Kinderzuschlag?
meine kinder bekommen halbwaisenrente, mit dem Vater war ich bis zu seinem Tod verheiratet. wir haben nie Unterhalt bekommen jetzt soll ich keinen Kinderzuschlag bekommen weil ich zur halbwaisenrente noch Unterhaltsvorschuss beantragen soll
kann das richtig sein?
4 Antworten
Will soll das gehen wenn er verstorben ist?
Ergänzend zur HWR ist vorrangig Unterhaltsvorschuß zu beantragen .....
..... wenn dann noch Anspruch besteht, kannst Du zusätzlich anteilig Kinderzuschlag erhalten. Desweiteren - bemühe Dich bitte um Wohngeld..... und wenn all das zusammen Euren Bedarf nicht sicherstellt, solltest Du ( neben Deinem Einkommen / Deiner Witwenrente ) Bürgergeld beantragen.
Diesen Antrag solltest Du fristenwahrend bereits "jetzt" stellen, wenn für Dich absehbar ist / wird, wie sich die gesamtwirtschaftliche Lage darstellt.
Zumindest solltest Du klären, ob für Deine Kinder Ansprüche aus dem Bildungs- und Teilhabepaket bestehen.
https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/bildung-und-teilhabe
Hier kannst Du die Regelsätze ablesen - entsprechend dem Alter der Kinder, und auch den Satz für Dich - dazu käme der Mehrbedarf für Alleinerziehende..... abhängig vom Alter der Kinder.
Offenbar ja.
In diesem offiziellen Merkblatt ist der Fall unter III auch beschrieben.
Warum hier fragen!?!
Beantrage den Unterhaltsvorschuss und gut ist!
Es kommt nicht selten vor, dass ein Amt mit solch einem Hinweis Recht hat!