Und wer ist Eigentümer von dem Hängeschrank?

Der Mieter, oder der Vermieter?

Die Haftung trägt der Hansel, der den Schrank an der Wand befestigt hat.

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Eine Teilauszahlung des Guthabens ist nicht möglich.

Du kannst den bestehenden Vertrag aber teilen und einen davon auszahlen lassen.

Am sinnvollsten ist es den Bausparkassenberater kontaktieren und sich bei der Umstellung helfen zu lassen.

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Nur bei Beendigung der Selbständigkeit, kannst du dich in der Familienversicherung der Ehefrau mitversichern lassen, wenn du keine Einkünfte hast.

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Dein Text ist etwas unverständlich geschrieben.

Gehe ich richtig in der Annahme, dass deine BAV in 5 Jahresraten ausgezahlt wird.

Was meinst du aber mit 10 Pflichtjahren der KV und PV?

Richtig ist, dass die BAV bei Auszahlung Krankenversicherungspflichtig ist wenn man gesetzlich krankenversichert ist, man aber die Pflichtbeiträge auf 5 Jahre splitten kann.

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Weshalb hast du denn deinen Vertrag nicht schon 4 Monate früher gekündigt?

Dann wären die fehlenden Beiträge nicht abgezogen worden.

Wer einen Vertrag abschließt, muss ihn auch erfüllen. Wenn man Beiträge für eine Lebensversicherung nicht mehr zahlen kann, kann man ihn auch beitragsfrei stellen, muss aber selbst tätig werden.

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Der Bausparvertrag gehört eindeutig dem Kind und die Eltern sind die Verwalter. Wenn es sich um das einzigste Vermögen des Kindes handelt, muss sogar das Vormundschaftsgericht mit der Auflösung einverstanden sein.

Ein interessanter Link dazu:

https://tagesgeld.info/ratgeber/ersparnisse-der-kinder/

Die Bausparkasse hätte die Auszahlung an dich nicht durchführen dürfen.

Muss ich ihr von meinem eingezahlten Geld etwas zahlen?

Du wirst das komplette Guthaben aus dem Bausparvertrag für dein Kind wieder anlegen dürfen.

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Nein - keine Chance.

Bei einer betrieblichen Altersversorgung wird der AG der Versicherungsnehmer.

Außerdem, hat der AG das Direktionsrecht und kann auch bestimmen, bei welchem Versicherer der Vertrag abgeschlossen wird.

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Vermutlich, darfst du nur die Kosten absetzen die dir entstanden wären, wenn du mit öffentlichen Verkehrsmittel zum Flughafen fährst.

Genaue Angaben, wird dir mit Sicherheit dein Arbeitgeber dazu machen.

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Hast du Sicherheiten, die du deiner Bank anbieten kannst?

z.B. Immobilie, Lebensversicherungen, Bürgschaft der Eltern?

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Dann fehlte die entsprechende Beratung von der privaten Krankenversicherung zu Lebzeiten deines Ehemannes.

Bei Ehegatten von Beihilfeberechtigten sollte man grundsätzlich eine Anwartschaftsversicherung abschließen, damit die Ehefrau bei Rentenantritt die Möglichkeit hat, in die Private Krankenversicherung zu wechseln.

Wärst du heute privat krankenversichert, wären deine Beiträge niedriger als du sie zahlst als GKV-Versicherte.

Entsprechend deines mtl. Einkommens wäre im Land Rheinland-Pfalz sogar eine 80 % Beihilfe möglich.

Eine Kollegenfrau, die nie gearbeitet hat und daher immer " privat" krankenversichert war, bekommt dagegen keinen Cent abgezogen.

Dies ist richtig, denn die PKV berechnet die Beiträge nicht nach dem Einkommen, sondern nach dem Eintrittsalter und den gewählten Tarifen.

Du hast hat den Fehler gemacht, bei Eintritt in die Rente in der GKV zu bleiben und musst somit, von deiner eigenen Rente 7,3 % KV-Beitrag zahlen und von der Witwenrente deines Ehemannes den vollen Satz, also ca. 15 %.

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Mir fehlen hier ein paar Informationen um deine Frage beantworten zu können.

  1. Wie alt bist du?
  2. seit wann bist du in der privaten Krankenversicherung?

Ergänzend noch der Hinweis.

Möglich wäre, dass ein Wechsel in die GKV im Rentenalter höhere Beiträge als freiwillig Versicherte bedeuten könnte.

Nicht immer lohnt der Wechsel, denn möglicherweise wäre später der Wechsel in der PKV in den Standardtarif beitragsmäßig günstiger.

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Den Basistarif gibt es immer nur bei einer privaten Krankenversicherung und als Rentner der mit Sicherheit schon mindestens 55 Jahre alt ist, der kann nicht mehr in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln.

Ich frage mich nur, durch welchen Umstand bist du denn überhaupt im Basistarif?

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Dein Arbeitgeber scheint ja ein richtiger Pfennigsfuchser zu sein.

Nein für diesen Schaden würdest du nur zahlen müssen, wenn du diesen vorsätzlich verübt hättest, was ich allerdings bezweifele.

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Du solltest deinen Versicherungsmakler in die Wüste schicken, und dir einen suchen der sich im Versicherungsrecht auskennt.

Deinen Schaden solltest du direkt mit dem Versicherer abwickeln, denn es gibt fast keine Hausratversicherungen mehr, die nur nach Zeitwert abwickelt.

Und wenn du von einem Versicherungsmakler betreut wirst, dürfte dies ja auch nicht mehr sein.

Alles weitere hat dir Kevin1905 schon geschrieben.

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Und wie hoch sind eure derzeitigen Ersparnisse die ihr für den Kauf frei machen könnt?

Eine Finanzierung von über 100 % bekommt ihr bei keiner Bank.

Es sei denn ihr habt noch eine Immobilie die beliehen werden kann.

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Bei einer betrieblichen Altersversorgung werden die Beiträge durch den AG an die Lebens- oder Renten-Versicherung gezahlt, nicht an die Krankenkasse.

Bei Auszahlung der BAV werden Beiträge an die Krankenkasse fällig, für Menschen die gesetzlich krankenversichert sind.

Bei Menschen die privat krankenversichert sind, fallen keine Beiträge an.

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Ich habe z. B. große Angst davor, dass mir irgendwann ein Bauarbeiter einen Eimer mit was auch immer auf den Kopf fallen lässt. Wenn er sich weigert den Schaden zu ersetzen, kann ich dann hierfür meine Verkehrsrechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen?

Bist du der Meinung, dass ein Eimer mit einem Kraftfahrzeug Ähnlichkeit hat?

Deine Frage kann man nur mit einem klaren NEIN beantworten.

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Einweisung in Pflegeheim direkt durch Krankenhaus möglich?

Die Angelegenheit muss derjenige erledigen der eine Betreuungsvollmacht hat.

Nur der Sozialdienst des Krankenhauses kann auf Wunsch für eine schnelle Einweisung zur Kurzzeitpflege helfen.

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