Vermessung meiner Mietwohnung durch Maklerin?

2 Antworten

Die Marklerin hat sich nach die zu richten, wenn du nicht da bist, bist du nicht da. Es ist ein entgegenkommen von dir, das du bereit bist, die Wohnug ausmessen zu lassen, es ist dein gutes Recht, die Bilder zu verweigern.

Wenn du in Urlaub fährst und Angst hast, das man die Wohnung ohne dein Einverständnis betritt, tausch das Schloss aus. Achtung altes Schloss aufbewaren. Zudem solltest du jemand vertrauenswürdigen damit beauftragen nach deiner Wohnung zu schauen und ggf eine Kamera mit Bewegungsmelder installieren die Bilder auf dein Handy schickt. Die Kosten heutzutage kein Vermögen mehr.

Ich glaube nicht, dass der Vermieter seinen Verkaufswunsch 6 Wochen auf Eis legen muss, weil Du verreisst bist. Hier lese ich von vier Tagen zulässiger Abwesenheit.

Wobei ja die Frage wäre, welcher konkrete Schaden dem Vermieter entsteht, den er Dir anlasten könnte.

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwj0vtSsz9j6AhWQzaQKHV4nCN0QFnoECAoQAw&url=https%3A%2F%2Fwww.mietrechtslexikon.de%2Fa1lexikon2%2Fb1%2Fbesichtigung.htm%23%3A~%3Atext%3DF%25C3%25BCr%2520den%2520Fall%252C%2520dass%2520der%2Ceine%2520Besichtigung%2520durchgef%25C3%25BChrt%2520werden%2520kann.&usg=AOvVaw0LWMJTHqvFI84ao9jf2O0M