Vermessung meiner Mietwohnung durch Maklerin?
Der Vermieter will meine Wohnung verkaufen. Es meldete sich eine Maklerin, die 1. einen Film meiner Wohnung drehen will, um ihn dann ins Netz zu stellen, die 2. mit einem Maklerkollegen kommen will und 3. die Wohnung vermessen will, weil sie keinen ordentlichen Grundriss der Immobilie habe. 4. soll ich nun grundsätzlich für Besichtigungen zur Verfügung stehen, bin aber von Mitte November bis Weihnachten nicht in der Wohnung. Was sind meine Rechte?
Film- oder Fotoaufnahmen habe ich untersagt. Einen Grund, warum sie mit einem Kollegen kommen will, gibt sie auch auf Nachfrage nicht an und antwortet bissig, ich solle mich nicht in ihre Arbeitsweise einmischen. Der Ton ist schon vor der ersten Begehung/Besichtigung bissig, weshalb ich ihr den Zutritt verweigern möchte. Geht das? Der Kollege kann kommen, sofern er den Ton wahrt.
Der Vermieter muss die Wohnung mit einem Grundriss gekauft haben, der ihm vorliegen sollte. Auch habe ich die Wohnung damals online angemietet und es gab Fotos und einen Grundriss (2016). Die Wohnungen gehörten vorher der GEWOBA. Andere Wohnungseigentümer haben angegeben, dass sie Grundrisse erhalten hätten.
Muss ich nun meine Reisepläne verschieben, damit der Verkauf reibungslos über die Bühne gehen kann? Wie lange darf ich urlubsbedingt vor diesem Hintergrund abwesend sein?
2 Antworten
Die Marklerin hat sich nach die zu richten, wenn du nicht da bist, bist du nicht da. Es ist ein entgegenkommen von dir, das du bereit bist, die Wohnug ausmessen zu lassen, es ist dein gutes Recht, die Bilder zu verweigern.
Wenn du in Urlaub fährst und Angst hast, das man die Wohnung ohne dein Einverständnis betritt, tausch das Schloss aus. Achtung altes Schloss aufbewaren. Zudem solltest du jemand vertrauenswürdigen damit beauftragen nach deiner Wohnung zu schauen und ggf eine Kamera mit Bewegungsmelder installieren die Bilder auf dein Handy schickt. Die Kosten heutzutage kein Vermögen mehr.
Ich glaube nicht, dass der Vermieter seinen Verkaufswunsch 6 Wochen auf Eis legen muss, weil Du verreisst bist. Hier lese ich von vier Tagen zulässiger Abwesenheit.
Wobei ja die Frage wäre, welcher konkrete Schaden dem Vermieter entsteht, den er Dir anlasten könnte.