Falsche Heizkostenabrechnung wegen Schätzung bei den Nachbarn
Ich habe inzwischen umfangreich recherchiert zum Thema Schätzungen der Heizkosten, werde aber nicht fündig für meinen konkreten Fall:
Ich habe im Januar die Nebenkostenabrechnung meines Vermieters erhalten, wonach ich ca. 850 Euro nachzahlen sollte. Nach Überprüfung der Heizkostenabrechnung der Fa. Techem war mir relativ schnell klar, dass ein Fehler bei der Berechnung meines Verbrauchs vorliegen muss. Ich sollte pro verbrauchter Einheit (Strich auf den Heizungsröhrchen) statt der 12,30 Euro im Vorjahr jetzt plötzlich 30 Euro bezahlen. Das entspricht einer Kostenerhöhung von ca. 150 % (!). Eine Anfrage bei der Techem über den Vermieter brachte nur ein labidares "Das stimmt so". Daraufhin habe ich Widerspruch eingelegt und bin in den Mieterschutzbund eingetreten.
Mit Hilfe des Mieterbundes konnte ich eine Korrektur der Rechnung erwirken. Grund der falschen Berechnung war, dass in unserem 3-Wohnungshaus die Verbrauchskosten (70%) der größten Wohnung im Erdgeschoss "vergessen wurde". Hinzu kommt, dass bereits im Vorjahr der Verbrauch dieser Wohnung geschätzt wurde. Der Mieter ist ausgezogen, der Folgemieter ist ebenfalls ausgezogen, die Wohnung wird inzwischen von einer weiteren Mietpartei bewohnt. Da in 2009/10 die Röhrchen nicht gewechselt werden konnten, wurde auch das Folgejahr geschätzt (Dieser Schätzwert war der erwähnte "vergessene" Verbrauch.
Aus der neuen Berechnung ergibt sich nun, dass ich zwar 36 % weniger Verbrauch hatte als im Vorjahr (das ist auch schlüssig, weil ein Mitbewohner ausgezogen war und ich diesen Raum nicht mehr heizen musste), ich aber trotzdem pro Einheit immer noch 55 % mehr bezahlen soll. Die Verbrauchsschätzung der fraglichen Wohnung ist exakt so hoch wie mein tatsächlicher Verbrauch, obwohl die Wohnung 95 m² groß ist und meine nur 68 m². (Und ich habe wie gesagt nicht alle Zimmer beheizt).
Meine Werte (und im übrigen auch die der 2. Mietpartei - die Rechnung war genauso falsch wie meine) wurden immer korrekt abgelesen. Nur werden jetzt die Gesamtkosten einfach IRGENDWIE auf uns umgelegt. (Wie gesagt, kein Anspruch auf Plausibilität, 150 % Preissteigerung sind da schon mal drin! :-(
Muss ich diese unverhältnismäßige Schätzung akzeptieren? Kann ich im Grunde dafür bestraft werden, dass der Vermieter sich nicht um eine Ablesung gekümmert hat bzw. in einem Fall die Mieter der besagten Wohnung nicht da waren? Das hieße ja, dass ich so sparsam sein kann, wie ich will, am Ende zahle ich immer drauf...
Übrigens: Bitte nicht empfehlen, bei der Techem anzurufen. Das habe ich versucht mit dem Ergebnis, dass die Dame am Telefon sinngemäß sagte: Sie sieht, dass da irgendwas nicht stimmt, aber genau könne sie mir das auch nicht sagen... Ich solle doch noch mal an meinen Vermieter schreiben. Das werde ich jetzt auch tun, habe auch demnächst wieder einen Termin beim Mieterschutzbund, aber bis dahin wäre es toll, wenn jemand eine Idee hätte, ob ich noch etwas tun kann...
Vielen Dank im Voraus!
4 Antworten
Lege Widerspruch gegen die Abrechnung ein und verweigere dem Vermieter die die Nachzahlung für die Heizkosten mit der Begründung, dass eine Endabrechnung erst erfolgen wird, wenn eine ordnungsgemäße Heizkostenabrechnung vorliegt. Mit Schätzungen mußt Du Dich nicht abspeisen lassen, wenn der Vermieter nicht in der Lage ist, dem Ablesedienst Zugang zur Zählerablesung zu ermöglichen. Eine Schätzung würde ich nur anerkennen, wenn eine technische Störung der Auslöser für Schätzung vorliegt.
