Differenzbesteuerung und Regelbesteuerung parallel
Guten Tag,
angenommen ein Einzelunternehmer kauft von Privat Gebrauchtwaren und verkauft sie dann weiter und verwendet die Differenzbesteuerung mit Gesamtdifferenz. Soweit ist auch alles klar und logisch. Wie ist es dann aber wenn dieser sein Sortiment erweitern möchte:
- Verkauf der gleichen Waren auch noch als Neuware
Diese würde er von Händlern kaufen und bekommt eine Rechnung mit ausgewiesener Mwst. Differenzbesteuerung kann er ja auf diese Artikel nicht anwenden, da es sich um Neuware handelt. Wenn er allerdings eine Rechnung dann Regelbesteuert erstellt kann er ja schlecht auf der gleichen Rechnung auch nocht gebrauchte Artikel haben mit Differenzbesteuerung.
Wie wird das also gehandhabt? Gäbe es in diesem Fall nur die Möglichkeit einer kompletten Regelbesteuerung ? Dann würde sich der Verkauf der Gebrauchtware wiederrum so gut wie gar nicht rechnen.
Vielen Dank auf hoffentlich zahlreiche Antworten.
1 Antwort
Das (also Kombination Regelbesteuerung + Differenzbesteuerung) ist wohl sogar der Normalfall.
Für diese Fälle ist die Differenzbesteuerung m.E. sogar erfunden worden, denn die Neuwagenhändler haben seinerzeit immer für die von Privatleuten angekauften Wagen Provisionsverträge abgeschlossen um nicht den Ankauf ohne Umsatzsteuer zu haben und der Verkauf voll versteuern zu müssen. Diese Regelungen waren oft etwas halbseiden, was nach der Einführung der Differenzbesteuerung nicht mehr nötig war.
Du kannst das also bedenkenlos machen.
Autohäuser machen z.b. haben beides nebeneinander laufen..... da steht dann ein netter Zusatz auf der Rechnung...... für Fragen wie das genau auszuweisen ist wenden sich sich bitte an ihren kompetenten Steuerberater....
Der Nachteil der Differenzbesteuerung für den Unternehmer ist, dass der Kunde den Rohgewinnausfschlag kennt.
Die Rechnung weisst keinen Steuersatz von 0 % aus, den gibt es nicht. Es gibt nur steuerfreie Beträge, oder die Steuersätze von 7, oder 19 %.
Also, ein Bild, was ein Kunsthändler verkauft, würde in der Rechnung so aussehen:
Kaufpreis 25.000,-
Umsatzsteuer gem. Differenzbesteuerung § 25 a UStG 1.900,- Euro.
Damit weiss der Kunde, das der Kunsthändler das gute Stück für 13.100,- Euro eingekauft hat.
Hallo,
das bedeutet ich kann die Positionen die der Differenzbesteuerung unterliegen mit einem Steuersatz von 0% in der Rechnung versehen, weiße dann unten die Beträge für 0% und 19% steuersatz aus und füge eine Anmerkung an das die 0% der Differenzbesteuerung unterliegen (entsprechenden § des UstG natürlich vermerkt) ?
Sorry das ich so frage, aber habe noch nie eine solche Rechnung gesehen. Oder ist es wirklich so äqivalent zu Rechnungen mit gleichzeitig 7% und 19% Steuersatz?