Dem erhalt des arbeitsplatzes dient es ja nicht.

Warum sollten es dann wk sein?

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Erwartest du erstattungen?

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Natürlich nicht.

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Du

Der mieter hat sie nicht falsch eingebaut.

Pflege braucht es nicht - sie halten auch ohne pflege hundert jahre.

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Baugrundstück der Schwiegereltern: Wie verhält es sich bei einer Scheidung?

Hallo zusammen!

Ich hoffe, mir kann jemand helfen. Es geht um folgenden Fall: Mein Freund und ich (noch nicht verheiratet) denken über den Erwerb bzw. den Bau eines Hauses nach. Da die Grundstückspreise bei uns allerdings durch die Decke schießen, würde es sich anbieten, neben seinen Eltern zu bauen. Das benachbarte Grundstück befindet sich im Besitz seiner Eltern und sie würden es meinem Freund schenken, die Finanzierung des Hauses würden wir gemeinsam zu gleichen Teilen übernehmen. Daher möchte ich mich natürlich auch ins Grundbuch eintragen lassen, da mir das Haus ja sonst nicht gehört, obwohl ich es mitfinanziere.

Wie geht man hier am besten vor? Wenn ich zu 1/2 im Grundbuch stehe und wir uns irgendwann scheiden lassen würden, dann müsste er mir die Hälfte des Werts von Grundstück und Haus auszahlen, oder? Das wäre ihm gegenüber aber wirklich unfair, schließlich ist es ja sein Grund. Außerdem würde es sich dann ja um eine Schenkung bzw eheliche Zuwendung handeln, die er mir im Falle der Scheidung ja wieder nehmen könnte (da zweckgebunden). Dann würde mir ja wieder nur das Haus gehören ohne Grundstück...

Allerdings möchte ich natürlich auch nicht das große Nachsehen haben, schließlich investiere ich ja in die Immobilie und es sollte eigentlich auch der Altersabsicherung dienen. Wenn mir nur die Hälfte des Hauses gehören würde, dann wäre ich aber auch die Dumme, weil der Wert ohne Grund ja tendenziell sinkt aufgrund des Alters des Hauses.

Ich kann mir grad keine Lösung vorstellen, die die Interessen beider Parteien berücksichtigt...

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Weder haus noch grund würde dir gehören.

Lass dir die hälfte schenken.

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Irgendjemand würde sich fragen, was das soll -

Ob sich gestaltungsmissbrauch versteckt.

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