Darf das Sozialamt meinen Kontoauszug verlangen obwohl ich keine Stütze beziehe?

6 Antworten

Ich würde den Kontoauszug schon vorlegen. Es geht dem Sozialamt nämlich darum festzustellen, ob der Leistungsempfänger verwertbares Vermögen hat. Darauf deutet ja zunächst einmal die Zweckbestimmung auf dem Überweisungsträger hin. Nur durch Vorlage der Kontoauszüge des Sparkontos läßt sich belegen, daß dies nicht der Fall ist und eine andere Person Kontoinhaber ist.


MutterJT 
Beitragsersteller
 28.06.2016, 12:53

auf welcher rechtlichen Grundlage?

Ich glaube, da stochert das Jobcenter aber ganz schön im Nebel, bzw. der Sachbearbeiter dort, hat sich heftigst verrannt.

Wenn Euch das Jobcenter direkt aufgefordert hat, eure Kontoauszüge vorzulegen, würde mich die angeführte Rechtsgrundlage dazu schon ziemlich interessieren. Poste doch mal den Paragrafen.

Die Tatsache, dass eure Tochter aus dem Leistungsbetrag Geld spart ist nämlich nicht verboten (im Übrigen sehr lobenswert).

Selbst wenn das Amt vermuten sollte, dass ihr eure Tochter finanziell unterstützt (diese Zuwendungen müsste die Tochter angeben und würden teilweise als Einkommen verrechnet) - müsstest ihr zur "Tataufklärung" nichts beisteuern.

Wie in einer anderen Antwort geschrieben, hat es keinesfalls etwas mit dem Erreichen von Schonvermögensgrenzen zu tun. Schonvermögen wird zu Beginn des Leistungsbezugs ermittelt. Alles was später kommt, ist Einkommen. Es gilt das Zuflussprinzip. Wo also nichts zufließt kann also nichts angerechnet werden.

Im Übrigen ist das blanke Vorhandensein eines Sparbuchs für den Enkel, noch dazu auf euren Namen, noch lange kein Beleg dafür, dass das dortige Geld auch der Enkelin (oder der Tochter) zur Verfügung steht. Rechtlich gesehen, ist und bleibt es, euer Geld, da es ausschließlich in eurer Verfügungsgewalt steht. Schließlich könntet ihr das Guthaben ja adhoc auch anders verwenden.

Erwähnen möchte ich noch, dass das Jobcenter keinerlei Sanktionsrahmen (weder gegen Euch, noch eure Tochter) hat. Da ihr zur Auskunft m. E. nicht herangezogen werden könnt und nicht selbst im Leistungsbezug steht, kann euer Unterlassen, zu keiner Sanktion gegen den Leistungsempfänger (Tochter) führen.

Wie oben erwähnt würde mich die Rechtsgrundlage wirklich interessieren. Wäre schick, wenn Du diese mal posten könntest.


Gaenseliesel  28.06.2016, 08:55

DH ! bin genau der gleichen Meinung wie Jürgen010 !

Die Großeltern könnten aus irgendeinen für sie notwendigen Grund, das (auf  i h r eigenen Namen angelegtes) Sparbuch auch von heute auf morgen auflösen. .....wer wollte ihnen verbieten im Notfall auf die eigene Anlage zugreifen zu wollen. Es ist somit für den Enkel derzeit gar nicht verfügbar. 

cyracus  04.07.2016, 06:48

Auch von mir ein DH !! - hier könnt Ihr es nachlesen:

Dickes Sparbuch schließt nicht immer Hartz IV aus

http://www.faz.net/aktuell/rhein-main/dickes-sparbuch-schliesst-nicht-immer-hartz-iv-aus-13173162.html

@MutterJT, weder Enkelin noch Mutter kommen ja ans Geld ran, da hast Du ja Deinen Daumen drauf. - Also nix mit Jobcenter und Anrechnen und "Sparbuch-Klau".

Entweder hat der Jobcenter-Mitarbeiter keine Ahnung (vielleicht auch die Amtsleitung nicht), oder es gibt dort mal wieder "Druck von oben", an den "Kunden" (wie es dort vollmundig heißt) auf Teufel komm raus zu sparen, egal ob es legal ist oder nicht.

Berufe Dich auf das Urteil des Sozialgerichts Gießen mit dem Aktenzeichen S22 AS 341/12. Bitte in dem Schreiben um eine schriftliche Bestätigung, dass sich damit die Angelegenheit erledigt hat.

Weil immer wieder in Jobcentern auf wundersame Weise Unterlagen und Briefe "verloren gehen" (auch Einschreibebriefe), ist es empfehlenswert, (gemeinsam mit Deiner Tochter) dort hinzugehen, das Schreiben abzugeben und sich dies auf einer Kopie mit Stempel und Unterschrift bestätigen zu lassen.

MutterJT 
Beitragsersteller
 28.06.2016, 08:38

Vielen Dank, Jürgen.  Genau so war auch mein Gedankengang.  Ich beziehe ja keine Sozialleistungen. Warum ich ein Sparkonto auf meinen Namen zu laufen habe und zu welchem Zweck geht das Amt mE. wirklich nichts an.  Dass meine Tochter darauf hin Geld in der Hoehe von 25 Euro monatlich ueberweist, ist ja anhand IHRES Kontoauszuges zu sehen. Aus dem koennen sich die Sachbearbeiter ebenfalls die Summe per annum ausrechnen.  Es sind 300 Euro jaehrlich. Sicherlich unter dem Freibetrag. Es steht selbst zu welchem Zweck drauf. Ich will meinem Kind nichts Boeses, aber wenn, dann muss das Amt schon an mich rantreten mit rechtl. Grundlage warum ich meine Finanzen offen darlegen soll.  Seh ich das so falsch?

