Wer überprüft die Angaben zum Nachlass zur Pflichtteilberechnung?

4 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo,

zuerst einmal unterschreibst Du überhaupt nichts und verzichtest auf garnix.

Wie kommst Du zu der Erkenntnis, Du seist "enterbt"? Existiert denn ein entsprechendes Testament?

  • Wenn definitiv nicht, dann bist Du gesetzliche Erbin und hast einen Erbanspruch
  • Wenn Du es nicht sicher weisst, dann stelle es fest, und das geht relativ einfach.

In beiden Fällen ist es erforderlich, einen Erbschein zu beantragen. Gibt es ein Testament, dann bekommst Du den Erbschein nicht

Wenn denn ein Testament existiert und du bist darin nicht vorhanden bzw. mit einem geringeren Anteil als Dir gesetzlich zusteht, dann hast Du einen Pflichtteil- bzw. Pflichteilsergänzungsanspruch gegen den/die (Mit)Erben.

Dieser Anspruch ist immer in Bargeld auszugleichen.

So oder so, Dein Stievater ist verpflichtet, Dir Auskünfte zu geben. Das ist ein Anspruch, den Du ggfs. einklagen kannst.

Wg. Deiner Bedenken wg. wahrheitgemässen Auskünften lies mal diesen Beitrag:

http://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/pflichtteil/kontoauszuege.html

Die meisten Deiner Fragen sind darin beantwortet und Vorgehensweisen empfohlen.

Das alles kostet natürlich Geld. Du musst selber wissen, ob Du in einen derartigen Streit einsteigen und es finanziell verkraften kannst.

Gruss

Walter


PhoenixKaylynn 
Beitragsersteller
 11.03.2018, 14:08

Ich danke dir für die Hinweise. Es gibt ein Berliner Testament. In diesem bin ich nicht aufgeführt.

user2358  11.03.2018, 14:32
@PhoenixKaylynn

Dann hast Du den Status "Pflichtteilsanspruchberechtigte" und kannst Bargeld vom Stiefvater verlangen. Deshalb ist es nicht verwunderlich wenn er hier Druck macht, weil er vermutet, Du hast keine Ahnung (er weiss ja nicht, dass Du einen Expertenkreis von weissnicht wieviel Mitgliedern im Hintergrund hast).

Kläre ihn darüber auf, welche Ansprüche Du hast und dass Du das alles sehr wohl weisst. Notarielles Nachlassinventar ist hier mehr als empfehlenswert. Aber sachlich bleiben, auch wenn es Dir stinkt!

Die weitere Vorgehensweise ist dann von seiner Reaktion abhängig.

PhoenixKaylynn 
Beitragsersteller
 15.03.2018, 14:59
@user2358

Danke, ich habe den Ehemann jetzt in sachlicher Form um das Nachlassverzeichnis gebeten auch bezugnehmend auf den Paragrafen zu Schenkungen etc. der letzten 10 Jahre. Als Whatsapp bekam ich zu lesen und hören, das er darauf pfeift und mir gar nix gibt.Ich muss wohl doch einen Anwalt nehmen.

user2358  15.03.2018, 17:22
@PhoenixKaylynn

Dann wirds ernst.

Aber nur die Ruhe, keine Hektik, sachlich und cool bleiben und schrittweise vorgehen:

Unter dem Link https://www.advocado.de/ratgeber/erbrecht/pflichtteil/pflichtteilsanspruch-geltend-machen-so-kommen-sie-an-ihr-geld.html#was-kostet-es-den-pflichtteilsanspruch-geltend-zu-machen

bieten sie zu dem Thema Informationen und eine kostenlose Online-Erstberatung an. Mach das mal. Recherchiere im Internet auch ein bisschen mit dem Stichwort "Pflichtteilsanspruch", dann bekommst Du zusätzliches Wissen und Sicherheit.

