Untervermietung an Ex-Frau, ohne Vermieterzustimmung?
Hallo,
ich und meine Ex sind vor mehr als einem Jahr getrennt. Die Anhörung am Gericht hat schon stattgefunden, und wir warten auf die Scheidung innerhalb von wenigen Wochen.
Die Ex bleibt mit den Kindern in der damaligen Ehe-Wohnung. Ich wohne arbeitsbedingt in einer anderen Stadt und bin dort gemeldet.
Im Mietvertrag bin ich aber der einzige Mieter. Ich habe den Vermieter darum gebeten, den Mietvertrag auf meine Ex umzuschreiben. Er lehnt das aber ab, und sagt ich muss erst kündigen, und sie muss sich als Mietinteressierte beantragen, und den Einkommensnachweis vorliegen, und dann entscheidet er ob er an sie anmietet. Hier gibt's das Risiko, dass sie auf die Straße mit den Kindern geschmissen wird. Oder im besten Fall, dass er die Miete enorm erhöht.
Meine Ex arbeitet noch nicht, und sie will Wohngeld beantragen. Ich habe daran gedacht, ihr die ganze Wohnung zu untermieten, damit sie diesen Untermietvertrag der Wohngeldstelle vorliegt. Ob die Wohngeldstelle das annimmt klärt sie noch. Ich habe aber im Internet gelesen, dass der Vermieter das Untermietverhältnis zustimmen muss. Laut dem was ich gelesen habe, geht's darum, dass er wissen muss, wer in der Wohnung lebt. In meinem Fall gibt's aber keine neue Einwohner.
Deswegen frage ich:
- brauche ich trotzdem die Zustimmung vom Vermieter?
- Und wie wäre es wenn ich das ohne seine Zustimmung mache?
- Und wenn meine Ex mitspielt (für ihren eigenen Vorteil!), wie kann der Vermieter überhaupt wissen? kann die Wohngeldstelle es beim Vermieter melden? Oder gibt's irgend einem Weg dass er das erfährt?
Ich habe einen Muster Untermietvertrag herunterladen, und ich sah, dass der Vermieter diesen Vertrag nicht unterschreibt.
Ich kann natürlich den Vermieter fragen, ob er das zulässt. Aber wenn er ablehnt, habe ich ihm dann meine Karte um sonst gezeigt.
Im Mietvertrag steht, dass Untervermietung ohne Erlaubnis vom Vermieter ist nicht gestattet
4 Antworten
Welchen Scheidungsnwalt habt Ihr beiden denn genommen? Mit dem Scheidungsurteil wird auch geklärt wer die gemeinsame Wohnung weiter nutzen kann. Das was Dein Vermieter fordert ist schlichtweg falsch, denn als Deine Ehefrau hat sie sehr wohl ein Anrecht bei einer Trennung die Wohnung zu beanspruchen, ohne dass eine Kündigung Deinerseits erfolgt! Eine Kündigung hat nämlich auch viele negative Auswirkungen auf dass Mietverhältnis.
Das Problem ist, sie steht nicht im Mietvertrag. Ich stehe alleine als Mieter im Mietvertrag. Gilt trotzdem was Du sagst?
- Brauche ich trotzdem die Zustimmung vom Vermieter?
JA, selbstverständlich. Ohne Zustimmung geht es nicht.
- Und wie wäre es wenn ich das ohne seine Zustimmung mache?
Er kündigt fristlos Deiner Noch-und-schon-bald-Ex-Frau samt Kindern.
- Und wenn meine Ex mitspielt (für ihren eigenen Vorteil!), wie kann der Vermieter überhaupt wissen? kann die Wohngeldstelle es beim Vermieter melden? Oder gibt's irgend einem Weg dass er das erfährt?
Die Antwort würde ad absurdum führen.
Ich halte den Vermieter für nicht sozial eingestellt .... .
Gestern gab es übrigens eine ähnliche Frage unter weniger verschärften Umständen:
OK - Die Scheidungsexperten hier haben wohl mehr Ahnung von der Materie. Meine Antwort ist nur gültig ohne vorherige Ehe. Sorry .... .
Wenn die Scheidung rechtskräftig ist, genügt m.E. eine Mitteilung an den Vermieter, dass die Ex in den Mietvertrag eintritt. Von beiden unterschrieben.
1568a Abs.3 BGB
Dem muss der Vermieter nicht zustimmen, und Du brauchst auch keinen Untermietvertrag.
Wo ist da das Problem ? Du brauchst dem Vermieter gar nichts zu sagen, einfach die Miete weiter zahlen.
Es wohnt ja niemand anders da, als vorher. Nur einer weniger.
Der Vermieter weißt schon, dass das Scheidungsverfahren läuft (er weiß aber nicht, wie weit wir sind), und er hat trotzdem gesagt, ich muss kündigen, und er überlegt das Umschreiben vom Mietvertrag, ohne Garantie
Ich habe auch woanders gelesen, dass das Umschreiben geht leicht, wenn wir beide im Mietvertrag (meine Ex und ich) als Mieter stehen. Ich bin aber alleine als Mieter eingetragen. Ändert das was?