Steuerberater Haftung?
Unser Steuerberater erledigt für unsere GmbH die monatliche Finanzbuchhaltung als auch die Lohnbuchhaltung.
Jetzt stellte sich heraus das wir an einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag gebunden sind.
Dementsprechend unterlagen wir beim Arbeitsgericht, und mussten Urlaubsabgeltungen bezahlen, da die Mitarbeiter zu wenig Urlaub gewährt bekamen.
ca 15.000 € brutto, zu bezahlen, und es wird befürchtet das weitere nachziehen, da nicht auf Tariftreue im Arbeitsvertrag hingewiesen, somit auch die Ausschlussklausel im Arbeitsvertrag hinfällig ist.
Frage :
Hätte der Steuerberater der die Lohnbuchkonten führt, wissen müssen und uns daruf hinweisen müssen das wir allgemein tarifvertraglich gebunden sind und dementsprechend die Lohnkonten führen müssen ?
3 Antworten
Ein Steuerberater ist befugt, in steuerrechtlichen Angelegenheiten zu beraten und vertreten.
Du erwartest dagegen den Hinweis in einer arbeitsrechtlichen Angelegenheit. Da darf sich der Steuerberater überhaupt nicht äußern. Das wäre Sache eines Rechtsanwalts.
Schon deshalb kann es keine Schadensersatzansprüche geben.
Absolut nicht. Mit Lohnbuchführung hat das nichts zu tun. Arbeitsrechtliche Beratung ist dem Steuerberater nach dem Rechtsberatungsgesetz verboten und könnte als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
Umgekehrt wird wohl eher ein Schuh daraus!
Ihr hättet dem Steuerberater alles wichtige/erforderliche mitteilen müssen.
Und wenn man von Haftung spricht:
Welcher Schaden ist euch denn dadurch entstanden? Hätte der Steuerberater, hättet ihr von vorne herein daran gedacht, hättet ihr die Summe doch auch zahlen müssen.
OK, Anwalts- , Gerichtskosten und Zinsen könnten zur Debatte stehen.
Danke für Ihre Antwort,
jedoch geht die Frage nicht dahin ob wir dem Steuerberater alles erforderliche mitteilen müssten,
sondern ob der Steuerberater in seiner Berater Funktion uns nicht vor Schaden geschützt hat. Denn wäre es berücksichtigt worden das ein allgemeinverbindlicherTarifvertrag Anwendung findet, hätte arbeitsvertraglich die Ausschlussklausel greifen können, mit Bezug auf den Tarifvertrag.
Da diese nicht greift konnten die Mitarbeiter teilweise für 5 Jahre Urlaubsabgeltung für zu wenig erhaltene Urlaubstage einklagen.
Also die Frage :
Hätte der Steuerberater der verantwortlich für die Lohnbuchführung ist prüfen müssen ob ein Tarifvertrag Anwendung findet ?
Damit überfordert Ihr meinen Berufsstand.
Ein Betrieb/Unternehmen ist an den Tarifvertrag gebunden, wenn er entweder im Arbeitgeberverband Mitglied ist, oder wenn der Tarifvertrag gem. § 5 TVG (Tarifvertragsgesetz) für allgemeingültig erklärt wurde.
- Habt Ihr bei Übertragung der Lohnabrechnungen dem Mandanten gesagt, dass Ihr im Arbeitgeberverband seit, oder ihm den Auftrag gegeben über die Beacchtung der steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften hinaus, die einhaltung der arbeitsrechtlichen Vorschriften zu prüfen?
- Wenn das so wäre, müsste er aber theoretisch bei Euch im Betrieb überprüfen, ob die Arbeitszeitvorschriften eingehalten werden, denn nur die Frage "Tarifvertrag, ja/nein" ist extrem speziell und Arbeitsrecht wäre auch die Aufgabe für einen Rechtsanwalt.
Eigentlich liegt der Fehler bei Euch, denn Ihr müsstet Mitglied in einem Branchenverband sein und der Personalchef, müsste sich dort informieren, ob es in der Branche eine Tarifvertragserpflichtung gibt.
Ich weiß z. B. auch nicht, in welchen Branchen die allgemeine Tarifvertragsbindung gilt.
Allein schon,wenn ich aufpasse, ob ein Subunternehmer eines meiner Mandanten eventuell scheinselbständig ist, ob bei einem anderen die Arbeitnehmerüberlassungsvorschriften verletzt werden usw. bewege ich mich auf der Grenze zum Rechtsberatungsgesetz schon auf der falschen Seite, aber da geht es um echte Schäden in der Besteuerung/den Sozialversicherungsbeiträgen.
Umgekehrt holt man sich als StB oft schon den Hinweis, das ist doch nicht ihre Sorge, wenn man auf betriebswirtschaftliche Dinge hinweist, oder wenn ich (siehe oben) den Rat gibt, doch in einen Brachenverband einzutreten.
Ich denke Ihr sucht einfach einen Schuldigen für eine eigene Nachlässigkeit.
Und ganz nebenbei: Ein Steuerberater der sich trotz aller Bedenken zu Sachen äußert die nicht seinem Zuständigkeitsbereich unterliegen kann sich damit haftungsrechtlich das berühmte Ei ins Nest legen. Seine Berufshaftpflichtversicherung wird nämlich für eventuelle Fehler nicht einstehen wollen.
Danke für Ihre Antwort,
natürlich suche ich einen Schuldigen, weil ich mich ärgere. Deshalb versuche ich zu klären ob es meine Nachlässigkeit war oder die
Schlechterfüllung §§ 280 BGB, oder deliktisches Handeln §§ 823 BGB
des Steuerberaters ist, der mit der Lohnbuchkonten Erstellung für die GmbH beauftragt ist.
Neben der Erfassung der Mitarbeiter, eigentlichen Lohnabrechnung, Meldung von Lohnsteuern und Sozialversicherungen, Erstellen von Bescheinigungen und Überwachen der Beitragsforderungen, Lohn-Meldungen an Berufsgenossenschaft, und andere Sozialkassen,
obliegt es dem Stb auch die Prüfung der Sozialversicherungspflicht, z.b. für die Geschäftsführer, (Stausfeststellungsverfahren) oder auch die Prüfung ob nach Baulohn abzurechnen ist.
Auch hier käme eine Pflichtverletzung des Stb in Frage, denn um diese pflichtgemäß zu erfüllen, hätte er prüfen müssen ob evtl. ein Tarifvertrag Anwendung findet !??
Anders dürfte man auch der Gefahr laufen das zu wenig Sozialversicherungsbeiträge gezahlt wurden ??
Auch hier käme eine Pflichtverletzung des Stb in Frage, denn um diese pflichtgemäß zu erfüllen, hätte er prüfen müssen ob evtl. ein Tarifvertrag Anwendung findet !??
dir haben jetzt DREI Personen verneint, dass der Steuerberater über einen Tarifvertrag zu beraten hat! nochmal, ganz alleine für dich: im Lohn sind die Auskünfte, die ein Steuerberater geben darf, SEHR gering! da nahezu alles in die Rechtsberatung geht! Theoretisch DARF der Steuerberater die Statusfeststellung NICHT erledigen (da Rechtsberatung!). es gibt genügend Anwälte, deren Lieblingshobby es ist, Steuerberater anzuschwärzen!
Danke für Ihre Antwort,
jedoch macht der Steuerberater die Lohnbuchführung, und muss entsprechend auch dazu beraten. (auch unaufgefordert ) und vor Schaden bewahren
Lohnsteuer Meldung und Sozialversicherungen und Krankenkassen gehen nun auf unser Konto da wir nicht ordnungsgemäß abgeführt haben