Erbschaft meiner Tochter, ich beziehe hartz 4
Hallo, meine Tochter hat von ihrem Großvater knapp 30000 € vererbt bekommen. Ich lebe mit ihr und der kleinen Schwester in einer Bedarfsgemeinschaft. Für meine Große (welche das Geld erbt) beziehe ich keine Leistung, da ihr Bedarf mit Kindergeld und Unterhalt gedeckt ist. Jedoch ist sie mit 17 Jahren noch minderjährig. Meine Frage, kann sie die Erbschaft behalten oder muss dies beim Jobcenter angegeben werden. Sie bezieht keine Leistungen von da!!!
1 Antwort
Größere Geldgeschenke sind Einkommen
Hartz-IV-Empfänger müssen sich größere Geldgeschenke als Einkommen anrechnen lassen. Lediglich 10 Euro pro Monat haben keine Auswirkungen auf die Zahlungen des Staates. Kinder dürfen allerdings unter besonderen Umständen mehr Geld geschenkt bekommen. So dürfen Kinder von Hartz-IV-Empfängern zu Kommunion, Firmung, Konfirmation und Jugendweihe bis zu 3100 Euro im Jahr behalten. Das entschied das Bundessozialgericht (Az.: B 14 AS 74/10 R).
Hier
http://www.kostenlose-urteile.de/BSG_B-14-AS-7410-R_Hartz-IV-Geldgeschenke-der-Grossmutter-muessen-nicht-als-Einkommen-beruecksichtigt-werden.news12168.htm
beginnt es mit: "Eine Mutter und ihre Kinder, die so genannte Hartz IV-Leistungen beziehen ..."
Die Tochter bezieht aber keine Hartz IV-Leistungen ...