Steuererklärung: Unter dem Grundfreibetrag Werbungskosten usw. detailliert auflisten?

2 Antworten

Bei Werbungskosten macht es keinen Sinn, da du ohnehin die Pauschale von 920 Euro ansetzen kannst. Bei außergewöhnlichen Belastungen kann man es vielleicht probieren. Finde mal deine Grenze, ab der du die Beträge absetzen kannst, dann kannst du wahrscheinlich noch ein paar Euro zurückbekommen.


mregine 
Beitragsersteller
 20.12.2011, 17:21

Danke, habe die Grenze in meinem Fall gefunden, nämlich 5%. Das trifft zwar bei mir für 2007 nicht zu, aber wenn ich mich schon damit auseinandersetze, gucke ich mir dann gleich 2008-2010 an, vielleicht bringt das also doch noch was :-)

Bei einem sehr geringen Bruttoarbeitslohn hast Du auch eine geringe zumutbare außergewöhnliche Belastung,. d.h. es ist recht einfach, über die Grenze der paar Prozent zu kommen, wenn Du einige Rechnungen hast.

Werbungskosten sind mit 920 EUR bereits in der Lohnsteuertabelle enthalten, d.h. liegst Du darunter, lohnt sich eine Einzelaufstellung nicht. Liegst Du darüber (z.B. wegen Fahrten zur Arbeit, Bewerbungskosten), dann lohnt es sich natürlich, da die Positionen ansonsten nicht anerkannt werden.


Mandrake  19.12.2011, 15:51

Werbungskosten sind mit 920 EUR bereits in der Lohnsteuertabelle enthalten

Diese Aussage ist zwar korrekt, aber wie du sicher schon gelesen hast, wird bei der Einkommensteuerveranlagung 2010 ein Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.000 EUR abgezogen!

gandalf94305  19.12.2011, 15:58
@Mandrake

Klar, ist mir bekannt... aber: wer unter 920 EUR Werbungskosten hat, für den lohnt sich auch die Auflistung 2010 nicht :-)

EnnoBecker  19.12.2011, 20:45
@Mandrake

, wird bei der Einkommensteuerveranlagung 2010 ein Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.000 EUR abgezogen!

Die 920 sind schon richtig. Einfach noch mal den SV lesen und auf die Jahreszahl achten :-)

Achja.... und im Übrigen gelten die 1.000 erst ab 2011.

LittleArrow  20.12.2011, 02:58
@EnnoBecker

Wenn man die Jahreszahl in der Fragestellung beachtet, könnte man auf die Idee kommen, dass das FA den Antrag auf Lohnsteuerjahresausgleich ablehnt oder?