Vorhandener Ofen ersetzen?
I'm gemieteten Haus befindet sich eine Werkstatt die mit einem Ofen beheizt wird. Dieser wurde vom Schornsteinfeger bemängelt. Vermieter untersagt uns jetzt einen neuen zu stellen. Darf er das so ohne weiteres? Schornsteinfeger hat anstandslos einem neuen zugestimmt
Der Ofen stand schon vor Einzug drinnen. Vermieter versicherte, wenn er mal nicht mehr abgenommen wird, muss sie für Ersatz sorgen. Und genau das lehnt sie jetzt ab. Ihre Begründung :sie möchte nicht ins Gefängnis wenn was passiert, sie lehnt eine ofenbefeuerung auf einmal ab.
3 Antworten
Ja, das darf er. ERSTMAL.
Setzt ihm eine angemessene Frist, bis zu der er diesen Ofen selbst ersetzen soll. Mit der Bekantmachung, dass wenn der Ofen nicht ersetzt wird, ihr entweder die Miete kürzt oder einen eigenen gleichwertigen Ofen einsetzen lasst für den ihr die Kosten dann von der Kaltmiete abzieht.
Achtung, wenn ihr selbst eine Ofen einsetzt muss er gleichwertig sein. Wenn ihr einen Luxusofen einbaut, dann bleibt ihr auf den Kosten sitzen.
Es geht auf Winter zu, der Ofen muss funktionieren sonst ist sogar eine Mietkürzung von 100% Kaltmiete auf diese Räumlichkeiten möglich und zusätzlich, falls ihr sagt kein neuer Ofen, ihr holt euch nen Strombetriebenes Gerät(Radiator, Strahler, Heizlüfter) könntet ihr diese Stromkosten beim VM gelten machen.-
Selbst wenn der VM jetzt sagt, das er den Ofen ersetzt, könnt ihr die Stromkosten für ein Elektrogerät bis zum Neubau gelten machen. Das würd ich ggf. sogar schonmal in die Fristsetzung mit rein schreiben.
Eines noch, wenn der Ofen repariert werden kann, dann reicht auch ne Reparatur, dann habt ihr kein Anrecht auf was neues.
Elektro Geräte ist in der Werkstatt so ne Sache. Diese hat nur 1 ne Steckdose. Mein Mann kann nur mit Verteiler arbeiten. Daher denke ich ja, das da nix mehr angebracht werden kann.
Ihr habt KEINEN Anspruch auf einen Ofenersatz.
Ihr habt einen Anspruch darauf, dass die Werkstatt beheizt werden kann.
Wie das umgesetzt wird, ist ganz alleine die Entscheidung des Eigentümers/des Vermieters.
Und Elektrik kann man anpassen/erweitern, dann muss der Vermieter halt einen weiteren Anschluss schaffen.
Ich kann mir eine Mietminderung vorstellen, wenn Ihr den Ofen nicht mehr benutzen dürft und dafür z:B. elektrisch heizen müßt, was sicher teurer kommt.
Im gemieteten Haus befindet sich eine Werkstatt, die mit einem Ofen beheizt wird.
gewerblich - oder eine Räumlichkeit zur privaten Nutzung?
Die Werkstatt ist zur privaten Nutzung. Sie ist mit dem Wohnhaus verbunden.
Darf ich, auf meine Kosten, einfach einen neuen Ofen reinstellen ohne einem OK vom VM? Er möchte eine infrarot Heizung oder einen Heizkörper in die Werkstatt anbringen. Das möchten wir aber nicht.,da wir die Beheizung mit Ofen sehr mögen.Vorallem gerade jetzt wo Strom und Gas so teuer geworden ist. PS, das Schreiben vom Schornsteinfeger hat unsere VM seit Juni, frisst für Abbau des Ofens war bis September. Uns wurde Mitte Oktober erst von ihr mitgeteilt, daß der Ofen mit sofortiger Wirkung nicht mehr benutzt werden darf.