Antwort
Bei Werbungskosten macht es keinen Sinn, da du ohnehin die Pauschale von 920 Euro ansetzen kannst. Bei außergewöhnlichen Belastungen kann man es vielleicht probieren. Finde mal deine Grenze, ab der du die Beträge absetzen kannst, dann kannst du wahrscheinlich noch ein paar Euro zurückbekommen.