Steuererklärung: Anlage V Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
Wir haben in 2012 ein Haus gekauft, das wir von Ende 2012 bis Ende 2013 kernsaniert haben. Im Erdgeschoss haben wir eine Einliegerwohnung gebaut. Im März 2014 ist unsere Mieterin eingezogen. Im Jahr 2013 haben wir somit noch keine Mieteinahmen erhalten. Die Anlage V werde ich auch bereits für 2013 ausfüllen, da ja Vermietungsabsicht bestand. Frage: Welchen Nachweis möchte das Finanzamt für die Berechnung des Herstellungsaufwands? Kaufpreis (nur Gebäude), Notarkosten etc. sind ja kein Problem aber wie verfahren wir für die vielen großen und kleinen Rechnungen, die als Anschaffungsnaher Herstellungsaufwand gelten? Kopie beifügen?
3 Antworten
Keinesfalls ungeordnete Belege beifügen. Hab ich mal bei der Anlage KAP arglos gemacht und der Finanzbeamte lief Amok und rechnete Tilgungsleistungen als Einnahmen. Analoge Späße würden die sich auch bei Anlage V erlauben.
Ich füge der Anlage V immer eine durchnummerierte Aufstellung aller Rechnungen mit Rechnungsdatum, Namen der ausführenden Firma, kurzer Beschreibung ("Sanitärarbeiten" etc) und Rechnungsdatum bei. Keine Rechnungskopien beifügen und schon garnicht Originale. Wenn das FA die sehen will, melden die sich schon.
Aufheften und eine Aufstellung machen, am besten mit den durchnummerierten Belegen.
Wenn die diese sehen möchten, werden sie sich melden. Durch die Tabelle mit Belegnummern usw. zeigt man ja, das es gut organisiert ist.
Wenn man sich die Arbeit mit der Aufstellung nicht machen will einfach aufrechnen und das prüfen den Finanzbeamten überlassen. Man macht sich damit auf dem Amt aber nicht unbedingt Freunde fürs Leben.
Eine tabellarische Zusammenstellung (Datum, Firma, Leistungsgegenstand, Betrag) reicht. Im Anschreiben an das FA empfehle ich den Hinweis, dass man gerne bei etwaigen Rückfragen die betreffenden Unterlagen nachreicht oder persönlich vorlegt.