Wer zu DM-Zeiten keine "vernünftige" Ausbildung hatte, der hat auch damals sehr wenig verdient und konnte sicherlich nicht 2 Mal pro Jahr in Urlaub fahren. Außerdem stellen heute auch sehr viele Menschen unverhältnismäßig hohe Ansprüche.

Nehmen wir z.B. das Thema Bekleidung ..... vor 30 Jahren hatten die Menschen deutlich weniger Bekleidung, und Geschwister trugen die Bekleidung älterer Geschwister weiter. Früher bestellte man nicht Essen beim Lieferservice .... usw. und so gibt es sicherlich noch sehr viele Beispiele mehr.

https://www.brockerhoff-geiser.de/service-und-formulare/kindergeldtabelle.html#partialTable1

eine andere "Kleinigkeit" ..... 1990 erhielten Eltern für 1 Kind 50 DM = 25,56 Euro ..... heutzutage erhalten Eltern Kindergeld in 10facher Höhe.

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https://www.gegen-hartz.de/urteile/buergergeld-werden-auch-fahrtkosten-zur-arbeit-gezahlt

https://www.anwalt-kiel.com/sozialrecht/erstattete-fahrtkosten-kein-einkommen-im-sgb-ii/

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Ich habe regelmäßig Vorräte für bis zu 4 Wochen im Haus. Reis, Nudeln, Kartoffelpüree "frisch aus die Tüte", Kartoffeln, div. fraisches Güse eingefroren .... Möhren, Erbsen, Champgnons, Paprika, Fleisch, Brot eingefroren, Gemüsekonserven in Dosen, Butter - ich zehre z.B. noch aus August / Anfang September eingefrorener Butter frür 1,39 Euro, Kaffee auf Vorrat für 3,99 Euro usw. ......

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Mageres Schmunzeln - dann kannst Du sicherlich den Kaufvertrag vorweisen bzw. die Zahlung nachweisen - Zahlung per Überweisung bzw. "Barzahlung", indem Du via Kontoauszug nachweist, dass Du zum Zeitpunkt X Betrag Y abgehoben hast .... tja Gerichtsvollzieher sind nicht blöd, die kennen solche Mätzchen.

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Im Vertrag steht nur dass ich während der 6 monatigen Probezeit mit einer Kündgungsfrist von 2 Wochen kündigen kann, ohne etwas zu zahlen.

Dann sollte jetzt auch ein vorvertragliche Kündigung mit "14-tägiger Frist" möglich sein.

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Deine Mutter kann Dich nach Beendigung Deiner Ausbildung nicht zu einem weiteren Schulabschluss zwingen. ( Im Falle X kann Dich das Jugendamt unterstützen ).

Außerdem :

https://www.ihk.de/hamburg/ausbildung-weiterbildung/berufsorientierung/berufsorientierung-anerkennung-esa-msa-4125878

Hast du die Schule mit einem ESA abgeschlossen, kannst du dir mit erfolgreichem Bestehen deiner dualen Ausbildung unter bestimmten Voraussetzungen den mittleren Schulabschluss (MSA/ vormals Realschulabschluss) anerkennen lassen.

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Der Besitz dieses Buch ist keinesfalls verboten, ergo kannst Du dessen "Hülle" auch gerahmt in Deiner Wohnung aufhängen.... oder einfach über die Altpapiertonne entsorgen.

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Die Polizei kontaktiert Dich für derlei "Angelegenheiten" nicht persönlich und schon gleich gar nicht mitten in der Nacht.

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Wie viel Resturlaub bei Kündigung?

Mein Problem ist, dass ich sowohl aus gesundheitlichen Gründen als auch wegen eines komplett zerrüttetem Arbeitsverhältnis mein aktuelles Arbeitsverhältnis kündigen muss.