Die erforderliche schriftliche Anforderung an den Erben lässt sich mit etwas Geschick und Rechercheaufwand im Internet wegen Mustertexten noch selbst erledigen. Wichtig ist, Fristen mit Ablaufdatum zu setzen (wg. in-Verzug-setzen).

Ab Fristablauf solltest Du dann einen Anwalt einschalten der die weitere Abwicklung rechtssicher übernimmt. Kostet zwar, ist aber sinnvoll. Falls es bis zur Klage kommt, dann hat Schwiegervater ohnehin auch den Anwalt zu zahlen.

Viel Erfolg!!!!!!!!!!!

Um vom Erbe ausgeschlossen zu werden, muß es zuminest ein Testament geben. Da Du ein direkter Nachkomme der Verstorbenen bist ist auch eine testamentarische "Enterbung" nur unter wenigen Voraussetzungen überhaupt möglich. Daher steht Dir in solch einem Fall dann zumindest das Pflichtteil zu. Wenn Du Dann auch noch der festen Überzeugung bist, daß Du um Dein rechtmäßiges Erbe betrogen werden sollst oder sogar aufgefordert wirst, darauf zu verzichten, dann ist es angesagt sich einen Rechtsbeistand zu nehmen um so auch Akteneinsicht zu bekommen. Das mit der eidesstattlichen Erklärung ist zwar korrekt, aber es ändert nichts daran, wenn sie falsche Angaben enthält mußt Du dies nachweisen. Daher ist der Vorschlag einen Nachlaßverwalter einzusetzen wesentlich erfolgreicher Deine Interessen zu vertreten.

Nur Konten, die alleine auf den Namen Deiner Mutter eingerichtet sind, oder Dinge die Deine Mutter mit in die Ehe gebracht hat, gehören aussschließlich ihr, alles andere ist gemeinsames Eigentum zwischen beiden Ehepartnern.

Zur Unterschrift unter eine Verzichtserklärung kann Dich niemand zwingen!


PhoenixKaylynn 
Beitragsersteller
 11.03.2018, 14:09

Danke für deine Antwort. Sie hilft mir auf alle Fälle weiter.

Heftige Situation.

Keine Ahnung, wie alt du bist. Mir ist vor einem Vierteljahr die Frau weggestorben und hat eine Tochter im Alter von 22 Jahren dagelassen. Ich bin da auch nicht der leibliche Vater.

Aber ich bin der Vater, da pfeif ich mir auf Gene und Rechte ein Lied drauf. Die Süße schläft grad noch nebenan.

Lass dich nicht unter Druck setzen, egal, ob du nun 14 bist oder 64. Irgendwas dazwischen wird es sicherlich sowieso sein.

Im Gegenteil: Du kannst ihn unter Druck setzen, wenn du ankündigst, einen Nachlassverwalter einzusetzen. Aber dann musst du auch tatsächlich einen einsetzen können.

Denn nichts ist lächerlicher als Drohungen, die nicht umgesetzt werden können.


PhoenixKaylynn 
Beitragsersteller
 11.03.2018, 14:12

Danke für deine Antwort. Ich bin über das Verhalten des Ehemannes mehr als entsetzt. Aber leider muss ich mich damit arrangieren.

Schau bitte in die §§ 2314 und 260 BGB:

Du hast als Pflichtteilsberechtigte Anspruch auf ein Nachlassverzeichnis. Wenn der Verdacht besteht, dass die Aufstellung unvollständig ist, muß eine eidesstattliche Versicherung auf die Richtigkeit der Aufstellung abgegeben werden.

Die Forderung nach Verzicht auf das Erbe gibt mir aber Rätsel auf. Bist Du sicher, wirklich enterbt worden zu sein?


PhoenixKaylynn 
Beitragsersteller
 11.03.2018, 14:15

Ich danke dir für die Hinweise. Es gibt ein Berliner Testament. Die Forderung auf Verzicht bestärkt mich in der Annahme, das etwas nicht korrekt ist.