In Ergänzung zu den Antworten von @TobJob und @qtbasket möchte ich noch bemerken, dass ein Ausweis der Umsatzsteuer durch den Handwerker nur zulässig, wenn er nicht unter die Kleinunternehmer-Regelung des UStG fällt.
Und du hast natürlich recht, wenn die Rechnung bei Rechnungsübergabe in bar gegen Quittung bezahlt wird, entfällt natürlich die steuerliche Geltendmachung nach § 35a EStG, weil dafür eine Überweisung auf das Konto des Betriebes notwendig ist.