Ich gehe mal davon aus, dass du für 2010 nachzahlen musst und diese Nachzahlung der Arge aufs Auge drücken willst.

Wie hättest du dich denn verhalten, wenn es für 2010 eine Erstattung gegeben hätte? Hättest du sie auch der Arge selbstlos zur Verfügung gestellt?

Ich bin zwar kein Experte auf diesem Gebiet, aber mein gesunder Menschenverstand sagt mir, dass die Unterstützung nach "Hartz4" nur die Notlage der Menschen lindern soll. Und da du wieder in "Lohn und Brot" stehst, musst du für deine persönlichen Dinge eben wieder selbst und eigenverantwortlich sorgen!

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Soll man das verstehen?

So ein Kauderwelsch ist schwer zu lesen und zu verstehen. Oder wolltest du nur mit Kermit Kontakt aufnehmen?

Mein Rat: Formuliere die Frage erneut; bemühe dich Schreibfehler zu vermeiden und schildere den Sachverhalt genau!

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Ergänzend zum umfangreichen Link von @Niklaus (falls du es dort nicht finden solltest):

Neben dem dort aufgelisteten steuerpflichtigen Anteil (Rentenbeginn entscheidend), sind die jährlichen Rentenerhöhungen in voller Höhe zu versteuern!

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Die Bundesschatzbriefe sind zwar eine sichere Anlage, aber die Verzinsung ist völlig unakzeptabel! Für die ersten 3 Jahre erhältst du eine lächerliche Verzinsung von 0,25 %! Das ist Geldvernichtung!

Mein Vorschlag: Leg das Geld auf ein Tagesgeldkonto bei einer Online-Bank, dort kannst du jederzeit (täglich!) über das Geld verfügen. Entsprechend deinem Anlagehorizont und deiner Risikobereitschaft kannst du dann ganz in Ruhe überlegen, was du mit dem Geld machen willst.

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Eine Anleihe ist im Insolvenzfall einfach eine Forderung an die insolvente Gesellschaft. Falls es später eine Quote geben sollte, dann würdest du den entsprechenden Prozentsatz noch bekommen. Allzuviel Hoffnung solltest du dir aber dabei nicht machen.

An den Börsen Frankfurt und Stuttgart wurde heute bisher kein Stück gehandelt. Gestern wurden in Frankfurt noch 2.000 Stück zu 25% gehandelt. Versuch doch einfach mal dein Glück und gib ein niedrigeres Limit ein!

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Ich habe meine Girokonto - und nur das! - bei der Postbank. Ich mache alle Aktionen online und bin mit dem Service (wenn man es dann so nennen kann) voll zufrieden.

Vor allem bin ich deshalb vor Jahren zur Postbank gewechselt, weil ich dann die Geldautomaten der cash-group nutzen kann. Und da in meiner Nähe mehrere der Großbanken Filialen haben, ist ein Automat immer in der Nähe.

Auf den Gang zur Tankstelle oder zum Supermarkt fürs Geldholen bin ich daher nicht angewiesen.

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Das ist bei allen Banken so, weil das so im Einkommensteuergesetz (§ 43a Abs 3 Satz 5) so geregelt ist! Am 15.12. ist Schluss!

http://www.buzer.de/gesetz/4499/a62300.htm

Aber noch ist doch nicht alles verloren. Deine Bank kann den Verlust doch auch mit künftigen Gewinnen ausgleichen! Das könnte u.U. sogar günstiger für dich sein!

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Falls du noch nicht verkauft haben solltest, dann verkauf die Dinger heute. Der Kurs ist über 28 und damit hast du schon einen schönen Gewinn eingefahren.

In den Bankaktien lauern soviele Unwegsamkeiten, da kann es auch ganz schnell wieder runter gehen! Nutze die "Jahresendrallye" und fahr einen kleinen Gewinn ein!

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Für seinen Sohn könnte der Opa schon in Anspruch genommen werden, denn direkte Abkömmlinge sind zum Unterhalt verpflichtet. In § 1601 BGB heißt es, das "Verwandte in gerader Linie" zum Unterhalt verpflichtet sind.

Da dies beim Verhältnis Enkel - Kind - Vater so ist, sollte danach der Opa auch für seinen Enkel zum Unterhalt verpflichtet sein.

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Du hast den Fehler gemacht. Gut, dass du es schon selbst eingesehen hast.

Aber dann ist es doch ganz logisch, dass du die deinem Gläubiger dadurch entstandenen Kosten auch in Rechnung stellt. Einen Nachweis über deinen fehlgeschlagenen brauchst du gar nicht erst beizubringen, das kostet dich doch noch zusätzlich und bringt nix!

Zahl zähneknirschend die "Gebühren" und versuche beim nächsten Mal den Fehler zu vermeiden!

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Das wird wohl kaum gehen, denn zur Identifizierung des Kontoinhabers ist nun mal der Personalausweis zwingend erforderlich.

Etwas anderes wäre es nur, wenn du bei der Bank bereits durch andere Konten bekannt bist - aber das ist wohl hier nicht der Fall.

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Das richtet sich nach verschiedenen Punkten.

Die Höhe deiner steuerpflichtigen Einkünfte richtet sich danach, wann du die Rente zum ersten Mal erhalten hast. Der "Ertragsanteil" eurer Rente (Bruttobetrag, also incl. KV-Abzug) ist aus § 22 Nr. 1 EStG zu ersehen:

http://www.buzer.de/gesetz/4499/a62242.htm

Von diesem Betrag kannst du die Werbungskostenpauschale von jeweils 102 € abziehen. Außerdem wären noch individuelle Sonderausgaben abzugsfähig.

Wenn ihr dann nicht über 16.008,00 € kommt, wäre keine Einkommensteuer zu entrichten.

Zu deinen Einkünften zählen natürlich auch noch etwaige andere Einkünfte. Aber das war hier nicht die Frage.

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Eine Rechtschutzversicherung vertritt dich in Rechtsfragen, aber ich glaube kaum, dass sie sich bereit erklärt eine strittige Forderung zu begleichen.

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Einen kleinen Teil meines Geldes würde ich - entgegen der überwiegenden Meinung hier - auch in Goldmünzen anlegen! Der hohe Preis ist zwar abschreckend und mit monatlich 50,00 Euro, die man ansonsten aufs Sparkonto packen würde, bekäme man nach einem Jahr grade mal einen halben Krügerrand (nach heutigen Preisen!). Aber zur Absicherung sollte man ruhig einen geringen Teil seines Vermögens so anlegen.

Kaufen würde ich allerdings auch nicht per Postversand, sondern bei einer Bank oder Sparkasse. In größeren Städten ist dies meist bei der Hauptstelle der Sparkasse als OTC-Geschäft möglich (wenigstens an meinem Wohnort). Dort bekommt man die Münzen gleich ausgehändigt.

Übrigens ist eine Rückgabe auch ohne "polierte Platte" ohne weiteres dort möglich.

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  1. Es handelt sich um Reisekosten. Wenn du neben dem "Kilometergeld" vom Arbeitgeber auch noch die Kosten für Übernachtung und Verpflegung erstattet bekamst, dann bleibt kein Raum mehr für einen Ansatz als Werbungskosten.

2a. Das Büro ist deine normale regelmäßige Arbeitsstätte und dafür kannst du die Entfernungspauschale ansetzen (aber nur für die Tage, an denen du tatsächlich dort tätig warst und nicht für alle Tage!).

2b. Angesetzt werden in jedem Falle 0,30 € je Kilometer.

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