Und wer ist Eigentümer von dem Hängeschrank?

Der Mieter, oder der Vermieter?

Die Haftung trägt der Hansel, der den Schrank an der Wand befestigt hat.

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Der Bausparvertrag gehört eindeutig dem Kind und die Eltern sind die Verwalter. Wenn es sich um das einzigste Vermögen des Kindes handelt, muss sogar das Vormundschaftsgericht mit der Auflösung einverstanden sein.

Ein interessanter Link dazu:

https://tagesgeld.info/ratgeber/ersparnisse-der-kinder/

Die Bausparkasse hätte die Auszahlung an dich nicht durchführen dürfen.

Muss ich ihr von meinem eingezahlten Geld etwas zahlen?

Du wirst das komplette Guthaben aus dem Bausparvertrag für dein Kind wieder anlegen dürfen.

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Hast du Sicherheiten, die du deiner Bank anbieten kannst?

z.B. Immobilie, Lebensversicherungen, Bürgschaft der Eltern?

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Einweisung in Pflegeheim direkt durch Krankenhaus möglich?

Die Angelegenheit muss derjenige erledigen der eine Betreuungsvollmacht hat.

Nur der Sozialdienst des Krankenhauses kann auf Wunsch für eine schnelle Einweisung zur Kurzzeitpflege helfen.

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Ich habe seit 4 Monaten einen Wasserschaden Granitfliesen verfärben sich dunkelgrau in meinem Bad,

Als Eigentümer einer Eigentumswohnung solltest du der Hausverwaltung Dampf machen. Reagieren sie nicht, dann rufe eine Eigentümerversammlung ein und beantragst, die neue Hausverwaltung abzusetzen wegen Unfähigkeit.

Allerdings was der Wasserschaden mit dem Verfärben deiner Granitfliesen zu tun haben soll, kann ich nicht nachvollziehen.

Vermutlich handelt es sich um einen Herstellungsfehler der Fliesen.

Kontaktiere den Lieferanten, bzw. deinen Fliesenleger und beantrage einen Austausch der Fliesen auf deren Kosten.

Fliesen dürfen sich nicht bei Wasser verfärben.

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Die Frage die ich mir stelle, auch die Pflegeversicherung ist eine Pflichtversicherung.

Wo besteht denn diese?

Richtig über die Beihilfe ist er immer abgesichert, da er diese nicht abwählen kann.

Ob 70 % zutreffen, kann ich nicht beurteilen, da das Bundesland nicht genannt wurde.

Wenn keine PKV besteht, wird er in den Basistarif eingestuft.

Nur der von dir genannte Beitrag liegt weit unter 600 €, da ja nur vermutlich 30 % abgesichert werden muss.

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Zum Thema freiberuflich, informiere dich mal hier:

https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__18.html

Nicht alles was man als freiberufliche Tätigkeit vermutet, hat mit einer freiberuflichen Tätigkeit gemäß Einkommenssteuergesetz zu tun.

Wenn du deine Tätigkeit auf 20 Stunden die Woche beschränkst, zahlst du als Student bei der gesetzlichen Krankenkasse ca. 90 € mtl. Einkommenshöhe spielt dabei keine Rolle.

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In der heutigen Zeit einen Bausparvertrag zwischen finanzieren ist absoluter Quatsch.

Heute gibt es bei Annuitätendarlehen bei der Bank für ca. 2,2 % bei 20 Jahre Zinsbindung.

Weshalb lässt du dir nicht das Guthaben aus dem Bausparvertrag auszahlen und schließt bei der Bank ein Annuitätendarlehen ab mit gleichzeitiger Tilgung?

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Melde diesen Schaden der Vollkasko-Versicherung (wenn er eine hat) deines Onkels.

Vermutlich wurde ja auch sein Auto beschädigt.

Deine Privathaftpflichtversicherung hat mit dem Schaden nichts zu tun.

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Der Wassertank deiner Kaffeemaschine ist doch sicherlich nicht an das Wasserversorgungsnetz (Leitungswasser) des Hauses angeschlossen, also kann es sich auch nicht um einen versicherten Schaden handeln.

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Wenn die Wohnung bereits in euer Eigentum übergegangen ist, hat die Vorbesitzerin mit dem Schaden auch nichts mehr zu tun.

Beim renovieren des Raumes haben wir entdeckt das die Vorbesitzerin beim Aufhängen der Hängeschränke das Abwasserrohr durchbohrt hat.

Und woher wisst ihr, dass es die Vorbesitzerin war, hat sie ein Schuldeingeständnis unterschrieben?

Außerdem sind für Leitungswasserschäden am Gebäude die sicherlich bestehende Wohngebäudeversicherung zuständig.

Und ein Wohnungseigentümer sollte normalerweise auch Unterlagen haben um zu erkennen, welche Versicherungen für das Gebäude bestehen.

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Hallo Axel,

was hindert dich daran, den Geschädigten zu kontaktieren und nachzufragen.

Wenn er das Fahrzeug nicht mehr hat und keine Forderungen stellst, kannst du dir darüber ja eine Bestätigung geben lassen und diese dann bei deiner Versicherung einreichen.

