Bankschliessfach im Schadens- bzw. Todesfall
Kann mir jemand konkrete Banken nennen, die ein Bankschliessfach vermieten und den Inhalt pauschal mitversichern, sodass man im Schadensfall eine feste Summe kriegt ohne erst mühsam nachweisen zu müssen, was drin war (was man ohnehin nicht kann)? Z.B. Inhalt pauschal zu 12000 Euro versichert oder so ähnlich.?
Im Todesfall muss die Bank dem Finanzamt wohl melden, dass ein Schliessfach existiert. Was aber, wenn die Bank von meinem Tod gar nichts erfährt, weil ich irgendwo im Ausland sterbe. Gibt es internationale Abkommen oder Datenbanken, aufgrund derer Banken feststellen können ob jemand gestorben ist? Bevollmächtigte sollten im Falle meines Todes doch problemlos weiterhin über mein Bankschliessfach verfügen können, denn es weiss ja niemand von meinem Tod. Oder ? Ausserdem - Wertsachen, von denen niemand weiss, können auch nicht gepfändet werden. Oder ?
2 Antworten
Der Schadensfall ist meistens Brandschaden und durch eine Brandschadenversicherung der Bank gedeckt. Im Todesfall des Schließfachinhabers kann eine Risikolebensversicherung einen Dritten beglücken. Natürlich zahlt die Versicherung nur bei Todesfallnachweis.
Aber Dein 2. Fall ist ziemlich außerhalb der Legalität und bringt den Bevollmächtigten im Todesfalle schwer in die Klemme oder macht auch den Schließfachinhaber zu Lebzeiten erpressbar. Beides ist keine komfortable Situation.
Danke für deine Antworten
Die Antwort zu Frage 1 habe ich so verstanden, dass eine Grundabsicherung bei Brand oder Einbruch bei allen Banken gegeben sein sollte.
Also ganz konkret (soeben geklärt): meine VR-Bank um die Ecke vermietet ein Schließfach mit 7 cm Höhe (im Tresorkeller, nicht in einem Publikumsbereich) für EUR 36,89 p.a. incl. einer Versicherung über EUR 5.000 an Werten. Für 1,00 EUR je 1.000 EUR Versicherungssumme läßt sich das aufstocken bzw. über die Hausratversicherung ggf. günstiger abhandeln.
Im Versicherungsfall wäre (analog zur Hausratversicherung) eine Liste der abhanden gekommenen Vermögensgegenstände beizubringen, sowie ggf. Kaufbelege (z.B. von Münzen oder Tafelpapieren) oder andere Nachweise. Will man ganz sicher gehen, so könnte man einen Dritten für den Vorgang des Deponierens als Zeuge mitnehmen.
Der Grund, warum das normalerweise nicht auf Websites online zu finden ist, liegt ganz einfach in der Kostenstruktur. Die unterschiedlichen Größen und Verfügbarkeiten in diversen Filialen würden eine Liste der Preise und Angebote sehr umfangreich machen. Daher gibt es typischerweise eben nur einen allgemeinen Hinweis ohne Details online..
Damit meinte ich eigentlich auch, daß wahrscheinlich deutlich mehr Banken, als Dir bewußt sind, diese Leistung anbieten. Ich würde das telefonisch machen und Konditionen vergleichen.
Danke. Das ist doch schon mal was brauchbares konkretes. Wenn es deine VR-Bank macht, dann vielleicht meine um die Ecke auch. Ich geh mal hin.