Geschäftswert?

2 Antworten

Anna

Wesentlich sinnvoller wäre es gewesen, wenn dir der Notar den Geschäftswert aufgeschlüsselt hätte.

Von mir nur soviel:

Zum akt. Brandversicherungswert, gekürzt um die techn. Wertminderung (Altersabschlag), ist der Bodenwert (Richtwert gem. § 193 BauGB) hinzuzurechnen, es sei denn, es handelt sich um ein Erbbaurecht (§ 46 GNotKG).

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Da hätte ich die Frage, ob eventuell für die Großeltern, die noch darin Wohnen, ein Wohnrecht vorbehalten ist und im Vertrag genannt wird, damit es eingetragen werden kann.

Wenn ich mal nur von Deinen Zahlen ausgehe, also ohne ein Wohnrecht, und wir die Berechnungsart des Notars übernehmen (was man so machen kann, aber das Finanzamt wird vermutlich anders rechnen), so wäre die Schenkung an Dich/Euch 90.000,- Euro.

Dann stellt sich die Frage, warum mit einem Verzicht von Onkel und Mutter gearbeitet wird? Kommt so ein "Pflichtteilsverzicht" im Vertrag vor?

Wenn nein, gehört er auch nicht in die Berechnung des Gegenstandswertes hinein.

Nur Elemente, die im Vertrag stehen, führen auch zu einem Gegenstandswert.

Außerdem, wäre es kein Verkauf, sonder eine Erbschaft und statt des Kaufpreises nehmen wir mal an, es wäre mit 250.000,- belaste, so wäre Deine Erbschaft die gleichen 90.000,-.

Gesetzliche Erben wären Mutter und Onkel, mit je 45.000,- und so hätten die einen "Pflichtteilsergänzungsanspruch" von jeweils 1/2 dieses gesetzlichen Erbes, also 22.500,- pro Nase.

Aber in Eurem Kaufvertrag hat das nichts zu suchen, denn wenn Deine Großeltern noch 10 Jahre leben, ist der Pflitteilsergänzungsanspruch weg.

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annasvo 
Beitragsersteller
 18.03.2021, 16:26

Vielen Dank für die sehr schnelle und ausführliche Antwort.

Ja, meine Großeltern haben lebenslanges Wohnrecht, das im Kaufvertrag erwähnt ist. Ich wollte den Pflichtteilsverzicht ebenfalls im Vertrag haben, da ich im Nachhinein abgesichert sein wollte und mich nicht angreifbar machen wollte. ( Der Kaufpreis ist niedriger als der momentane Marktwert)

Aber warum wird überhaupt mit einem Brandwert hantiert und nicht nur mit dem Kaufpreis? Brauchte man diesen wegen des Pflichtteilsverzichts?