Änderung der Überstunden nach Lohnerhöhung?

5 Antworten

Ich glaube nicht, dass der Gesetzgeber für alles etwas parat hat - schon gar nicht für sowas.

Rede mit dem Chef - schließlich sind Deine Arbeitszeiten (ggf. auch vor dem Arbeitsgericht) nachweisbar.

Allerdings - um wieviele Stunden geht es denn - ist Streit gut - was sagen die Kollegen?

Das mag rechnerisch evtl. zulässig sein, dass die vor der Gehaltserhöhung auf dem Zeitkonto erfassten überstunden zum "Stundenlohn" vor der Gehaltsabrechnung erfolgen - nur die Stunden zu kürzen, die als Freizeitausgleich genommen werden (müssen ) ist aus meiner Sicht nicht zulässig.

Theoretisch müsste/könnte er wohl die alten Überstunden kennzeichnen und zum alten Stundenlohn abrechnen. Buchhalterisch ist es evtl. für den AG einfacher, die Stunden anteilig zu kürzen und zum neuen Stundenlohn abzurechnen. Eine Beschwerde Deinerseits würde also nur zu einer Umstellung der Buchhaltung führen, nicht aber zu mehr Lohn. Das entnehme ich dieser Quelle

https://www.google.com/url?sa=t&source=web&rct=j&url=https://www.pressebox.de/pressemitteilung/ecovis-ag-steuerberatungsgesellschaft/Was-tun-mit-den-Ueberstunden-wenn-2019-der-Mindestlohn-steigt/boxid/926140&ved=2ahUKEwj60ZOezaTiAhWHMewKHbAnB34QFjAFegQIAxAB&usg=AOvVaw1bbUjGHzj7UlqA33spVWFy


cats123  18.05.2019, 11:23

Von Mindestlohn sehe ich in der Frage nichts.

Gaenseliesel  22.05.2019, 22:31
@cats123

dennoch hat die Antwort (Mindestlohn hin oder her) einen akzeptablen Logikansatz !

Grundsätzlich kann der Arbeitgeber keine Kürzungen auf dem Arbeitszeitkonto vornehmen. Diese Stunden sind quasi Dein Eigentum und können entweder abgerechnet werden oder als Urlaub genommen werden. Dort jetzt in welcher Form auch immer eine Gehaltserhöhung in Form einer Kürzung vorzunehmen ist unzulässig. Ich würde dies schriftlich beanstanden und fagen wo die gekürzten Std geblieben sind und was die Rechtsgrundlage dafür ist.

Aber hier selbst nachlesen:https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/arbeitszeitkonto-rechtliche-vorgaben-fuer-arbeitgeber_76_445170.html

Von Verrechnung bei Gehaltserhöhung steht dort nix.

Anscheinend seid ihr nicht tarifgebunden und es gibt auch keinen Betriebsrat ?

Rein rechnerisch ist es aber doch ok.

Die Überstunden habt ihr noch für dem um 3 % niedrigen Lohn geleistet.