Vorschuss auf den Kaufpreis einer Immobilie?
Hallo,
wir möchten ein Haus kaufen; dies ist für uns schon reserviert.
Parallel sind wir im Verkaufsprozess unserer Eigentumswohnung, deshalb dauert das eine Weile, bis alles erledigt ist. Der Besitzer des gewünschten Hauses verlangt von uns eine Bankfinanzierungsbestätigung (eine inoffizielle/vorläufige Bestätigung eines Finanzmaklers reicht nicht). Da wir schon eine Immobilie haben, hat die Bank gesagt, dass wir erst unsere bestehende Immobilie verkaufen müssen, um schuldenfrei zu sein und um eine neue Immobilienfinanzierung beantragen zu können.
Alternativ verlangt der Hausverkäufer einen Vorschuss von ca. 25000,-€ als Absicherung, damit wir als seriöse Käufer gelten. Eigentlich ist es dem Verkäufer nicht eilig, aber er möchte, wie schon erwähnt, eine Absicherung haben.
1) Sollen wir diesen Vorschuss bezahlen?
2) Falls wir den Vorschuss notariell beurkundigt bezahlen, kann man im schlimmsten Fall (falls die Bank nach Verkauf unserer Wohnung trotzdem keinen Kredit gewährt oder aus welchem Grund auch immer der Kauf platzt) den Vorschuss zurückbekommen?
4 Antworten
Ob Ihr es zurück bekommen könnt, hängt von zwei Dingen ab:
- Welche Bedingungen Ihr in die Vereinbarung schreibt,
- ob der Zahlen kann.
Für Euch gibt es doch die Ungewissheiten:
- Könnt Ihr die ETW verkaufen
- reicht der Verkaufspreis um zusammen mit einer neuen Finanzierung das Haus zu kaufen
- bekommt ihr die Finanzierung von der Bank.
Der Verkäufer sagt ganz einfach, "wenn ich auf diese Käufer warte (an die ich gern verkaufen will), aber die dann die Finanzierung nicht bekommen, habe ich eventuell einen Käufer weggeschickt, der locker hätte zahlen können. Wer bringt mir den zurück?"
Also will der ggf. natürlich eine Entschädigung für das vergebliche Warten haben.
Also mit der Vereinbarung über diese Abschlagszahlung sind mehrere Interessen abzuwägen.
Idee: Wenn Ihr die 25.000,- habt, dann könntet Ihr die ja, auf einem Notaranderkonto hinterlegen, oder eine Bankbürgschaft in der Höhe stellen. Damit wäre das Risiko des Verlustes schon mal weg, aber die Ernsthaftigkeit und Zahlungsfähigkeit bewiesen.
Dann müsst ihr nur noch festlegen, was ggf. als Schadenersatz zu zahlen wäre, falls Ihr die Finanzierung nicht bis zum ..... hinbekommt. Oder es wird vereinbart, dass die Reservierung eben nur bis zum ..... gilt und dann er freihändig verkauft und ihr das Geld zurück bekommt.
Ich danke Ihnen vielmals, das ist eine sehr gute Idee!
Das ist ein nicht unerhebliches Risiko für Euch. Man stelle sich vor, der Verkäufer veräußert die Immobilie dann doch an einen anderen Interessenten und verschwindet dann mit dem Kaufpreis und Eurer Anzahlung spurlos oder, es stellt sich heraus, dass er Schulden in großer Höhe hat und Glâubiger vollstrecken gegen ihn.
Dann seid Ihr Eure 25.000 Euro los und ein Rückzahlungsanspruch hilft Euch überhaupt nicht.
Danke für die Antwort. Also bringt in dem Fall eine notarielle Beurkundung auch nichts oder vielleicht doch etwas?
Wenn ihr es dann, wenn es nicht klappt, zurück bekommt, sichert es den Verkäufer nicht ab!!! Der hat das sicher so gemeint, dass der Vorschuss verfällt, wenn ihr die Finanzierung nicht hinbekommt.
Wenn das wirklich das letzte Haus ist, das es für euch gibt, müsst ihr in den sauren Apfel beissen und den Vorschuss bezahlen. Wenn es dann zwar mit dem Verkauf, nicht aber mit der Finanzierung klappt, seid ihr obdachlos.
Ehrlich gesagt ist der Wunsch des Verkäufers dann, wenn er für etwas weniger Geld einen Käufer hat, dessen Finanzierung kein Problem ist nicht vermessen. Dass die Finanzierungsbestätigung von der Bank kommen muss ist normal.
Dass eure Bank so außergewöhnliche Anforderungen stellt, muss für den Verkäufer ein Hinweis darauf sein, dass etwas nicht stimmt und natürlich ist es ungewöhnlich, dass man eine Finanzierung erst bekommt, wenn eine Immobilie verkauft ist (das kann je nachdem lange dauern und unter Zeitdruck ist der Verkaufspreis oft geringer).
Vermutlich ist es aber nicht das letzte Haus, das es für euch gibt. Nächstes Mal klärt ihr die Finanzierung, bevor ihr euch für etwas interessiert.
3.) Im schlimmsten Fall ist das Geld weg, weil er nicht zahlen kann.
Vielen Dank!