Geht eine Lohnsteuerermäßigung ( Pendlerpauschale ) nach Abschluss einer Insolvenz
Mein Mann hat im Oktober 2013 seine Insolvenz beendet. In der Zeit der Insolvenz haben wir keine Steuererklärung abgegeben, da wir Steuerschulden aus der Insolvenz hatten. Kurz bevor die Restschuldbefreiung vom Amtsgericht erteil wurde, bekam mein Mann ein Schreiben vom Finanzamt in dem diese mitteilten das sie eine Aufrechnung mit etwaigen Erstattungs- und Vergütungsansprüchen anmelden. Im Klartext: Ich bekomme vom Lohnsteuerjahresausgleich solange nichts erstattet, bis die Forderungen beglichen sind. Meine Frage : Trifft das auch für die Pendlerpauschale die ja auch eine Lohnsteuerermäßigung ist zu oder nicht.
2 Antworten
-
Es war ein Fehler in der Zeit der Insolvenz keine Erklärung abzugeben. Das schlimmste was hätte passieren können, wäre die Verminderung der Schulden gewesen. Aber ihr habt auch die Chance vergeben etwas herauszubekommen, wenn ihr nicht beide für die Steuerschulden haftet.Aber selbst wenn es nichts gegeben hätte, wäre doch die Verminderung der Shulden schon eine stunde Arbeit wert gewesen.
-
Die Entfernungspauschale, kannst Du Dir ggf. als Lohnsteuerermäßigungsbetrag eintragen lassen. dann bekommst Du das Geld monatlich durch ein höheres netto.
-
Wenn Ihr eine Erklärung abgebt könnt ihr die Steuerbeträge einzeln berechnen lassen. Nur der Erstattungsbetrag von dem Jenigen ist weg, der für die Steuer haftet.
Das FA rechnet doch über die Pendlerpauschale nicht separat ab. Wie könnte die denn dann ausgenommen sein?
Na ja, wir wissen was gemeint war. Aber ich will nicht so sein: Es gibt noch ein Fleißkärtchen. Vergiß ja Bratwurst und Bemme nicht!
Ich weiß auch, was du meinst, wenn du deinen Hansi piepsen lässt. Trotzdem kann ich auf Erörterungen verzichten.
Das Finanzamt rechnet über eine Pendlerpauschale überhaupt nicht ab, weil es sowas nicht gibt.