Vorschuss auf den Kaufpreis einer Immobilie?

4 Antworten

Ob Ihr es zurück bekommen könnt, hängt von zwei Dingen ab:

  1. Welche Bedingungen Ihr in die Vereinbarung schreibt,
  2. ob der Zahlen kann.

Für Euch gibt es doch die Ungewissheiten:

  1. Könnt Ihr die ETW verkaufen
  2. reicht der Verkaufspreis um zusammen mit einer neuen Finanzierung das Haus zu kaufen
  3. bekommt ihr die Finanzierung von der Bank.

Der Verkäufer sagt ganz einfach, "wenn ich auf diese Käufer warte (an die ich gern verkaufen will), aber die dann die Finanzierung nicht bekommen, habe ich eventuell einen Käufer weggeschickt, der locker hätte zahlen können. Wer bringt mir den zurück?"

Also will der ggf. natürlich eine Entschädigung für das vergebliche Warten haben.

Also mit der Vereinbarung über diese Abschlagszahlung sind mehrere Interessen abzuwägen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

mlika19 
Beitragsersteller
 18.12.2019, 14:23

Vielen Dank!

wfwbinder  18.12.2019, 14:29
@mlika19

Idee: Wenn Ihr die 25.000,- habt, dann könntet Ihr die ja, auf einem Notaranderkonto hinterlegen, oder eine Bankbürgschaft in der Höhe stellen. Damit wäre das Risiko des Verlustes schon mal weg, aber die Ernsthaftigkeit und Zahlungsfähigkeit bewiesen.

Dann müsst ihr nur noch festlegen, was ggf. als Schadenersatz zu zahlen wäre, falls Ihr die Finanzierung nicht bis zum ..... hinbekommt. Oder es wird vereinbart, dass die Reservierung eben nur bis zum ..... gilt und dann er freihändig verkauft und ihr das Geld zurück bekommt.

mlika19 
Beitragsersteller
 18.12.2019, 14:31
@wfwbinder

Ich danke Ihnen vielmals, das ist eine sehr gute Idee!

Das ist ein nicht unerhebliches Risiko für Euch. Man stelle sich vor, der Verkäufer veräußert die Immobilie dann doch an einen anderen Interessenten und verschwindet dann mit dem Kaufpreis und Eurer Anzahlung spurlos oder, es stellt sich heraus, dass er Schulden in großer Höhe hat und Glâubiger vollstrecken gegen ihn.

Dann seid Ihr Eure 25.000 Euro los und ein Rückzahlungsanspruch hilft Euch überhaupt nicht.


mlika19 
Beitragsersteller
 18.12.2019, 14:19

Danke für die Antwort. Also bringt in dem Fall eine notarielle Beurkundung auch nichts oder vielleicht doch etwas?

Wenn ihr es dann, wenn es nicht klappt, zurück bekommt, sichert es den Verkäufer nicht ab!!! Der hat das sicher so gemeint, dass der Vorschuss verfällt, wenn ihr die Finanzierung nicht hinbekommt.

Wenn das wirklich das letzte Haus ist, das es für euch gibt, müsst ihr in den sauren Apfel beissen und den Vorschuss bezahlen. Wenn es dann zwar mit dem Verkauf, nicht aber mit der Finanzierung klappt, seid ihr obdachlos.

Ehrlich gesagt ist der Wunsch des Verkäufers dann, wenn er für etwas weniger Geld einen Käufer hat, dessen Finanzierung kein Problem ist nicht vermessen. Dass die Finanzierungsbestätigung von der Bank kommen muss ist normal.

Dass eure Bank so außergewöhnliche Anforderungen stellt, muss für den Verkäufer ein Hinweis darauf sein, dass etwas nicht stimmt und natürlich ist es ungewöhnlich, dass man eine Finanzierung erst bekommt, wenn eine Immobilie verkauft ist (das kann je nachdem lange dauern und unter Zeitdruck ist der Verkaufspreis oft geringer).

Vermutlich ist es aber nicht das letzte Haus, das es für euch gibt. Nächstes Mal klärt ihr die Finanzierung, bevor ihr euch für etwas interessiert.

3.) Im schlimmsten Fall ist das Geld weg, weil er nicht zahlen kann.


mlika19 
Beitragsersteller
 18.12.2019, 14:08

Auch, wenn es notariell beurkundigt wurde?