Juergen010  28.06.2016, 09:05
@MutterJT

Um noch einer Unklarheit entgegenzutreten:

Auch wenn das Amt auf den Kontoauzügen der Tochter die besagte Überweisung(en) entdeckt hat, darf dies keinerlei Auswirkung haben. Dein Tochter darf ihre erhaltenen Grundsicherungsleistungen ausgeben wie sie will - da hat sich das JC überhaupt nicht einzumischen.

Deiner Antwort entnehme ich, dass Ihr als Eltern, tatsächlich bisher vom JC nicht direkt aufgefordert wurdet. Von daher besteht auch keinerlei Handlungsbedarf.

Erst wenn das Amt den Sparbuchinhaber auffordert, muss dieser dem nachkommen. Ich würde dannn eine Bescheinigung der Bank vorlegen auf wessen Namen das Konto lautet und wer Verfügungsberechtigter ist. Damit sollten die Vermögensverhältnisse geklärt sein. Die haben selbst die Möglichkeit der Kontenklärung wenn sie die Konto-Nr. haben. Eigentlich müsste das reichen.

Reicht es, wenn ich das Sparbuch kopiere? Wenn ja möchte ich aber meine Einzahlungen auf unser Konto schwärzen. Das geht sie doch nichts an was ich bei uns einzahle, oder?


hildefeuer  28.06.2016, 11:15

Sicher, allerdings würde ich dehnen nicht die Kopie überlassen, sondern nur zu Einsicht. Also mitgehen, Kopie vorlegen und wieder mitnehmen. Begründung aus Datenschutz-Gründen.

Das Amt ist im Recht!

Denn Deine Tochter spart jeden Monat 25,- € an, und nun will das Amt einfach nur wissen, wann die Schonvermögensgrenze überschritten wird. Durch die Formulierung "Sparen Nele" wird offensichtlich, dass hier Vermögen für die Enkelin angesammelt wird; da hilft es auch wenig, dass da Sparbuch auf Euren Namen lautet. 


MutterJT 
Beitragsersteller
 28.06.2016, 07:29

Sorry, hab leider meinen Kommentar versehentlich als Antwort geschrieben. Was meinst du?

Snooopy155  28.06.2016, 09:36
@MutterJT

Wenn ich es richtig sehe, will man die Zahlungen weiterverfolgen und Du willst Deine Kontobewegungen nicht offenlegen.

Da ist es doch am besten direkt sich mit dem Sachbearbeiter/in Verbindung zu setzen und seine Bedenken zu äußern und den Sachververhalt durchzusprechen. Möglicherweise findet sich dann ein Lösungsweg. Aber klar ist Dir auch, dass auch Eure Einzahlungen dann dem Geldvermögen der Enkelin zugerechnet werden, auch wenn das Sparbuch auf Euren Namen erstellt ist.

Das würde ich zumindest als Schadensbegrenzung ansehen und in Zukunft mir einen anderen Weg suchen Rücklagen zu bilden, die der Enkelin dann z.B. 18. Geburtstag geschenkt werden.

Juergen010  28.06.2016, 09:45
@Snooopy155

Snooopy155, Du scheinst davon überzeugt zu sein, dass das JC im Recht sei, wenn es Einblick in fremde Kontounterlagen haben will.

Bitte nenn uns doch mal die Rechtsgrundlage, auf der deine Annahme beruht.

MutterJT 
Beitragsersteller
 28.06.2016, 12:52
@Snooopy155

Das Amt weiss doch gar nicht welchen Zweck das Sparbuch erfuellt.  Es ist unser.  Was wir wofuer darauf zuruecklegen geht das Amt doch nichts an.  Ich bin doch schliesslich nicht Leistungsnehmer.  Dummerweise hat meine Tochter die Ueberweisung wie og betitelt.  Wenn sie es morgen auf Essensgeld bei Oma umaendert oder Windeln kraeht doch kein Hahn danach.  ich verstehe nicht wie man zu dem Schluss kommt bei MEINEM/UNSEREN Konto Verfuegungsgewalt zu besitzen.  Das leuchtet mir weiterhin nicht ein.  Es ist doch wirklich meine Sache wie ich Ruecklagen fuer was auch immer schaffe..sei es Mickey Mouse oder Nele oder Ferrari. Ich sehe auch keinen Handlungsbedarf rechtlich mich bei einer Sachbearbeiterin zu melden, obgleich ich dies jetzt mehrfach versucht habe und die wohl grundsaetzlich auf AB schalten.  Noch weniger hab ich Lust  zwei Staedte weiter zu fahren um denen zu erklaeren, dass es unser Konto ist und nicht das meiner Enkelin.  Ich glaub wirklich nicht, dass sie dazu das Recht haben und warte somit weiterhin auf eine fundierte und belegbare Antwort, dass sie es doch haben. Dem wuerde ich mich dann fuegen oder einfach das Konto aufloesen.  Dann ist der Drops gelutscht.