Da Du auch nicht erkennen konntest, dass die vorangegangene Abrechnung mit geschätzten Verbräuchen erfolgt ist, würde ich auch diese anfechten und dem Vermieter mit Klage auf Erstellen einer ordnungsgemäßen Heizkostenabrechnung drohen.
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Tatsächlich habe ich ja schon einmal Widerspruch eingelegt und muss das jetzt auch wieder tun, das ist mir klar. Aber ich habe das Gefühl, dass die Techem gar nicht weiß, was sie tut. Es ist, als ob man mit der Wand redet, jedes vernünftige Argument prallt ab... :-(
Hast du vielleicht eine Idee, wie hoch die Kosten höchstens steigen dürfen gegenüber dem Vorjahr? Mein Verbrauch ist ja unstrittig, aber es muss doch irgendeine Begrenzung für die Kosten pro Einheit geben. Vielleicht gibt es da möglicherweise eine Regelung?
Hallo,
fakt ist, das hier eine Schätzung erfolgen musste, definitiv wurde ja nicht abgelesen. Die Frage ist nur, wie wurde geschätzt. Dafür gibt es die Richtlinie der AG Heizkostenverteilung e.V., dort ist auch techem Mitglied. In diesem Fall wäre eine Schätzung nach dem Durchschnitt des Hauses oder nach den Vorjahreswerten sicher richtig gewesen, dann hätte es eine derartige Abweichung nicht gegeben. Also Techem muss in jeden Fall darlegen, wie geschätzt wurde, das muss eigentliche aus der Abrechung auch hervorgehen, sonst ist sie schon formell falsch.. Zu klären wäre auch der Umfang der Schätzung, wenn davon mehr wie 25% der Hausfläche betroffen ist, ist eine Schätzung nicht mehr zulässig, dann muss nach m² abgerechnet werden.
habe gerade nocheinmal die Frage gelesen, also bei einem 3 Familienhaus wurde die größte WE geschätzt, damit mindestens 30 - 40 % der Fäche, das ist definitiv nicht zulässig, das hätte auch techem wissen müssen, hier gibt es also nur eine Pauschalabrechnung mit einem 15 % igem Kützungsrecht der Heizkosten!!!! Also selbst mal rechnen, Heizkosten durch die Gesamtfläche des Hauses, eigener Anteil minus 15%, mehr darf nicht berechnet werden. Und natürlich dar techem seine Ablesekosten nicht berechnen und umlegen, sind noch ein paar Euro.
Grundsätzlich sollen und dürfen Heizkostenabrechnungsfirmen nur dem Eigentümer/Vermieter Auskunft geben. Wir sind Eigentümer und haben ähnliches Problem mit Metrona gehabt. Es wurde das Verdunstungssystem Techem aus Kostengründen ausgetauscht in das viel genauere elektronische System von Metrona (System gibt es bei allen) Es wurden Fehler in der Aufmessung der Heizkörper gemacht. Prozess dauerte ca. 4 Jahre. Kamen andere Probleme noch dazu. Aber an Deiner Stelle, ich hoffe Du bist auch rechtsschutzversicher, würde wenn der Vermieter nicht reagiert dies unbedingt einem Anwalt übergeben, Du ärgerst Dich sonst zu Tode. Schau mal unter "Heizspiegel.de"
Danke für die Antwort.
Grundsätzlich sollen und dürfen Heizkostenabrechnungsfirmen nur dem Eigentümer/Vermieter Auskunft geben.
Der Vermieter hat, weil ihm offenbar auch an einer Klärung liegt, der Techem "erlaubt" mir auch Auskünfte zu erteilen.
Die Heizröhrchen sind zum Glück inzwischen auch gegen direkt ablesbare Zähler getauscht worden. Der Vermieter reagiert schon, aber die Techem kann meinen Argumenten nicht folgen. Normalerweise soll eine Abrechnung laut Heizkostenverordnung so ausgestellt sein, dass jeder "Normalsterbliche" sie verstehen kann. Ein Anruf bei der Techem hat gezeigt, dass nicht mal sie Ihre eigene Abrechnung verstehen :-( Und leider hat sich auch gezeigt, dass der Vermieter sie ebenfalls nicht versteht. So schieben sich jetzt Vermieter und Techem die Verantwortlichkeit gegenseitig zu...