Irische USt.-ID, aber deutsche Umsatzsteuer rechtens?
Ich habe eine Software im Mac-Appstore für 59,99€ gekauft. Nun habe ich eine Rechnung erhalten, in der 19% Umsatzsteuer ausgewiesen sind, aber eine Irische USt.-ID steht (IExxxxxxxxx).
Jetzt bin ich etwas verwirrt: Wird hier nun die deutsch Umsatzsteuer ausgewiesen (dann müsste aber doch eine deutsche USt.-ID drauf stehen)? Die Irische Umsatzsteuer kann es ja nicht sein (die beträgt imho 23%). Oder ist die Rechnung fehlerhaft - aber dann wären vermutlich alle Rechnungen von apple fehlerhaft.
Ich bin bislang davon ausgegangen, dass ich an einer deutschen USt.-ID erkenne ob eine ausländische Firma in Deutschland registriert ist und deutsche USt. abführt.
Ich würde gerne die Vorsteuer ziehen, bin aber unsicher wie ich vorgehen soll
2 Antworten
Wenn Du vorsteuerabzugsberechtigter Unternehmer bist, eine ordnungsgemäße Rechnung und die App für Dein Unternehmen (nicht für den privaten Bedarf) erworben hast, kannst Du gem. UStG § 15 (1) Nr. 3 die Vorsteuer ziehen - siehe auch https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__15.html
Ob der leistende Unternehmer die USt abgeführt hat, ist für Dich unwichtig.
Danke. Die sich mir ursprüchlich eben stellende Frage war damit eigentlich nur, ob die Kombi aus Deutsche Umsatzsteuer (19%) und Irischer USt.-ID (IExx...) eine ordnungsgemäße Rechnung ist.
Aber wenn das so passt, bin ich beruhigt
Hier gibt es zwei Möglichkeiten:
- Es handelt sich um eine Lieferung und der Lieferer hat die Lieferschwelle überschritten, § 3c UStG.
- Es handelt sich um eine sonstige Leistung, der Ort bestimmt sich nach § 3a (2) UStG.
Beide Varianten laufen auf dasselbe Ergebnis hinaus: Ort der Leistung ist in Deutschland, es wird deutsche Umsatzsteuer ausgewiesen und du kannst sie als Vorsteuer abziehen, sofern die üblichen übrigen Voraussetzungen vorliegen.
Danke. Besteht für mich als Käufer eine Möglichkeit zu prüfen, ob der Verkäufer deutsche Umsatzsteuer abführt und ob der Vorsteuerabzug berechtigt ist?
Bis lang bin ich wie geschrieben davon ausgegangen eine gültige Deutsche USt.-ID wäre hier ausschlaggebend