Differenzbesteuerung und Regelbesteuerung parallel

1 Antwort

Das (also Kombination Regelbesteuerung + Differenzbesteuerung) ist wohl sogar der Normalfall.

Für diese Fälle ist die Differenzbesteuerung m.E. sogar erfunden worden, denn die Neuwagenhändler haben seinerzeit immer für die von Privatleuten angekauften Wagen Provisionsverträge abgeschlossen um nicht den Ankauf ohne Umsatzsteuer zu haben und der Verkauf voll versteuern zu müssen. Diese Regelungen waren oft etwas halbseiden, was nach der Einführung der Differenzbesteuerung nicht mehr nötig war.

Du kannst das also bedenkenlos machen.


steffen89 
Beitragsersteller
 22.01.2015, 19:40

Hallo,

das bedeutet ich kann die Positionen die der Differenzbesteuerung unterliegen mit einem Steuersatz von 0% in der Rechnung versehen, weiße dann unten die Beträge für 0% und 19% steuersatz aus und füge eine Anmerkung an das die 0% der Differenzbesteuerung unterliegen (entsprechenden § des UstG natürlich vermerkt) ?

Sorry das ich so frage, aber habe noch nie eine solche Rechnung gesehen. Oder ist es wirklich so äqivalent zu Rechnungen mit gleichzeitig 7% und 19% Steuersatz?

Tina34  22.01.2015, 20:13
@steffen89

Autohäuser machen z.b. haben beides nebeneinander laufen..... da steht dann ein netter Zusatz auf der Rechnung...... für Fragen wie das genau auszuweisen ist wenden sich sich bitte an ihren kompetenten Steuerberater....

wfwbinder  23.01.2015, 09:45
@steffen89

Der Nachteil der Differenzbesteuerung für den Unternehmer ist, dass der Kunde den Rohgewinnausfschlag kennt.

Die Rechnung weisst keinen Steuersatz von 0 % aus, den gibt es nicht. Es gibt nur steuerfreie Beträge, oder die Steuersätze von 7, oder 19 %.

Also, ein Bild, was ein Kunsthändler verkauft, würde in der Rechnung so aussehen:

Kaufpreis 25.000,-

Umsatzsteuer gem. Differenzbesteuerung § 25 a UStG 1.900,- Euro.

Damit weiss der Kunde, das der Kunsthändler das gute Stück für 13.100,- Euro eingekauft hat.