Wie prüfe ich eine Teilungserklärung nach Richtigkeit?

5 Antworten

Möglich ist alles.

evt. hat man die Aufteilung der einzelnen Wohnungen verändert und vergessen den Grundrissplan zu berichtigen.

Aber dies ist doch leicht nachprüfbar, denn wie die Wohnfläche berechnet werden muss, kann man aus der Landesbauordnung des jeweiligen Bundeslandes entnehmen.

Einfach nachmessen und dann bei der nächsten Eigentümerversammlung vortragen. Alternativ bei der Hausverwaltung nachfragen, ob in den letzten Jahren bauliche Umbaumaßnahmen vorgekommen sind.

Und evt. müssen dann auch die Abrechnungskosten/Hausgeld neu berechnet werden.

Gruß A.


Zu der Teilungserklärung gehören Teilungsplan, Abgeschlossenheitserklärung und auch die Grundrisse. Das alles wird beim Grundbuchamt verwahrt und natürlich hast Du mit Deinem Kaufvertrag ein berechtigtes Interesse zur Einsichtnahme.

Wenn die Wohnung vom Aufteilungsplan abweichen sollte, könnte ich mir sogar vorstellen, dass der Vertrag anfechtbar ist, weil dann ja der Miteigentumsanteil am Grundstück nicht stimmen würde.


althaus 
Beitragsersteller
 28.03.2015, 11:41

Wie schnell bekommt man einen Termin beim Grundbuchamt? Oder kann ich da ohne Termin jederzeit mit dem Kaufvertrag hingehen und Einsicht nehmen?

wfwbinder  28.03.2015, 11:51
@althaus

Das Grundbuchamt in Berlin Charlottenburg ist z. B. täglich von 9:00 bis 13:00 geöffnet. Es wir aber empfohlen sich telefonisch anzumelden, weil die dann vorher schon die Unterlagen raussuchen, also dann keine Wartezeit.

althaus 
Beitragsersteller
 28.03.2015, 12:06
@wfwbinder

Danke, dann weiss ich was ich am Montag tun werde.

Die Teilungserklärung weist Flächenanteile aus, anhand derer die Miteigentumsanteile bestimmt werden. Es wäre einfach zu prüfen, auf welcher Basis die Berechnung erfolgte. Kläre doch mal mit Nachbarn, ob deren Vermessung ebenso falsch war. Ist das nämlich ein systematisches Problem, ändern sich vielleicht die Anteile nicht, da alle Wohnungen falsch vermessen wurden.

Weiterhin: eine Verkleinerung um diesen Betrag ist auffällig. Man sieht das sofort, denn das wäre ja 1/4 der Raumbreite, die fehlt. Also stellt sich für mich die Frage, ob die Vermessung vielleicht korrekt war und nachträglich noch etwas verändert wurde - beispielsweise der Einbau einer Rohrleitung oder Verkabelung, so daß die Wand versetzt werden mußte. An was grenzt diese Wand denn an? Aufzugschacht? Andere Wohnung?


althaus 
Beitragsersteller
 28.03.2015, 10:03

Die Wand grenzt an eine anderen Wohnung, die gemäß dem Grundrissplan ein Wohnzimmer von etwa 14qm beinhaltet. Ein Wohnzimmer in der Größe scheint mir zu klein, so daß ich vermute, daß man die Mauer versetzt hat um daraus ein Wohnzimmer in der Größe von 21qm daraus zu machen, was mir realistischer erscheint.

wfwbinder  28.03.2015, 10:53
@gandalf94305

Könnte sehr interessant sein, wenn es so sein sollte, aber auch nciht richtig zielführend, wenn man auf der einen seite der Mauer sitzt udn der Fernseher auf der anderen Seite steht. ;-)

Hallo @althaus, Weiss nicht ob es Dir weiter hilft, das gesamte Thema Teilungserklärung ist ziemlich komplex. Hier ein PDF zur Info. Wenn der Link aus welchem Grund auch immer nicht funktionieren sollte, lass es mich bitte wissen damit ich behilflich sein kann. Neuerdings wird jeder Satz, jedes Wort und jeder Link den ich poste kontrolliert und ggf. beanstandet. 

http://www.wohnen-im-eigentum.de/dokumente/wohnen/studie-teilungserklaerungen061120.pdf 


althaus 
Beitragsersteller
 28.03.2015, 10:08
Sorry aber: Seite nicht gefunden!

Ich kann mir nicht vorstellen, dass das Sache der Hausverwaltung ist.

Die ist doch für die Gemeinschaft zuständig - nicht für einen Teil davon (nur so meine Meinung).

Was hindert Dich daran, ganz altmodisch mit dem Metermass (Zollstock) ein Vermessung vorzunehmen.

Es ist dabei aber eine bestimmte Vorgehensweise zu beachten (bestimmte Teile gehören ganz oder teilweise zur Wohnung - genau weiss ich das nicht mehr - aber Du könntest es rausfinden).


althaus 
Beitragsersteller
 28.03.2015, 10:00

Hallo!

Die Übergabe der Wohnung erfolgt erst am 24.04., daher kann ich vorerst nicht nachmessen. ....Der Abrechnung der Nebenkosten und Rücklagen wird die Teilungserklärung zugrunde gelegt. Demnach sollte sich die Hausverwaltung schon interessieren, daß diese auch stimmt. Wenn die tatsächliche qm der Wohnung kleiner ausfällt wie von der Hausverwaltung angenommen, dann stimmt ja auch die Berechnung der Nebenkosten und Rücklagen nicht mehr. Demnach sollte das schon die Hausverwaltung interessieren, denke ich, oder?

vulkanismus  28.03.2015, 11:05
@althaus

Dann musst Du sie aber erstmal mit der Nase reinstossen. Die werden dann sagen: "Wir können nur nach dem gehen, was wir haben. Wenn sie glauben, dass es nicht stimmt, dann beweisen sie uns das erstmal."