Gruß Apolon

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Sicher kann man dem Interessenten diese Frage beantworten, aber nur dann wenn man Informationen über sein Vermögen, Einkünfte, Familie und Lebenssituation hat. Und auch das Alter und der Gesundheitszustand ist sehr entscheidend.

Beispiel dazu: Einem 70 jährigen Kranken würde ich empfehlen, einen Teil für seine Familie anzulegen und den Rest mit seiner Familie gemeinsam verprassen.

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Nun habe ich den ersten Gehaltsbescheid von unserer Verwaltung bekommen und nun bleiben von 2650€ nur 1750€ übrig,

Danach bist du nicht als Werksstudent gemeldet.

Ich gehe davon aus, dass Steuerklasse 1 zutrifft.

Handelt es sich um eine Tätigkeit von nicht mehr als 20 Stunden die Woche. Wenn ja, dürften dir keine Kranken-, Pflege-, und Arbeitslosen-Versicherungsbeiträge, abgezogen werden.

Die Kranken- und Pflegeversicherung müsstest du selbst zahlen in Höhe von ca. 90 € mtl.

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Folgende Fragen müssten noch geklärt werden.

Ist deine Tochter unverheiratet und noch im Studium, oder Ausbildung?

Wenn ja, zahlt deine Privathaftpflicht nichts, da deine Tochter noch in deiner PHV mitversichert ist.

Wenn nein, sind Gefälligkeitsschäden in deiner Privathaftpflicht mitversichert, dann wird der Schaden erstattet.

Ansonsten nein!

Außerdem ist die Scheibe der Backofentür nicht über die Hausratversicherung, sondern über eine Glasversicherung versichert. 

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ich habe da mal ein paar Fragen, und zwar bin ich lt. Versicherung zu 90% BU, arbeite aber in meinem alten Job einfach wie vorher weiter (auch Vollzeit),

Wie ist dies denn überhaupt möglich?

Hast du dich bei den Arztuntersuchungen verstellt, oder falsche Angaben gemacht?

Allerdings stört mich bei deinem Text der Hinweis auf 90 % BU!

Handelt es sich tatsächlich um 90 % Berufsunfähigkeit, oder vielleicht um 90 % Schwerbehinderung?

Kein Arzt wird eine Prognose auf 90 % Berufsunfähigkeit stellen!

Das ganze liest sich wie ein vorsätzlicher Versicherungsbetrug und ist strafbar.

https://dejure.org/gesetze/StGB/263.html

Und ja die Versicherung bekommt dies raus, da sie Stichproben macht und dich in Abständen zu einem Arzt schickt zur Untersuchung.

Auszug aus den Versicherungsbedingungen:

1.7 Was gilt für das Nachprüfungsverfahren und welche Mitwirkungspflichten hat die versicherte Person?

Nachprüfung

1.7.1 Nach Anerkennung oder Feststellung unserer Leistungspflicht

sind wir berechtigt, das Fortbestehen der Berufsunfähigkeit gemäß des Abschnitts "Wann liegt Berufsunfähigkeit vor?" sowie das Fortleben der versicherten Person nachzuprüfen. Zur Nachprüfung können wir auf unsere Kosten jederzeit sachdienliche Auskünfte und einmal jährlich umfassende Untersuchungen der versicherten Person durch von uns zu beauftragende Ärzte verlangen.

1.7.2 Wir können erneut prüfen, ob die versicherte Person eine andere berufliche Tätigkeit im Sinne von Abschnitt "Wann liegt Berufsunfähigkeit vor?" konkret ausübt, wobei neu erworbene berufliche Kenntnisse und Fähigkeiten (z. B. durch Umschulung bzw. Fort- oder Weiterbildung) zu berücksichtigen sind.

Mitteilungspflicht bei Änderungen

1.7.4 Sofern Sie Leistungen aus diesem Vertrag erhalten oder beantragt haben müssen Sie uns eine Minderung der Berufsunfähigkeit und/oder die Wiederaufnahme bzw. Änderung der beruflichen Tätigkeit unverzüglich mitteilen.

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Gem. Verkäufer stand Haus 1 Jahr leer, Heizung war aus ?

Und dies hätte der Versicherungsnehmer seiner Gebäudeversicherung melden müssen.

Und hier entscheidet es sich was in den Versicherungsbedingungen steht, meist ist ein leerstehendes Haus bezüglich Leitungswasserschäden bis max. 6 Monate versichert.

Also gehe ich davon aus, dass die Gebäudeversicherung hier keinen Cent zahlen wird.

Hier sollte zuerst einmal der derzeitige Eigentümer sich um die nötige Reparatur kümmern und danach sollte ein Bausachverständiger das Gebäude besichtigen und ein Gutachten erstellen, ob alle Schäden beseitigt wurden.

Ansonsten vom Verkauf zurück treten.

Gruß Apolon

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Hallo FrauFanta,

selbst wenn man in 2013 körperliche Beschwerden bei einer ärztlichen Behandlung feststellt, bedeutet dies doch nicht gleichzeitig, dass eine Arbeitsunfähigkeit vorliegt, bzw. man krankgeschrieben wird.

Daher kann ich deine Hinweise nicht nachvollziehen.

Für solche spezielle Fragen, solltest du dich vielleicht mal in diesem Forum anmelden:

www.krankenkassenforum.de

Dort findest du auch Experten der GKV.

Viele Grüße,

Apolon 

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