Muß ich die Rechnungen/Mahnung einer Versandfirma für seit 2 bzw. 3 Jahren unverschuldet offene Rechnungen bezahlen?
Ich habe letztens eine auf den 23.01.2019 datierte Mahnung einer Versandfirma (Brigitte Hachenburg) bekommen für zwei Rechnungen von 2016 bzw. 2017. (Bestellungen vom 10.01.2016 und vom 23.02. 2017), für deren Begleichung ich jeweils ausdrücklich Bankeinzug gewählt hatte. Nach heutiger Prüfung meiner Unterlagen sind die beiden Rechnungsbeträge tatsächlich nie von meinem Konto eingezogen worden. Allerdings bemerkte ich das nicht, da ich mich ja (selbstverständlich) auf die Abbuchung der Versandfirma verlassen hatte. Die Versandfirma hat bis heute (Ende Januar 2019) auch nie wieder nach diesen offenen Rechnungen gefragt und mir auch keinerlei Info-Schreiben etc. zugeschickt. Ist erstens die Mahnung gerechtfertigt, obwohl ich gar keine Zahlungserinnerung oder ähnliches bekommen habe, und muß ich zweitens nach knapp zwei, bzw. über drei Jahren überhaupt bezahlen, wenn mich an der Nichtbegleichung der Rechnungen keine Schuld trifft, da ich ja nachweislich (Bestätigungs-Mails liegen vor.) Bankeinzug gewählt hatte? Immerhin liegt die Nichtbegleichung der beiden Rechnungen im Verschulden der Versandfirma.
1 Antwort
- Gem. § 195 BGB verjähren Lieferungen und andere Rechnungen nach 3 Jahren, wobei der Beginn der Frist mit Ablauf des Jahres endet in dem die Forderung entstanden ist. Die Lieferung aus Januar 2016 würde erst mit Ablauf des 31. 12. 2019 verjähren, die andere 2020.
- Was Du wegen der Einwilligung zur Abbuchung auf keinen Fall zahlen musst, wären Mahngebühren und ggf. berechnete Zinsen, denn daran, trägst Du keine Schuld.
Allerbesten Dank! Das hilft mir weiter, auch wenn einen solche Forderungen nach so langer Zeit meist unerwartet treffen und sehr ärgerlich sind. Ich frage mich auch, weshalb diese Firma den zweimal gemachten Fehler erst so spät bemerkt... Aber sei´s drum... Danke nochmal für Ihren Rat! :-)