Vorhandener Ofen ersetzen?


28.10.2021, 07:56

Der Ofen stand schon vor Einzug drinnen. Vermieter versicherte, wenn er mal nicht mehr abgenommen wird, muss sie für Ersatz sorgen. Und genau das lehnt sie jetzt ab. Ihre Begründung :sie möchte nicht ins Gefängnis wenn was passiert, sie lehnt eine ofenbefeuerung auf einmal ab.

3 Antworten

Ja, das darf er. ERSTMAL.

Setzt ihm eine angemessene Frist, bis zu der er diesen Ofen selbst ersetzen soll. Mit der Bekantmachung, dass wenn der Ofen nicht ersetzt wird, ihr entweder die Miete kürzt oder einen eigenen gleichwertigen Ofen einsetzen lasst für den ihr die Kosten dann von der Kaltmiete abzieht.

Achtung, wenn ihr selbst eine Ofen einsetzt muss er gleichwertig sein. Wenn ihr einen Luxusofen einbaut, dann bleibt ihr auf den Kosten sitzen.

Es geht auf Winter zu, der Ofen muss funktionieren sonst ist sogar eine Mietkürzung von 100% Kaltmiete auf diese Räumlichkeiten möglich und zusätzlich, falls ihr sagt kein neuer Ofen, ihr holt euch nen Strombetriebenes Gerät(Radiator, Strahler, Heizlüfter) könntet ihr diese Stromkosten beim VM gelten machen.-

Selbst wenn der VM jetzt sagt, das er den Ofen ersetzt, könnt ihr die Stromkosten für ein Elektrogerät bis zum Neubau gelten machen. Das würd ich ggf. sogar schonmal in die Fristsetzung mit rein schreiben.


berlina76  28.10.2021, 08:13

Eines noch, wenn der Ofen repariert werden kann, dann reicht auch ne Reparatur, dann habt ihr kein Anrecht auf was neues.

Bianca73 
Beitragsersteller
 28.10.2021, 08:39

Elektro Geräte ist in der Werkstatt so ne Sache. Diese hat nur 1 ne Steckdose. Mein Mann kann nur mit Verteiler arbeiten. Daher denke ich ja, das da nix mehr angebracht werden kann.

Bianca73 
Beitragsersteller
 28.10.2021, 08:36

Darf ich, auf meine Kosten, einfach einen neuen Ofen reinstellen ohne einem OK vom VM? Er möchte eine infrarot Heizung oder einen Heizkörper in die Werkstatt anbringen. Das möchten wir aber nicht.,da wir die Beheizung mit Ofen sehr mögen.Vorallem gerade jetzt wo Strom und Gas so teuer geworden ist. PS, das Schreiben vom Schornsteinfeger hat unsere VM seit Juni, frisst für Abbau des Ofens war bis September. Uns wurde Mitte Oktober erst von ihr mitgeteilt, daß der Ofen mit sofortiger Wirkung nicht mehr benutzt werden darf.

Alarm67  28.10.2021, 10:54
@Bianca73

Ihr habt KEINEN Anspruch auf einen Ofenersatz.

Ihr habt einen Anspruch darauf, dass die Werkstatt beheizt werden kann.

Wie das umgesetzt wird, ist ganz alleine die Entscheidung des Eigentümers/des Vermieters.

Und Elektrik kann man anpassen/erweitern, dann muss der Vermieter halt einen weiteren Anschluss schaffen.

Bianca73 
Beitragsersteller
 28.10.2021, 18:09
@Alarm67

Auch, wenn das dem Vermieter viel viel teurer kommen wird?

Alarm67  28.10.2021, 20:35
@Bianca73

Das ist doch nicht euer Problem!

Der Eigentümer/Vermieter entscheidet alleine, wie er die Heizung in der Werkstatt modernisiert und wieviel dieser dafür investiert.

Ich kann mir eine Mietminderung vorstellen, wenn Ihr den Ofen nicht mehr benutzen dürft und dafür z:B. elektrisch heizen müßt, was sicher teurer kommt.

Im gemieteten Haus befindet sich eine Werkstatt, die mit einem Ofen beheizt wird.

gewerblich - oder eine Räumlichkeit zur privaten Nutzung?


Bianca73 
Beitragsersteller
 28.10.2021, 07:50

Die Werkstatt ist zur privaten Nutzung. Sie ist mit dem Wohnhaus verbunden.

wilees  28.10.2021, 10:35
@Bianca73

Ergo wird sie den Ofernersatz nicht verweigern können - soweit Du diesen auf eigene Rechnung vornimmst - und einen Kündigungsgrund würde das auch nicht darstellen.

Bianca73 
Beitragsersteller
 28.10.2021, 18:07
@wilees

Wir haben jetzt auch überlegt einen einbauen zu lassen, ohne ihr OK. Vielen Dank