Mauer mit PKW angefahren - wie wird die Mauer reguliert?
Hallo zusammen,
vor wenigen Wochen ist ein Autofahrer rückwärts in unsere Mauer gefahren. Die Mauer ist auf der ganzen Länge beschädigt und muss komplett erneuert werden.
Es ist eine niedrige Mauer mit Schmuckzaun, der jedoch ebenfalls stellenweise verbogen wurde.
Nun haben wir einen Kostenvoranschlag einer Reparatur vorliegen, da es die Schmuckzaunelemente aber in der Größe nicht mehr gibt, müssten sie aufwendig repariert werden.
Wir würden uns an der Stelle eine weniger aufwendige Mauer wünschen, also komplett ohne Schmuckzaun. Lässt sich eine Versicherung auch darauf ein, dass die Mauer aus einem anderen Stein gebaut wird? Alles in allem wird es wahrscheinlich günstiger werden, als die beschädigte Mauer in Ihren Urzustand zurück zu versetzen.
Was sind da eure Erfahrungen?
Vielen Dank!
4 Antworten
Es geht um Schadenersatz, § 823 BGB.
Dabei wird nicht der Neuwert ersetzt, sondern der Zeitwert.
Dadurch, dass Ihr mit einer einfacheren Lösung einverstanden seid, ist die Chance größer, dass Ihr die Kosten fastvollständig ersetzt bekommt.
Setzt Euch mit der Versicherung in Verbindung und reicht denen erstmal den Kostenvoranschlag ein.
Dann wird man Euch vermutlich einen Vergleichsvorschlag machen.
Du bekommst das Geld, was die Reparatur kosten würde, abzüglich neu für alt (Zeitwert).
Rechnest Du nach Kostenvoranschlag ab, zahlt die Versicherung die Schadenssumme ohne Umsatzsteuer aus, weil diese dann nicht anfällt.
Du kannst aber nach der Reparatur die Rechnung bei der Versicherung einreichen, dann bekommst Du nachträglich die Umsatzsteuer ausgezahlt.
Du musst den Zaun nicht so aufbauen wie er war, bekommst aber dann natürlich dennoch nur die Summe, die für die Reparatur angefallen wäre.
Man muss die Mauer nicht erneuern. Man muss die Mauer auch nicht genau so erneuern, wie sie früher einmal war.
Die Versicherung wird den Schaden in Geld ersetzen. Voraussetzung wird wohl eine Sachverständigengutachten sein. Ob oder wie ihr den Schaden repariert interessiert die Versicherung nicht.
Du kannst den Schaden auch fiktiv abrechnen, dir also die im Gutachten genannte Summe auszahlen lassen und damit die Mauer reparieren, ersatzlos abreißen oder in den Urlaub fliegen. Zu beachten ist nur, dass dann die MWSt. nicht ausgezahlt wird, da sie ja nicht abgeführt wurde.