Aufrechnungsersuchen Steuererklärung?
Hallo,
wir haben im vergangenen Jahr geheiratet und unsere gemeinsame Steuererklärung eingereicht. Nun soll ein Aufrechnungsersuchen vorliegen. Mehr konnte uns das FA nicht mitteilen, da die zuständige Bearbeiterin in Urlaub ist.
Meine Frau hat ein Kind mit in die Ehe gebracht, für welches sie Unterhaltsvorschuss bekommt, da der Vater nicht den vollen Unterhalt zahlt.
Wird unsere Erstattung der Einkommensteuer nun vom Amt dafür gegengerechnet?
Wir haben selber keine Steuerschulden.
2 Antworten
Meine Frau hat ein Kind mit in die Ehe gebracht, für welches sie Unterhaltsvorschuss bekommt, da der Vater nicht den vollen Unterhalt zahlt.
"Schmunzel" ..... eigentlich sollte bekannt sein, dass mit einer Eheschließung der Anspruch auf Unterhaltsvorschuss erlischt.
Das war uns leider nicht bekannt. Dann klären wir das direkt. Vielen Dank.
Anspruch auf Unterhaltsvorschuss hat nur ein alleinerziehendes Elternteil, mit eurer Eheschließung aber, ist dieser Anspruch entfallen‼️
Näheres dazu: