläuterungen zu demselben):
Du hattest Einkünfte, die zwar für sich genommen steuerfrei sind, jedoch zur Ermittlung des Steuersatzes dem steuerpflichtigen Einkommen hinzugerechnet werden. Und wenn dann diese Summe den Grundfreibetrag übersteigt, wird der sich dadurch ergebende Steuersatz (in deinem Fall: 5,475 %) auf das übrige steuerpflichtige Einkommen angewendet - selbst wenn dieses für sich genommen unter dem Grundfreibetrag liegt.
Was ist hier schief gelaufen?
Nichts. Es hat alles eine Rechtsgrundlage.
Ja, AlG 1 gehört zu diesen Einnahmen. Üblicherweise steht in den Erläuterungen auch die Höhe der berücksichtigten Einnahmen.
ALG 1 zählt dazu.
Den hinzugerechneten Betrag findest du im Teil "Erläuterungen zum Steuerbescheid" in einem Satz, der sinngemäß lautet: "Leistungen nach § 32b Abs. 1 Nr. 1 EStG (z.B. Lohnersatzleistungen) in Höhe von ... € wurden mit ... € in die Berechnung des Steuersatzes einbezogen".
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Danke für die Aufklärung. Aber wo kann ich die entsprechenden Einkünfte sehen? Zählt ALG 1 dazu?
Ich hatte 2016 bis Ende Juni gearbeitet und dann für 3 Monate ALG 1 erhalten. Im Oktober begann mein Studium.