Taxiquittung von Uber richtig absetzen?
Hallo,
momentan sehen die Belege die man von dem "Taxi" Dienstleister Uber erhält so aus:
https://i.ibb.co/b3bfnVm/rechnunguber.jpg
Man erhält auch auf Nachfrage keine Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer. Auch im Kundenportal ist das erstellen einer Rechnung nicht möglich.
Meine Frage ist, wie ich diesen Email-Beleg als Ausgabe (auch ohne Umsatzsteuer) richtig verbuche.
Ich selbst bin Freelancer.
Besten Dank!
4 Antworten
Ort der Beförderungsleistung ist dort, wo die Beförderung stattfindet, § 3b (1) Satz 1 UStG. Also Deutschland. Damit ist der Umsatz steuerbar und - mangels Steuerbefreiung - auch steuerpflichtig.
Der Leistende ist jedoch ein im Ausland ansässiger Unternehmer, damit gilt § 13b (1) i.V.m. (5) Satz 1 UStG - das Reverse-Charge-Verfahren.
Richtig wäre also zu buchen:
2,24 Vorsteuer 13b an 2,24 USt 13b
11,81 Aufwand an 11,81 Geld
Bei DATEV genügt der zweite Buchungssatz mit Umsatzsteuerschlüssel 94.
Wenn du die 2,24 gar nicht buchst, ist es aber auch nicht schlimm. Da passiert nichts weiter.
Also ich sehe da einen Button "Besuche die Fahrtseite". Kommt da nichts Brauchbares?
Ansonsten kannst Du den e-mail-Beleg m.E. knicken.
Ich kenne das so, dass zwingend auch die Fahrtstrecke ausgewiesen sein muss. Logisch, denn die berufliche Veranlassung muß ja nachvollziehbar sein. Z.B. Bahnhof x zu Kunde y. (Statt vom Restaurent A nach feuchtfröhlichem Abend nachhause).
Für den Vorsteuerabzug gelten ja zum einen unterschiedliche Sätze ( 7 oder 19%) und ohne vernünftigen Beleg ist der schlichtweg verloren.
Da müßte man einfach überlegen, ob die anfänglich gesparten Euros das aufwiegen, oder ob echte Taxen dann insgesamt doch besser wären.
Bei "Besuche die Fahrtseite" kommt nichts brauchbares. Man kann auf Rechnung klicken aber dann kommt nur eine Fehlermeldung. Sieht so aus:
https://i.ibb.co/ZBpRSBq/fehlermeldung.gif
Die Fahrtstrecke habe ich aus Diskretion gelöscht.
Da ist nun die Frage, warum das nicht funktioniert mit dem Rechnungsabruf im Kundenportal, das scheint ja der vorgesehene Weg zu sein. Jedenfalls muss uber die Umsatzsteuer ausweisen, bis 150,-€ zumindest den Prozentsatz.
Wenn Du nicht weiterkommt, buchst Du zähneknirschend brutto für netto oder sagst uber nochmal bescheid, dass Du den Weg von Rat2010 mit der Meldung bei der Steuerfahndung beschreiten wirst.
Da bin ich überfragt. Möglicherweise greift auch die Kleinunternehmerregelung für die "Subunternehmer", keine Ahnung. https://www.google.com/url?sa=t&source=web&rct=j&url=https://www.uber.com/de/drive/tax-information/&ved=2ahUKEwiRjNesvIXjAhVKz6YKHZKrDrgQFjAAegQIARAB&usg=AOvVaw3vzSyiHNWt4D8YB6ainQDq
Hätte ich mich mal lieber an Dieter Nuhr gehalten ("einfach mal..."). Aber das betrifft eher meinen Kommentar und nicht meine Antwort.
Wenn die Kleinunternehmerregelung für den Subunternehmer greifen soll, muss er als solcher auftreten, was nicht der Fall ist.
Es gibt Gesetze wie den §14 UStG und dass der Unternehmer nicht mit einem Phantasienamen ohne Anschrift auftreten darf, ist halt keine Empfehlung sondern Gesetz. Der Name des Unternehmers und ein Hinweis auf den Steuersatz oder die Steuerbefreiung sind auch bei Kleinbetragsrechnungen nötig.
Ich habe auch mal so eine Rechnung bekommen.
Du wurdest von einem Fahrer gefahren, der im Auftrag einer Rocvin Dienste GmbH arbeitete. Rechnungssteller ist aber eine Uber B.V. in Amsterdam und es wäre höchst interessant wie das mit der Umsatzsteuer, eigentlich auch mit der Steuer und den Sozialabgaben läuft.
Vermutlich sind sie nur um die gesparten Abgaben billiger als ein Taxi.
Umsatzsteuerabzug hast du jedenfalls nicht. Also als Beförderungsleistungen ohne Umsatzsteuer verbuchen. Weil der Umsatzsteuerausweis ja auch manchmal falsch ist, solltest du das finden.
Interessant wäre, ob das Verfahren legal ist. Um das zu ermitteln, habe ich den Beleg mal an die Steuerfahndung weitergeleitet. Ich bin gespannt auf die Antwort.
habe ich den Beleg mal an die Steuerfahndung weitergeleitet. Ich bin gespannt auf die Antwort
Ich denke, wenn die dort fertig sind mit lachen, werden sie den Beleg dezent in die Rundablage befördern und das wars dann.
Was soll ich mit der Aussage anfangen. Zahlt wer Umsatzsteuer (warum kann dann der Empfänger der Leistung keine geltend machen?), lebt Uber in einem Steuerschlupfloch (warum nciht auch alle anderen?) oder ...
Was soll ich mit deiner Aussage anfangen?
Einfach meine Antwort lesen. Ich muss es ja nun nicht mehrfach herschreiben.
Du wurdest von einem Fahrer gefahren, der im Auftrag einer Rocvin Dienste GmbH arbeitete. Rechnungssteller ist aber eine Uber B.V. google street view in Amsterdam und es wäre höchst interessant wie das mit der Umsatzsteuer, eigentlich auch mit der Steuer und den Sozialabgaben läuft.
Uber muss also die Umsatzsteuer abführen? Infopaket hat aber keinen Vorsteuerabzug.