Vater verschenkt Erbe der Kinder
Meine Tochter ist verstorben und hat 2 minderjährige Kinder hinterlassen. Der Vater verwaltet in Absprache mit mir den Schmuck meiner Tochter. Jetzt hat er eine um 25 Jahre jüngere Freundin und schenkt dieser den Schmuck meiner verstorbenen Tochter. Gibt es hier eine Möglichkeit dies zu verhindern. Im Erbschein sind der Vater und die beiden Kinder ausgewiesen.
2 Antworten
Du wirst dich wundern - das darf er !!!
Zumindest den Anteil, den er geerbt hat, der gehört ihm nämlich. Und solange er lebt, darf er damit machen was er will, auch verschenken und abhängig von seinen möglichen Erben.
Deine Enkelkinder, haben auch beim Tod ihrer Mutter geerbt, ihr Alter spielt keine Rolle. Dieser Anteil muss treuhänderisch verwaltet werden bis sie volljährig sind und selbst entscheiden können.
Es könnte also so sein, 50% gehören dem Vater, die anderen 50% den Enkelkindern.
Ich kann jetzt nur vermuten, daß "die Tochter" Deine Tochter war und "der Vater" der Mann Deiner Tochter. Tochter und ihr Mann (Dein Schwiegersohn) haben zwei Kinder. Korrekt? Nennen wir also die Tochter mal "die Mutter".
Wenn die Mutter verstirbt, so gibt es eine gesetzliche Erbfolge in Abwesenheit eines Testaments. Die Erbengemeinschaft wird also über eine Aufteilung des Erbes selbst entscheiden. Diese Aufteilung erfolgt ausschließlich im Rahmen der Erbengemeinschaft, hier hast Du kein Mitspracherecht.
Wenn die Mutter nun verstirbt, fallen 50% des Erbes an den Vater, je 25% an die Kinder. Die Aufteilung der Gegenstände ist Sache der Erben. Es kann also sein, daß der Vater den Schmuck und andere Vermögensgegenstände erhält und die Kinder beispielsweise Bargeld auf Konten zu ihrer späteren Verfügung.
In Folge kann der Vater natürlich mit seinem Eigentum verfahren wie er will, d.h. er kann den Schmuck verkaufen, verschenken oder behalten.
Selbst wenn man wegen Übervorteilung der Kinder und Einbehaltung des ganzen Erbes durch den Vater einen gerichtlich bestellten Vertreter der Kinder einsetzen würde, kann dieser letztendlich nur maximal (und das wohl nur mit Mühen, wenn überhaupt) eine Aufteilung des Schmucks im Verhältnis der Erbanteile bewirken, aber nicht eine vollständige "Sicherung" des Schmucks.
Mit anderen Worten: hätte die Bedeutung des Schmucks früher Berücksichtigung gefunden, so hätte die Tochter/Mutter diesen als Vermächtnis an beispielsweise Dich in einem Testament berücksichtigen müssen.
ich stimme Dir zu; nur solange die Erbengemeinschaft nicht auseinandergesetzt ist, kann der Vater auch nicht den billigsten Modeschmuck herschenken.
nun, wenn es sich um eine nicht auseinandergesetzte Erbengemeinschaft handelt, dann gehört auch der Schmuck der verstorbenen Mutter den Kinder mit; der Vater darf also darüber nicht ohne Einwilligung der Kinder verfügen; ich bin also der Ansicht, dass er das nicht darf.