Entsafter als Betriebsausgabe?
Wir sind eine GmbH und beschäftigen uns hauptsächlich mit Softwareentwicklung. Das Personal besteht nur aus 2 fest angestellte Mitarbeiter, beide geschäftsführende Gesellschafter (jeweils zu 50% beteiligt). Der Firmensitz und das Büro befindet sich zur Zeit in der Wohnung eines Mitarbeiters (1 abgeschlossenes Zimmer in eine 4 Zimmerwohnung). Nun wollen wir einen Entsafter für ca. 900 Euro (Netto) beschaffen, für die Verpflegung von Mitarbeiter sowie Gästen/Partnern. Die Frage ist ob wir den Entsafter (z.B. wie eine Kaffeemaschine) als Betriebsausgaben verbuchen können?
4 Antworten
Die Antwort ist ganz einfach: Betriebsausgaben sind Kosten, die durch den Betrieb veranlasst sind. Punkt. Ob das jetzt 100 oder 1000 Euro sind ist gar nicht relevant, sondern lediglich der Verwendungszweck. Ist der betrieblich, dann ist es eine Betriebsausgabe zB einen Kühlschrank in einer Beratungsfirma, damit den Kunden kalte Getränke angeboten werden können. Vielleicht wollt ihr auch Smoothies online vermarkten und legt euch das Ding zum ausprobieren von Rezepturen zu. Da gibt es eine ganze Reihe von Gründen die dem durchschnittlichen Kleingeist nicht unbedingt in den Sinn kommen.
Für 900 Euro kann man viel Saft in Flaschen holen. Da wird das Finanzamt ein sehr aufmerksames Auge auf diese Betriebsausgabe haben zumal ich mich frage, in welchen "Geschäftsräumen" man ein solches, sicherlich nicht gerade kleines Geät aufstellen möchte. Das steht doch unter Garantie in der Küche der Wohnung des Mitarbeiters und mir kann niemand erzählen, dass da nur Bürosaft gepresst wird.
Das alles braucht einen nicht abzuhalten, den Mega-Entsafter als Betriebsausgabe anzusetzen. Wenn der aber bei der nächsten Betriebsprüfung nicht gestrichen wird, dann fresse ich den Inhalt meines Katzenklos.
Dir ist doch hoffentlich bekannt, dass Steuernachzahlungen mit 6% pa zu verzinsen sind? Abgesehen davon bringen derartige Treffer manchen Betriebsprüfer so in Wallung, dass er sich alles andere auch ganz genau ansieht. Ich hoffe für Euch, dass Ihr nicht auch noch einen Mega-Schuhputzer oder eine Mega-Eismaschine anschafft oder ein massiv-goldenes Handy etc. Dann ist aber endgültig Schluß mit lustig bei der Finanz.
@fragant007: ich hab ja nicht gesagt, dass ihr das Teil nicht anschaffen könnt. ich bezweifle nur, dass es geschmeidig als Betriebsausgabe durchgehen wird. Nicht zuletzt wegen der aktuellen Situation der Geschäftsräume, auch wenn die temporär sein sollte.
Temporelle ist französisch, ändert aber auch nichts.
Hm, kann man das irgendwie herausfinden bevor (und ob) die Betriebsprüfung anfängt? Z.B. beim Finanzamt nachfragen?
@fragant007: Ich fürchte, wenn Du beim Finanzamt anfragst könnte das ein Schuß ins Knie werden. Eine verbindliche Auskunft würde Dir da niemand geben. Es könnte Dir passieren, dass man Dich aufgrund einer solchen Anfrage für eine Betriebsprüfung vormerkt und das sollte man nicht gerade provozieren. Du hast hier so viele skeptische Meinungen gehört, dass Du mal in Dich gehen solltest. Vielleicht wäre es doch die bessere Lösung, den Saft fertig in Flaschen zu kaufen. Da würde es bestimmt keine Probleme geben.
@fragant007: das könnt ihr machen, dann bekommt ihr u. U. in Bälde eine BP.
Ich frage mich, weswegen es ein derart teures Teil sein muss. Gute Saftmaschinen gibt es im Gegensatz zu Kaffeevollautomaten bereits für unter 300,00. Oder anders gesagt: würdest Du privat ebenso in die Vollen gehen? Also dann, wenn keine Möglichkeit besteht, die Ausgabe steuerlich geltend zu machen?
Der Gedanke wäre der richtige Ansatz.
Jetzt ich auch mal.
Grundsätzlich ist der Unternehmer frei in der Wahl seiner Mittel. Diese Freiheit wird eingeschränkt durch § 4 (5) Nr. 7 EStG. Danach sind Aufwendungen nicht abzugsfähig, "die die Lebensführung des Steuerpflichtigen oder anderer Personen berühren, soweit sie nach allgemeiner Verkehrsauffassung als unangemessen anzusehen sind".
