Werbungskosten in die Feststellungs- oder in die Einkommenssteuererklärung?

Tiiii  26.10.2022, 14:54

In welchem Zusammenhang steht diese Eigentumswohnung denn mit euren Einkommen? Gegen welche Steuer wollt ihr sie aufrechnen?

Wolke213 
Beitragsersteller
 26.10.2022, 15:30

Mieteinnahmen sind dem zu versteuernden Einkommen hinzuzurechnen und Werbungskosten verringern es wiederum. 2021 gab es noch keine Mieteinnahmen, aber eben Kosten (neg. Ergebnis)

3 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Alle Ausgaben im Zusammenhang mit der Immobilie gehören in die Anlage V und die Feststellungserklärung.

Dort könnte man auch ggf. unterscheiden, wenn einer mal die ganze Rechnung getragen hat, oder spezielle Kosten hat, die nur ihn im Zusammenhang mit der Immobilie betreffen und das in der Verteilung berücksichtigen (Sonderbetriebsausgaben).

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Wir haben auch eine gemeinsame Veranlagung, und die Werbungskosten 50/50 abgezogen.

Die Notarkosten sind Sonderwerbungskosten der beiden Miteigentümer und als solche in der Feststellungserklärung anzugeben.

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