Irische USt.-ID, aber deutsche Umsatzsteuer rechtens?

2 Antworten

Wenn Du vorsteuerabzugsberechtigter Unternehmer bist, eine ordnungsgemäße Rechnung und die App für Dein Unternehmen (nicht für den privaten Bedarf) erworben hast, kannst Du gem. UStG § 15 (1) Nr. 3 die Vorsteuer ziehen - siehe auch https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__15.html

Ob der leistende Unternehmer die USt abgeführt hat, ist für Dich unwichtig.


emmy29 
Beitragsersteller
 30.10.2019, 14:56

Danke. Die sich mir ursprüchlich eben stellende Frage war damit eigentlich nur, ob die Kombi aus Deutsche Umsatzsteuer (19%) und Irischer USt.-ID (IExx...) eine ordnungsgemäße Rechnung ist.

Aber wenn das so passt, bin ich beruhigt

Hier gibt es zwei Möglichkeiten:

  1. Es handelt sich um eine Lieferung und der Lieferer hat die Lieferschwelle überschritten, § 3c UStG.
  2. Es handelt sich um eine sonstige Leistung, der Ort bestimmt sich nach § 3a (2) UStG.

Beide Varianten laufen auf dasselbe Ergebnis hinaus: Ort der Leistung ist in Deutschland, es wird deutsche Umsatzsteuer ausgewiesen und du kannst sie als Vorsteuer abziehen, sofern die üblichen übrigen Voraussetzungen vorliegen.


emmy29 
Beitragsersteller
 29.10.2019, 21:05

Danke. Besteht für mich als Käufer eine Möglichkeit zu prüfen, ob der Verkäufer deutsche Umsatzsteuer abführt und ob der Vorsteuerabzug berechtigt ist?
Bis lang bin ich wie geschrieben davon ausgegangen eine gültige Deutsche USt.-ID wäre hier ausschlaggebend