Die Berührung der Lebensführung ist wohl unstreitig - Saft trinkt man nun mal privat. Es ist also auszulegen, was "unangemessen" bedeutet". Die Richtlinien schweigen sich darüber herrlich aus, nur in den Hinweisen findet man (EStH 4.10 (12):
"Bei der Prüfung der Angemessenheit von Aufwendungen nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 7 EStG ist darauf abzustellen, ob ein ordentlicher und gewissenhafter Unternehmer angesichts der erwarteten Vorteile die Aufwendungen ebenfalls auf sich genommen hätte. Neben der Größe des Unternehmens, der Höhe des längerfristigen Umsatzes und des Gewinns sind vor allem die Bedeutung des Repräsentationsaufwands für den Geschäftserfolg und seine Üblichkeit in vergleichbaren Betrieben als Beurteilungskriterien heranzuziehen (>BFH vom 20.8.1986 – BStBl 1986 II S. 904, vom 26.1.1988 – BStBl 1988 II S. 629 und vom 14.4.1988 – BStBl 1988 II S. 771). "
Ich finde, mit dieser Aussage steht man so da wie vorher :-(
Bedeutung des Repräsentationsaufwands
Mit einem M..., B... oder P.... als Geschäftswagen kann man seine Kunden beeindrucken, auch mit einem Marmorboden im Büro. Ich habe aber noch nie davon gehört, dass man seine Kunden in die Küche führt und stolz den Entsafter präsentiert. Auch empfinde ich selbstgepressten Saft eher als Strafe als als Anreiz mein Geld dortenhalber zu lassen. Möglicherweise tickt der Finanzbeamte genau so wie ich und freut sich so mühelos zu einem Mehrergebnis gekommen zu sein.
Ich weiß nicht....
Eigentlich wollte ich mich hier gar nicht zu Wort melden, weil mir lauter seltsame Bilder bei "Entsafter" durch den Kopf gehen. Aber genau das bringt mich zu der Frage:
Hast du denn genau verstanden, was für einen Apparat da bei sich benutzen wollen? Ich hoffe nur, dass ich mit meiner Version komplett danebenliege...
Ich weiß ja nicht, an wen oder was Du jetzt denkst. Ich denke an eine große Maschine die aus Obst Saft macht. Dass man für so was 900 Euro ausgeben kann, ist recht erstaunlich. Ich vermute, da wird Goldstaub auf den Orangensaft gestreut.
@EB: damit Du keine schlaflose Nacht hast. Ein Profi-Entsafter für die Gastronomie kann gut mal einen Tausender kosten.
Für die Gastronomie. Wie die Handvoll Software-Entwickler diese Ausgabe dem Betriebsprüfer verkaufen möchte, würde mich auch interessieren. Vor allem, wo soll das unzierliche Teil denn stehen? Auch noch in dem abgeknappsten Zimmer der Privatwohnung? Der Prüfer wird sich amüsieren, die Herren Software-Entwickler nicht.
Kann nix dafür, dass keine Absätze mehr möglich sind. Der support spart.
Ich denke, dass der Betriebsprüfer dagegen Einwände hat. Ihr seit ja kein Gastronomie betrieb, der auf einen 900 Euro Entsafter angewiesen ist. Außerdem wird er wohl begründen, dass so ein Entsafter auch für den Privaten Gebrauch genutzt werden kann. Warum soll der denn so teuer sein? Es gibt doch auch schon gute für weniger Geld. Du kannst dich hier mal informieren http://www.gastro-ordner.de/kaffeemaschinen Ich würde mich ansonsten vor dem Kauf beim Finanzamt erkundigen.
ein Entsafter dürfte für unter 100 Euro zu kaufen sein-keine Riesenausgabe. Klar, wird man das grds. mal als Betriebsausgabe ansetzen können-schlimmstenfalls sagt ein Prüfer mal zu unrecht. Aber dann ist es auch egal-denn irgendwas sollen die ja auch zu bemängeln haben, um nicht ungut zu werden :-)
Das Gerät an sich ist nicht groß, ca. 50x25x25cm, 4kg schwer. Es ist auch kein Profi-Gastrogerät. Andere Kollegen/Firmen haben in Büros genau so teuere Kaffeemaschinen. Was ist das Problem wenn wir uns anstatt mit Koffein zu vergiften frische Säfte trinken?
Das mit dem Büro zu Hause ist temporell. Wir hatten ein separates Büro gehabt (noch vor dem Kauf), mussten aber wegen schlechte Arbeitsbedingungen (Heizung funktionierte nicht) dieses aufgeben.