Ist Mietvertrag gültig, obwohl er nur von der Tochter des Vermieters unterschrieben wurde (ohne Vollmacht)?

2 Antworten

Hat die Tochter eine Vollmacht vorgelegt ? Dann wäre er gültig. Ansonsten ist Vorsicht geboten, leider scheint dein Geld schon weg zu sein. Zumindest wenn der Schlüssel passt, war es wohl kein Fake.

Es empfiehlt sich eventuell sofort das Schloss zu tauschen...., wenn man den Verdacht auf eine nicht korrekte Abwicklung hat. So kannst du verhindern, dass du nicht übermorgen vor einer verschlossenen Tür stehst und doch alles vielleicht ein Betrug war - also Misstrauen ist hier nicht verkehrt.


Felix733 
Beitragsersteller
 22.11.2020, 20:55

Wäre in diesem Fall eine fristlose Kündigung meinerseits möglich?

Amado  23.11.2020, 07:55
@Felix733

Sollte der Vertrag nicht gültig sein, da er nicht unterschrieben wurde. Ist vermutlich durch einzug, bezahlung der Miete und eben Annahme dieser durch den Vermieter ein gültiger Mietvertrag entstanden.

Ein Kündigungsgrund kann es nicht sein, denn falls es keinen Mietvertrag gibt müsstest du gar nicht kündigen. Wenn du das nutzen willst um ohne Frist raus zu kommen brauchst schon einen findigen Anwalt.

Kann ich den Mietvertrag eventuell sogar fristlos kündigen?

Nein. Mit Schlüssel- und damit Wohnungsübergabe gegen Mietzahlunge ist ein Mietverhältnis zustandegekommen. Und der Mangel der Form ist heilbar: Der vertragliche Vermieter reicht eine Vollmachtsurkunde im Original einfach nach. Du kannst (sofern anderslautend vereinbart nur zum frühstmöglichen Termin) ordentlich kündigen.