Meine Freunde und ich haben - wegen der Depotgebühr - alle von Flatex zu Comdirect gewechselt. Die Konditionen sind sehr gut; ob das immer so bleibt weiß man nicht im voraus. Auf jeden Fall ist Comdirect vertrauenswürdig.

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Als ergänzende Altersversorgung ist die Idee eines Staatsfonds positiv zu werten, insbesondere, wenn er auf Anteilen an Unternehmen basiert . Auf jeden Fall besser, als dass die Leute weiterhin ihr Geld in Lebensversicherungen oder in Staatsanleihen investieren. Eine staatliche Mitfinanzierung oder steuerliche Förderung ist allerdings nur in begrenztem Umfang denkbar. Interessant wäre im Zusammenhang mit der Erbschaftsbesteuerung von Firmen eine Option zu schaffen, Anteile begünstigt an den Staatsfonds zu übertragen.

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Als ehem. Schadenregulierer habe ich Erfahrungen mit allerlei Schäden. Hier wäre allerdings zunächst zu klären: Handelt es sich um einen Leitungswasserschaden im Rahmen der Hausrat-Versicherung oder um einen Haftpflichtschaden. Im ersten Fall wäre ggf. der Neuwert (Wieder-Beschaffungswert) zu ersetzen, sonst nur der Zeitwert (Wiederbeschaffungswert abzüglich Abnutzung). Daher mein allgemeiner Hinweis: Sind die Bücher noch zu reparieren, besteht nur ein Schönheitsschaden, wie teuer wäre eine Wiederbeschaffung? - wobei ich davon ausgehe, dass Lexikas recht preiswert auf dem Markt angeboten werden. Insofern mal bei Google nachschauen.

Falls die Bücher noch brauchbar sind, kann mit der Versicherung auch eine Wertminderung vereinbart werden. Ein individueller Liebhaberwert (z.B. Geschenk zum Abi von der Großmutter) ist nicht Gegenstand einer Versicherung!

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Ohne den Sachverhalt im Detail zu kennen, habe ich Bedenken, ob hier überhaupt eine Haftung als Tierhalter gemäß § 833 BGB gegeben ist.

Außerdem hat ein Handy nach drei Jahren nur noch einen Wert unter 100 €. Derartige Kleinschäden sollten überhaupt nicht über eine Versicherung abgedeckt sein, sonst könnte man auch abgelaufene Schuhsohlen versichern.

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Der Geschädigte muss seinen Anspruch (schriftlich) geltend machen und beweisen (Fotos und Kostenvoranschlag oder Reparaturrechnung). Diesen Anspruch muss die Versicherung bearbeiten (Prüfung der Sachlage, Bezahlung berechtigter oder Abwehr unberechtigter Ansprüche, Beweismittel anfordern). Im Zweifel muss ein Sachverständiger das Fahrzeug besichtigen und klären, ob die Schäden durch ein Fahrrad verursacht sein könnten. Das nicht mehr vorhandene Fahrrad spielt dabei eine Nebenrolle und kann nicht dazu führen, den Versicherungsschutz zu verweigern.

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Wenn die Haftung eindeutig ist, kannst Du für einen angemessenen Zeitraum der Reparatur ein Ersatzfahrzeug mieten und der Unfallverursacher oder seine Versicherung wird das übernehmen.

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Eine Aktiengesellschaft besteht doch immer aus 100 Prozent Aktien, nicht mehr und nicht weniger. Also stellt sich doch nur die Frage: Wieviele davon sind in festen Händen (zB. 40 % BMW in Händen der Quand-Familie) und am Rest sind Klein- und Großanleger beteiligt. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn eine AG eigene Aktien zur Kurspflege oder als Vorrat für Belegschaftsaktien aufkauft, aber dies können max. 10 Prozent des Grundkapitals sein.

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Der Sachverhalt ist für mich unklar. Hat die Bekannte fahrlässig gehandelt? Hast Du sie auf den empfindlichen PVC-Boden hingewiesen oder Hausschuhe angeboten?

Wie alt war der PVC-Boden? Hatte er bereits Vorschäden? Ggf. ist gemäß BGB ein angemessener Abzug 'neu für alt' angemessen.

Ich verstehe nicht, worin die Kürzung bei einer Erneuerung liegen soll, wenn der Schaden auf Reparaturbasis übernommen werden soll. Willst Du den PVC erneuern lassen oder nicht? Ist der Schaden vielleicht gar nicht so gravierend?

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Ich habe gestern mein Haus verkauft und bin jetzt voll in Silber-Zwiebeln engagiert. Außerdem kaufe ich Rotwein, lagere ihn im Keller und warte auf die Wertsteigerung; inzwischen bringt mir der Wein nicht nur Freude, sondern auch 12,5 Prozent - da kann Mario Draghi nicht mithalten...

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Die Wünsche sind groß, aber die Möglichkeiten sehr begrenzt. Schließlich gibt es 21 Mio Rentner bei 80 Mio Einwohnern, davon weniger als 50 % Einzahler!

Wichtig wäre es, das Rentensystem auf Alle auszudehnen und insbesondere die privilegierten Beamtenpensionen den Rentenansprüchen gleichstellen.


