Steuererklärung: Unter dem Grundfreibetrag Werbungskosten usw. detailliert auflisten?
Hallo,
ich habe 2007 angefangen zu arbeiten, und da es nur ein paar Monate waren, bin ich mit knapp 1300 Euro, die vom Arbeitgeber einbehalten wurden (Bruttoarbeitslohn ca. 7400 Euro), unter dem Grundfreibetrag.
Hat es in dem Fall überhaupt einen Sinn, eine detaillierte Liste von Werbungskosten, außergewöhnliche Belastungen (Praxisgebühr und Zuzahlungen) usw. einzureichen? Irgendwie habe ich Angst, etwas nicht richtig verstanden oder übersehen zu haben, und es dann nicht nachreichen zu können...
Ich würde ansonsten nur die Lohnsteuerbescheinung und eine Kopie der Bewilligung des Stipendiums für den Anfang des Jahres beifügen.
2 Antworten
Bei Werbungskosten macht es keinen Sinn, da du ohnehin die Pauschale von 920 Euro ansetzen kannst. Bei außergewöhnlichen Belastungen kann man es vielleicht probieren. Finde mal deine Grenze, ab der du die Beträge absetzen kannst, dann kannst du wahrscheinlich noch ein paar Euro zurückbekommen.
Danke, habe die Grenze in meinem Fall gefunden, nämlich 5%. Das trifft zwar bei mir für 2007 nicht zu, aber wenn ich mich schon damit auseinandersetze, gucke ich mir dann gleich 2008-2010 an, vielleicht bringt das also doch noch was :-)
Bei einem sehr geringen Bruttoarbeitslohn hast Du auch eine geringe zumutbare außergewöhnliche Belastung,. d.h. es ist recht einfach, über die Grenze der paar Prozent zu kommen, wenn Du einige Rechnungen hast.
Werbungskosten sind mit 920 EUR bereits in der Lohnsteuertabelle enthalten, d.h. liegst Du darunter, lohnt sich eine Einzelaufstellung nicht. Liegst Du darüber (z.B. wegen Fahrten zur Arbeit, Bewerbungskosten), dann lohnt es sich natürlich, da die Positionen ansonsten nicht anerkannt werden.
Klar, ist mir bekannt... aber: wer unter 920 EUR Werbungskosten hat, für den lohnt sich auch die Auflistung 2010 nicht :-)
, wird bei der Einkommensteuerveranlagung 2010 ein Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.000 EUR abgezogen!
Die 920 sind schon richtig. Einfach noch mal den SV lesen und auf die Jahreszahl achten :-)
Achja.... und im Übrigen gelten die 1.000 erst ab 2011.
Wenn man die Jahreszahl in der Fragestellung beachtet, könnte man auf die Idee kommen, dass das FA den Antrag auf Lohnsteuerjahresausgleich ablehnt oder?
Welchen Antrag auf Lohnsteuerjahresausgleich? Hab ich hier nirgends was von gelesen.
Da ich aber weiß, was du meinst, hier der besondere Service für dich :-) http://www.finanzfrage.net/tipp/lohnsteuerjahresausgleich-oder-einkommensteuererklaerung-ja-was-denn-nun
Und nein. Die Festsetzungsverjährung ist noch nicht eingetreten.
Diese Aussage ist zwar korrekt, aber wie du sicher schon gelesen hast, wird bei der Einkommensteuerveranlagung 2010 ein Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.000 EUR abgezogen!