Zur genauen Situation:

-Ich bin insgesamt 5 Jahre im Betrieb (1½ Monate als Praktikant, 5½ Monate Helfer, nicht ganz 3 Jahre Auszubildender und seit ca. 1¾ Jahren fest angestellt)

-Ich bin Schädlingsbekämpfer

-Bei bestehender Depression habe ich in der gleichen Verwendung unter der Woche tagsüber in Vollzeit und 2-4 mal im Monat in der Nacht von Samstag auf Sonntag gearbeitet

-Unter der Woche war es regelmäßig nicht möglich die mir zustehende Pause zu machen

-Die 24 Tage Urlaub pro Jahr konnte ich wegen der hohen Auftragslage nie voll in Anspruch nehmen

-Diese Probleme habe ich mehrfach angesprochen

-Da meine Chefs auch Privat sehr viel für mich getan haben, bin ich aus einem Mix aus Dankbarkeit und extremen Korpsgeist sehr lange im Betrieb geblieben

-Obwohl ich mehrfach trotz starken grippalen Infekten (um arbeiten zu können musste ich mengen an Ibuprofen die weit über ber empfohlenen Höchstmenge liegen einnehmen) haben meine Chefs mich dazu genötigt dennoch zu arbeiten und Dinge wie mit knapp über 40°C Fieber zu arbeiten als Normalität dargestellt oder behauptet, dass dies nur erhöte Temperatur sei

-Nachdem ich vor kurzem einen Starken Nervenzusammenbruch hatte, wurde mir vorgeworfen, dass ich die genannten Probleme nie Angesprochen hätte und vorgeworfen, dass ich mich über andere Dinge beschwert hätte, welche nicht passiert sind

-Auch wurden mir fehlender Arbeitseinsatz sowie fehlende Dankbarkeit für die private Unterstützung vorgeworfen

-Verständlicher Weise hat über die Zeit meine Arbeitsleistung darunter massiv gelitten

-Wegen dieser Gesamtsituation ist es zu einer Kündigung gekommen

Nun zu meiner Frage. Da eine weitere Zusammenarbeit nicht möglich ist, möchte ich wissen wie viel Urlaubsanspruch mir für dieses Jahr aktuell (9.3.25) zusteht.

Danke für eure Hilfe im voraus.

Grüße Steven

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Resturlaub aus 2024 kannst Du, soweit Dir dieser in 2024 nicht möglich war / verwehrt wurde,, bis zum 31.3. in Anspruch nehmen. Urlaub aus 2025 wären bis zum Monatsende = ein Viertel Deines regulären Jahresurlaubs.

Soweit Du bis zum Ende (D)einer Kündigungsfrist nicht mehr arbeitsfähig sein solltest, so sind Dir Deine Urlaubsansprüche geldlich zu entschädigen.

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https://www.lebenshilfe.de/informieren/arbeiten/grundsicherung-im-alter-und-bei-erwerbsminderung

Wie viel Vermögen darf man haben SGB XII?

Jeder leistungsberechtigte Mensch darf 10.000 Euro Vermögen behalten. Auch der erwachsene Lebenspartner / Ehepartner darf sich nunmehr auf einen Schonbetrag in Höhe von 10.000 Euro berufen. 13.12.2024

https://www.betanet.de/sozialhilfe-vermoegen-einkommen.html

siehe Punkte 4, 5 und 6.

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Denkfehler - derlei Kosten wirken sich lediglich steuermindernd aus, werden aber nicht gänzlich erstattet.

Sprich Dein zu versteuerndes Einkommen sinkt um besagte 1650 Euro.

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Jobcenter Termin zur Identifikation?

bedeutet Du musst einen Identitätsnachweis, sprich Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

wie lange dauert der?

dazu sollten wenige Minuten genügen - wobei es doch egal ist, Du hast als i-d-R. Langzeitarbeitsloser den ganzen Tag Zeit-

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Stellt sich vorrangig die Frage, ob Dir bis dato überhaupt ein positiver Bescheid vorliegt

https://www.finanz.de/arbeitslos/arbeitslosengeld/auszahlung/

Das Arbeitslosengeld (ALG 1) wird in Deutschland rückwirkend für den Vormonat ausgezahlt. Die Auszahlung erfolgt am ersten Werktag des Monats per Kontoüberweisung.

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Tja - nach derzeitigem Stand findet die nächste BTW erst wieder im Februar 2029 statt - also bleiben Dir rund noch 4 Jahre darüber nachzudenken. Dann warten wir mal ab, welchen Unfrieden / Kriegsgefahr Musk mit seinem Hampelmann in Verbindung mit Putin ausbaldowert / heraufbeschworen haben.

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