Wie sind bei einer Notarrechnungs-Mahnung die Mahnspesen zu begründen?
Zu meiner soeben erteilten Antwort zur Rechnung eines Notars hätte ich noch eine Frage. Mein Onkel hat einen kleinen Betrag bei einer Rechnung des Notars vergessen anzuweisen, genauer gesagt geht es um einen Betrag von rund 70 Euro. In seiner Mahnung mit Vollstreckungsankündigung verlangt er jetzt aber gleich noch 5 Euro Mahnspesen. Ist diese Forderung gerechtfertigt? Was sind Mahnspesen? Denn der Notar hat einen einzigen Mahn-Brief bisher geschrieben. Und der ist sicher nur Standard. Kann mir einer die Rechtsgrundlage nennen?
1 Antwort
Auch der Notar bewegt sich in keinem rechtsfreien Raum. Er muss die Rechtsgrundlage benennen. Wenn er das nicht tut, was offensichtlich der Fall ist, gibt es wohl auch keine. Dann aber werden diese Mahnspesen nicht geschuldet. Dessen ungeachtet kostet ein Brief allenfalls mit einem Blatt Inhalt 0,55 €, aber keine 5 €. Du Solltest die Rechtsgrundlage nachfragen. Wenn er sie dir nicht benennen kann, dann bezahle keine Mahnspesen und lass es darauf ankommen.