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Dieser Vorgang ist wirklich außergewöhnlich, dass ein Kostenvoranschlag eingereicht wird, ohne nach 9 Monaten eine Abrechnung auf dessen Basis zu fordern. Ob das Fahgrzeug inzwischen einen 2. Unfall mit Totalschaden hatte oder verkauft wurde spielt keine Rolle. Ich vermute, dass für die endgültige Abrechnung die allgemeine Verjährungsfrist nach BGB gilt, das wäre dann 2020. Bis dahin bleibt der Fall bei der Versicherung in Schwebe und sie muss dafür zum Jahresende eine Schaden-Rückstellung bilden. Damit ist automatische eine SFR-Rückstufung verbunden.

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Zur Haftung: Grundsätzlich ist eine gemietete Sachen in unbeschädigtem Zustand an den Mieter zurück zu geben; er trägt somit das Risiko. Aber ich meine, dass der Mietvorgang des Fahrrads mit der Rückgabe an einer Stelle, die vom Vermieter eingerichtet oder genehmigt ist, endet. Damit würde auch das Risiko einer Beschädigung oder Diebstahls auf den Eigentümer zurück gehen. Ob spanische Gerichte dies auch so sehen, kann nur ein spanischer RA beurteilen.                                                         Zum Versicherungsschutz:

Grundsätzlich sind Schäden an eigenen Sachen - und dies sind wirtschaftlich gesehen auch geliehene oder gemietete Sachen - nicht Gegenstand der Haftpflichtversicherung. Davon gibt es Ausnahmen, insbesondere für Immobilien. Ob dies auch für bewegliche Sachen im Ausland gilt, ist den Besonderen Bedingungen entnehmen. Ggf. besteht eine Selbstbeteiligung. 

Sollte Versicherungsschutz bestehen, aber keine Haftung hilft nur eine sog. Ausfalldeckung; dies kann ebenfalls nur den Besonderen Bedingungen entnommen werden.


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Wenn kein Verbotsschilöd vorhanden war 'Bitte nicht auf die Bank setzen' sehe ich keine Grundlage, für den Schaden an der Bank haften zu müssen. Offensichtlich war sie beschädigt und wäre bei jedem anderen Nutzer auch zusammen gebrochen. Es liegt somit kein fahrlässiges Handeln vor und eine Haftung entfällt. Der Versicherungsschutz der Haftpflicht-Versicherung erstreckt sich in diesem Fall auf die Abwehr unberechtigter Ansprüche. Sollte ein Richter zu einer anderen Ansicht gelangen, wäre in jedem Fall nur der Zeitwert der Bank zu ersetzen und der würde sich bei einer maroden Bank auf den Restwert oder die Entsorgungskosten erstrecken - es sei denn es wäre eine einmalige historische Bank mit Sammlerwert.

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Selbst Millionäre unterliegen in Deutschland der Kranken-Versicherungspflicht (GKV oder PKV). Dies sind die Auswüchse eines überzogenen Wohlfahrtsstaates in dem die Eigenverantwortung in den Hintergrund geschoben wurde.

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Ich nehme an, dass sämtliche ärztliche Behandlungskosten durch die Krankenversicherung bezahlt wurden. Soweit Dir Einkommensverluste entstanden sind (soweit nicht durch Lohnfortzahlung gedeckt) sind diese erstattungspflichtig. Für die 'verlorene' Freizeit gibt es keine Entschädigung. Somit verbleibt ein Anspruch auf Schmerzensgeld.

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Die Frage ist: Hat Dein Freund Dir das Handy geschenkt oder nur geliehen (= unentgeltliche Nutzung). Im ersten Fall bist Du Eigentümer des Handys und Du hast Dich selbst geschädigt. In der Haftpflichtversicherung muss immer ein Schädiger und ein Geschädigter vorliegen. Im 2. Fall hast Du das Handy geliehen, aber Schäden an geliehenen oder gemieteten Sachen sind grundsätzlich nicht Gegenstand der Haftpflichtversicherung (Ausnahme: gemietete Wohnungen).

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Nach den derzeitigen Regelungen musst DU in das System zurück, wo Du zuletzt versichert warst (GKV oder PKV). Ich kann Dir nur empfehlen, eine evtl. Mitgliedschaft in der PKV zu vergessen und Dich wieder in der AOK oder einer anderen gesetzlichen Kasse zu versichern. In der PKV würdest Du, aufgrund Deines Alters in der sog. Basisversicherung zu einem Monatsbeitrag von 682,95 € + 110,92 € für die Pflegeversicherung landen, zusammen 793,87 €.

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Meine Empfehlung: 1. Beim Wetteramt nachfragen, wann es zuletzt in Deiner Gegend einen Sturm mit Windstärke 8 gegeben hat; 2. Wann wurde das Dach eingedeckt und wann zuletzt (vor dem Sturm) auf Schäden überprüft?

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Warum willst Du die BAV nicht mehr? Sie bietet doch den Vorteil, dass sich der Arbeitgeber an der Finanzierung beteiligt. Was ist die Alternative?  Ich freue mich über die Leistungen die ich als Rentner neben der kargen Rente aus der BAV erhalte und Du denkst vielleicht auch einmal in vielen Jahren über Deine Entscheidung nach.

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